Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Rahmenvertragsmanagement@lzn.de
+49 51189848102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144213-4
34144212-7
35110000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen.

In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3).

Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen.

In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3).

Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

48.700.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Der Erfüllungsort für die Lose 1 und 2 ist die Liegenschaft des NLBK, Reiherberg 112 in 29229 Celle.

Der Erfüllungsort für Los 3 ist jeweils die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck

Für Los 3 wird der Zuschlag auf das wertbare Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamt-summe (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto).
Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert.
Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen.
Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamt-summen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt.

Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Da die Beschaffung der Fachdienstausstattung nach Los 3 die Beschaffung der Fahrzeuge nach den Losen 1 und 2 voraussetzt, wird Los 3 nur dann bezuschlagt, wenn mindestens eines der beiden Lose 1 oder 2 bezuschlagt werden kann.
Können weder Los 1 noch Los 2 bezuschlagt werden, erfolgt für Los 3 kein Zuschlag. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren für Los 3 insgesamt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da der Beschaffungsbedarf für Los 3 entfällt und sich dadurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
62.500.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK5K

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

88
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes angebotene Los durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass in seinem Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard entspricht und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wurde. Hierfür ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zum Qualitätssicherungssystem" zu verwenden. Die Eigenerklärung ist auch bei Angeboten für mehrere Lose nur einmal einzureichen.
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot grundsätzlich nicht erforderlich. Anstelle der Eigenerklärung kann jedoch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung mit dem Angebot vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats, einer gleichwertigen Bescheinigung oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, anderer geeigneter Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätssicherungssystem zur Überprüfung der Angaben zu verlangen, soweit ein solcher Nachweis nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurde.
Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere geeignete Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätssicherungssystem anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Anforderungen entsprechen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Es wird auf die Angaben in den einzelnen Losen verwiesen.

Finanzierung

- Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2):

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus.

Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells.
Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird.
Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.

Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen.

Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund.

Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat.

Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

- Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2):

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus.

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen.

Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird.
Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.

Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils zweiten Teilrechnung in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen vorzulegen.

Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den jeweiligen Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers aus der Herstellung des jeweils einzelnen Löschgruppenfahrzeugs bis zur erfolgreichen Abnahme, insbesondere für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafen und ungerechtfertigter Bereicherung inkl. etwaiger Zinsen.

Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftraggeber die erfolgreiche Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges durchgeführt hat.

Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
3
3

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fahrgestell und Aufbau Region Ost
Los 1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144213-4
34144212-7
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

18.200.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Reiherberg 112
29229
Celle
Deutschland
DE931

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck

Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto).
Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert.
Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen.
Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt.

Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben.

Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich.
Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort.

Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen:
- Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters"
- Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen:
Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenn-transformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil (Teil B)
- Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten
- Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter drei Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat.

Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für Los 1 und Los 2 (und ggf. zusätzlich ein Gesamtangebot für die Lose 1 und 2) abgibt, gelten folgende Mindestanforderungen:
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 60 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat.

Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" zu verwenden.

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fahrgestell und Aufbau Region West
Los 2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144213-4
34144212-7
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

20.500.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Reiherberg 112
29229
Celle
Deutschland
DE931

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck

Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamt-summe (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto).
Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert.
Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen.
Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt.

Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Andere Angebotsvarianten sind nicht zugelassen.

Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich.
Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort.

Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen:
- Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters"
- Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen:
Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenntransformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten
- Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter drei Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat.

Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für Los 1 und Los 2 (und ggf. zusätzlich ein Gesamtangebot für die Lose 1 und 2) abgibt, gelten folgende Mindestanforderungen:
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 60 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat.
- Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat.

Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" zu verwenden.

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Fachdienstausstattung für LF 20 KatS
Los 3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35110000-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

10.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Der Erfüllungsort ist für das Los 3 jeweils in der Bestellung angegeben. Die Lieferungen erfolgen an die in den jeweiligen Bestellungen definierten Lieferanschriften des Landes Niedersachsen inkl. niedersächsischer Inseln.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck

Für Los 3 wird der Zuschlag auf das wertbare Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis.

Da die Beschaffung der Fachdienstausstattung nach Los 3 die Beschaffung der Fahrzeuge nach den Losen 1 und 2 voraussetzt, wird Los 3 nur dann bezuschlagt, wenn mindestens eines der beiden Lose 1 oder 2 bezuschlagt werden kann.
Können weder Los 1 noch Los 2 bezuschlagt werden, erfolgt für Los 3 kein Zuschlag. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren für Los 3 insgesamt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da der Beschaffungsbedarf für Los 3 entfällt und sich dadurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Für Los 3 darf jeder Bieter nur ein Angebot einreichen. Die Zulassung mehrerer Angebote betrifft ausschließlich die in der Bekanntmachung beschriebene Kombination von Einzel- und Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2.

Zu jedem Punkt der Beladung ist ein Produktdatenblatt vorzulegen. Falls ein Gerät beispielhaft beschrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndatenvergleich anzugeben.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 3 hat der Bieter eine Referenzliste von mindestens drei der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Als vergleichbar gelten Leistungen über die Lieferung von Feuerwehr- und/oder Katastrophenschutzausstattung für Einsatzfahrzeuge oder für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Form vollständiger Ausstattungssätze oder vergleichbarer Lieferumfänge. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" enthalten.