Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.08.2026
08.09.2026 10:00 Uhr
08.09.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
03-7075700000-96
Archivstr. 2
30169
Hannover
Deutschland
DE929
Logistik Zentrum Niedersachsen
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
+4951189848102
+49 51189848199

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Rahmenvertragsmanagement@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

70300000-4
70122000-2
70122200-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz soll eine Rahmenvereinba-rung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirt-schaftsvorhaben vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Grundsätzliches

(1) Der Auftraggeber plant für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben lagegerechte sowie zum Tausch geeignete Flächen zu erwerben.

(2) Vorhaben sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Natur, Wasser oder Klima zu schützen, zur Anpassung an Klimawandelfolgen beizutragen oder Flächen vor Sturmflut- und Hochwasserrisiken zu bewahren.

(3) Für den Flächenerwerb in einem oder mehreren Vorhaben erteilt die jeweilige Landesbehörde dem Auftragnehmer nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung einen konkreten Geschäftsbesor-gungsauftrag als Einzelauftrag, in dem Zielkulisse, vorrangige Suchräume und Prioritäten für das jeweilige Vorhaben festgelegt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

1.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 16. November 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

(1) Die jeweilige Landesbehörde erteilt dem Auftragnehmer den Einzelauftrag, im Namen und für Rechnung der jeweiligen Landesbehörde den Erwerb von lagegerechten Flächen und Tauschflä-chen, die im Eigentum Dritter stehen vorzubereiten und durchzuführen (Geschäftsbesorgung).

(2) Die Geschäftsbesorgung soll regelmäßig durch Kaufvertrag oder Tauschvertrag erfolgen. Im Ein-zelfall kann, mit Zustimmung der jeweiligen Landesbehörde, die Geschäftsbesorgung auch durch Gestattungsvertrag mit dinglicher Sicherung zu Gunsten des Landes Niedersachsen erfolgen.

(3) Die Lage und Abgrenzung der unmittelbar benötigten Grundstücke im vorrangigen Suchraum für die nach § 1 näher zu bezeichnenden Vorhaben ergeben sich aus einem dem Einzelauftrag als Anla-ge beizufügenden Lageplan, der Bestandteil des Geschäftsbesorgungsauftrags wird

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Zuschlagskriterium "Preis"

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Gesamtsumme nach Gewichtung gem. Angebotsvordruck. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium "Konzept zur Qualitätssicherung und Korruptionsprävention"

Weiterhin hat der Bieter ein Konzept einzureichen, in welchem die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Prävention von Korruption im Rahmen der Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags beschrieben werden. Ziel ist es, eine verlässliche, transparente und regelkonforme Leistungserbringung sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen.

Die Darstellung soll fundiert, schlüssig und verständlich sein und auf die folgenden Punkte eingehen:

- 1. Unterkriterium "Qualitätssicherungsmaßnahmen"

o Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten
o Standardisierte Arbeitsprozesse
o Kontroll- und Prüfmechanismen
o Schulung und Qualifikation
o Dokumentation und Berichtswesen

- 2. Unterkriterium "Maßnahmen zur Korruptionsprävention"

o Verhaltenskodex und Compliance-Regeln
o Transparente Entscheidungsprozesse
o Schulungen zur Korruptionsprävention
o Meldesystem und Hinweisgeberschutz
o Kontrolle und Überwachung

Das Konzept ist auf maximal 8 DIN A4 Seiten (zzgl. Anlagen, Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erstellen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein.

Das Konzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix).

Sollte das Konzept nach Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angebotsunterlage handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage des Konzeptes gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen.

Ausgeschlossen werden weiterhin Angebote, deren Konzepte mit insgesamt weniger als 150 Punkten bewertetet werden bzw. in einem der Unterkriterien Null (0) Punkte erreichen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
1.200.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

Der Auftraggeber plant für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben lagegerechte sowie zum Tausch geeignete Flächen zu erwerben.

Vorhaben sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Natur, Wasser oder Klima zu schützen, zur Anpassung an Klimawandelfolgen beizutragen oder Flächen vor Sturmflut- und Hochwasserrisiken zu bewahren.

Fairere Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen.

Nach § 1 Abs. 3 MiLoG geht ein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen festgesetzter Branchenmindestlohn den Regelungen des MiLoG vor, soweit dieser die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Dieser Vorrang gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages im Sinne von § 4 Abs. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 AEntG. Die zur Tariftreue und zum Mindestlohn erforderliche Erklärung ist in dem bei-gefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Fehlt bei Angebotsabgabe die vorgenannte Erklärung und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRK46

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7, 8, 9, 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Zum Nachweis seiner fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzen aus Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Grunderwerbe aus den Jahren 2022 bis 2024 beizufügen, die die nachstehenden Anforderungen/Voraussetzungen erfüllen. Eine kurze Erläuterung und/oder Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Tätigkeiten sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden bzw. kann auch eine separate Anlage beigefügt werden und im Vor-druck ein entsprechender Verweis hinterlegt werden. (Der Vordruck Angaben zur Firma und Firmenpro-fil ist den Vergabeunterlagen beigefügt).

Als vergleichbare Referenzen aus Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Grunderwerbe aus den Jahren 2022 bis 2024 gelten solche, die die nachstehenden Kriterien erfüllen:

- Nettokaufpreis-Volumen von mindestens 2.000.000,00 EURO niedersachsenweit
- im Gebiet jedes der vier Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) jeweils mindestens 100.000,00 EURO
- niedersachsenweit mind. 200.000,00 EURO für Naturschutz-, Klimaschutz-, Moorschutz-, Küsten-schutz-, Hochwasserschutz- und/oder Gewässerrenaturierung

Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen.

Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht die Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Grund-erwerbe nachgewiesen haben, welche jeweils die o.g. Mindestanforderungen erfüllen.

Des Weiteren hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die folgenden Mindestanforderungen an die Standorte des Unternehmens zu erfüllen und schriftlich nachzuweisen:

Vertretung in der Fläche (Standorte/Filialen): dezentral flächendeckend, mindestens acht Standorte in Niedersachsen, davon je mindestens ein Standort im Gebiet jedes der vier Ämter für Regionale Landesentwicklung (ArL). Siehe auch die Karte auf der Website: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/landentwicklung-in-niedersachsen-4849.html

- ArL Braunschweig = Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie Landkreise Göttingen, Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel

- ArL Leine Weser = Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg und Schaumburg sowie Region Hannover

- ArL Lüneburg = Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden

- ArL Weser-Ems = Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven sowie Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund

Die "Eigenerklärung Standorte des Unternehmens" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese ist aus-zufüllen, zu unterzeichnen und mit den entsprechenden Nachweisen, mit Abgabe des Angebots einzureichen.

Außerdem hat der Bieter zum Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte zu bestätigen, dass die nachstehenden Mindestanforderungen an die eingesetzten Fachkräfte erfüllt werden:

Landesweit mindestens 40 Mitarbeitende der nachfolgend aufgelisteten Qualifikationen, davon mindestens vier je Standort, sowie von diesen 40 Mitarbeitenden mindestens 15 Mitarbeitende mit mindestens 36 Monaten individueller, einschlägiger Berufspraxis, davon mindestens einer je Standort.

- Staatlich geprüfte Meister:innen oder Techniker:innen der Fachrichtungen
o Vermessung
o Landwirtschaft
o Jagd
o Forst
o Wasserbau oder sinngleich
oder
- Bachelor of Engineering, Bachelor of Science Arts und Bachelor of Arts der Fachrichtungen
o Agrarwissenschaft, Agrarökonomie, Agrarmanagement, Agraringenieurwesen, Agrartechnik, Kulturbau
o Vermessungswesen/Geodäsie, Vermessungsingenieurwesen
o Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltökonomie
o Forstwissenschaften, Forstingenieurwesen, Forstwirtschaft
o Wasserwirtschaft, Wasserbauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen oder sinngleich

Eine entsprechende "Eigenerklärung Qualifikation der Fachkräfte" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Außerdem hat der Bieter zum Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte zu bestätigen, dass die nachstehenden Mindestanforderungen an die eingesetzten Fachkräfte erfüllt werden:

Landesweit mindestens 40 Mitarbeitende der nachfolgend aufgelisteten Qualifikationen, davon mindestens vier je Standort, sowie von diesen 40 Mitarbeitenden mindestens 15 Mitarbeitende mit mindestens 36 Monaten individueller, einschlägiger Berufspraxis, davon mindestens einer je Standort.

- Staatlich geprüfte Meister:innen oder Techniker:innen der Fachrichtungen
o Vermessung
o Landwirtschaft
o Jagd
o Forst
o Wasserbau oder sinngleich
oder
- Bachelor of Engineering, Bachelor of Science Arts und Bachelor of Arts der Fachrichtungen
o Agrarwissenschaft, Agrarökonomie, Agrarmanagement, Agraringenieurwesen, Agrartechnik, Kulturbau
o Vermessungswesen/Geodäsie, Vermessungsingenieurwesen
o Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umweltökonomie
o Forstwissenschaften, Forstingenieurwesen, Forstwirtschaft
o Wasserwirtschaft, Wasserbauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen oder sinngleich

Eine entsprechende "Eigenerklärung Qualifikation der Fachkräfte" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorlie-gen von Ausschlussgründen zu machen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag: Standardmäßig folgenden Text einfügen (ggf. ergänzen):

- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
- Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung