Dienstleistungen im Bereich von Textilreinigung für die Landesaufnahmebehörde Nie...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.03.2025
08.04.2025 10:00 Uhr
08.04.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
kerstin.schnehage@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153309
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Der Hauptsitz der LAB NI mit der allgemeinen Verwaltung und der Behördenleitung befindet sich in Braunschweig.

Die Hauptaufgabe der LAB NI ist die Aufnahme und Versorgung Asylbegehrender gem. § 44 Asylgesetz sowie die Aufnahme und Versorgung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer gem. § 15 a Aufenthaltsgesetz.

Die Aufgaben der LAB NI sind im Wesentlichen:

- Aufnahme, Versorgung und soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Ausländerbehörde für die in der LAB NI untergebrachten Ausländerinnen und Ausländer
- Landesweite Identitätsfeststellungen und Passersatzpapierbeschaffungen
- Förderung der freiwilligen Rückkehr, Beratung über Rückkehr- und Weiterwanderungsprogramme
- Landesweiter Vollzug von Rückführungen
- Kursangebote zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung der Bewohnerinnen und Bewohner (Kursangebot "Wegweiser für Deutschland")
- Identifizierung von schulischen und beruflichen Entwicklungspotenzialen von Asylsuchenden im Rahmen des Projektes "Kompetenzen erkennen. Gut ankommen in Niedersachsen" in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit.

Der Standort Osnabrück soll mit einer Kapazität von bis zu 729 Unterbringungsplätzen genutzt wer-den. Perspektivisch ist eine Kapazitätserweiterung auf 850 Personen angedacht. Ergänzend steht die Unterkunft in der Nacht ankommenden Personen temporär zur Verfügung. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie Alleinerziehende oder allein reisende Frauen und Männer.

Auf dem Gelände befinden sich neben der LAB NI das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei unabhängige Verfahrensberatungen. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. die med. Versorgung durch die Sanitätsstation, die Sozialen Dienste, Verpflegung und Reinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht.

Auf dem Gelände der Liegenschaft befindet sich ein Unterkunftsgebäude mit einem Schutzbereich für Frauen, einer großen modernen Kantine, einer Sanitätsstation mit Erstuntersuchungsbereich und einer Sporthalle. In weiteren Gebäuden befinden sich Einrichtungen wie z. B. eine Kinderbetreuung und eine Begegnungsstätte mit verschiedenen Freizeitangeboten.

Darüber hinaus befindet sich auf dem Gelände der Liegenschaft eine Infektionsambulanz, die nicht der LAB NI angegliedert ist und externe Patienten behandelt.

Auftraggeber und Vertragspartner ist:

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
vertreten durch den Präsidenten
- Hauptsitz -
Petzvalstr. 18
38104 Braunschweig.

Dienstleistungsnehmer ist der für die operative Abwicklung zuständige Standort der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, hier:

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Standort Osnabrück
Sedanstraße 115
49090 Osnabrück

Zusammen werden Dienstleistungsnehmer und Auftraggeber auch als "LAB NI" bezeichnet. Sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleistungsnehmer sind gegenüber dem Auftragnehmer befugt, Aufträge zu erteilen. Sofern im Einzelfall ausdrücklich eine Beteiligung des Auftraggebers vorgesehen ist, ist dies in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden.

Der Auftrag ist am Standort Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück, zu erfüllen.

Ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle (im Folgenden: Vergabestelle) ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Straße 26, 34346 Hann. Münden.

Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlages.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die LAB NI sollen Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnab-rück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.

Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden "Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 729 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbe-schreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen.

Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen:

Los 1 - Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche

Los 2 - Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohner

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Vertragsbeginn ist im Los 1 und im Los 2 voraussichtlich der 01. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.

Der jeweilige Vertrag für Los 1 und Los 2 hat zunächst eine Laufzeit von vier Jahren (bis 30. Juni 2029) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber einmal um zwei Jahre. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages.

Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2031, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Sedanstr. 115
49090
Osnabrück
Deutschland
DE944

Erfüllungsort ist der LAB NI Standort Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Los 1
Der Zuschlag im Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 3.1 erteilt.
Bei Gleichheit der Gesamtsumme (brutto) wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis brutto bei Position 1.2 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.2 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren.

Los 2
Das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Stundensatz aus den Positionen 1) bis 4) erhält den Zuschlag. Der Stundensatz in Position 1) wird mit 85% bewertet. Die anderen Stundensätze der Positionen 2) bis 4) werden mit jeweils 5% gewichtet. Bei Gleichheit des kombinierten Stundensatzes aus den Positionen 1) bis 4) entscheidet ein Losverfahren.

Los 1 und Los 2
Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.

Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 13. Juni 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen.

Nach § 1 Abs. 3 MiLoG geht ein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen festgesetzter Branchenmindestlohn den Regelungen des MiLoG vor, soweit dieser die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Dieser Vorrang gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages im Sinne von § 4 Abs. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 AEntG. Die zur Tariftreue und zum Mindestlohn erforderliche Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Fehlt bei Angebotsabgabe die vorgenannte Erklärung und wird sie auch nach Aufforderung nicht vor-gelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Hinweis zum Einsatz von Nach-/Verleihunternehmen
Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Dasselbe gilt bei dem Einsatz von Verleihunternehmen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHQ5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handels-registerauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächli-chen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.

Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertre-tungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss einen Hygienebeauftragten beschäftigen bzw. jederzeit auf diesen Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass der Hygienebeauftragte in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht.
Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu zusichern. Die Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Außerdem hat der Bieter mit den Angebotsunterlagen ein Hygienekonzept und einen Hygieneplan einzureichen.

Für das Los 2 hat der Bieter zusätzlich ein Konzept beizufügen, in welchem er die Ablauforganisation der Wäscherei beschreibt. Das Konzept sollte auf alle Prozesse innerhalb der Organisation eingehen. Wann, wo, womit und in welcher Abfolge erfolgen die einzelnen Arbeitsschritte, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Die folgenden Nachweise sind bereits mit dem Angebot durch den Auftragnehmer einzureichen:

- Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
- Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung
- Hygienekonzept und Hygieneplan
- Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht
- Los 2 - Konzept mit Darstellung der Ablauforganisation

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Be-rufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird:

- Los 1: 3.000.000,00EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00EUR für Vermögensschäden

- Los 2: 3.000.000,00EUR pauschal für Personen- und /oder Sachschäden sowie 300.000,00EUR für Vermögensschäden

Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde.

Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.7 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.

Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters

Los 1 Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche und

Los 2 Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohnenden

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 1 Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche
Los 1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 2 Sachgemäße Textilreinigung von persönlicher Bekleidung der Bewohnenden
Los 2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98310000-9
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen