Post- und Botendienste für das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.03.2025
08.04.2025 10:00 Uhr
08.04.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
03-0110000000-59
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
daniel.maniak@lzn.de
0511 89848 215

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
f:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64122000-7
64110000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für das LS in Hildesheim soll ein Dienstleistungsvertrag in Form einer Arbeitnehmerüberlassung für den Post- und Botendienst vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für das LS in Hildesheim soll ein Dienstleistungsvertrag in Form einer Arbeitnehmerüberlassung für den Post- und Botendienst vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2025
31.05.2027

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juni 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:
Preis: 40 %
Ausfallkonzept: 40 %
Vergütung des eingesetzten Personals: 20 %

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Preis erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Personalgestellung im Urlaubs- und Krankheitsfall" erteilt. Sollte diese wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Losverfahren.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Pauschalpreises pro Jahr. Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis pro Jahr erhält 400 Punkte. Ausgehend hiervor erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Pauschalpreis pro Jahr.

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausfallkonzept

Der Bieter hat bis zum Angebotsfristende ein Ausfallkonzept einzureichen. In diesem muss der Bieter darstellen, wie er die Durchführung der Post- und Botendienste bei nicht planbaren Ausfällen (z. B. Krankheit) seines Personals sicherstellt. Zusätzlich muss der Bieter angeben, innerhalb welchen Zeitraums er die Durchführung der Post- und Botendienste gewährleisten bzw. sicherstellen kann, wenn Personal kurzfristig (nicht planbar) ausfällt.

Darüber hinaus muss der Bieter angeben, ob er den Post- und Botendienst bei planbaren Ausfällen (z. B. Urlaub) garantieren kann.
Die zu erläuternden Aspekte entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix.

Das Konzept und die Angaben fließen als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Zuschlagskriterium

Qualität
Vergütung des eingesetzten Personals

Der Bieter hat in seinen Angebotsunterlagen auf einer Eigenerklärung anzugeben, ob er seine Mitarbeiter/innen über dem derzeit gültigen Mindestlohn (vgl. Ziffer 1.8. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)) vergütet. Eine Angabe zur Höhe des gezahlten Stundenlohns muss nicht erfolgen.

Diese Angabe fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19. dieser Leistungsbeschreibung).

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRHP5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Sofern die Nennung von personalisierten Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, bitte den Namen der Firma, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten nennen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Der Bieter hat in seinen Angebotsunterlagen einen zentralen Ansprechpartner für dieses Vertragsverhältnis zu benennen und vorzustellen. Zusätzlich ist den Angebotsunterlagen ein Nachweis der Qualifikation des benannten Ansprechpartners sowie der Darstellung der Berufserfahrung einzelner Mitglieder, die den Ansprechpartner zur Auftragsdurchführung befähigt, beizufügen. Die Befähigung zur Auftragsdurchführung ist gegeben, wenn mindestens ein Mitglied bei einem vergleichbaren Projekt mit Bezug auf die hier ausgeschriebene Leistung als zentraler Ansprechpartner tätig gewesen ist. Die benannte Person ist im Falle eines Vertragsschlusses vom Auftragnehmer als zentraler Ansprechpartner einzusetzen.

Ebenfalls hat der Bieter durch Vorlage einer Eigenerklärung mit Abgabe seiner Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass mindestens ein festangestellter Beschäftigter über eine abgeschlossene relevante verwaltungsnahe Ausbildung wie z.B. Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, Verwaltungsfachangestellte/-r, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, aus dem kaufmännischen Bereich oder der Postdienstleistung verfügt. Der Bieter hat den entsprechenden Mitarbeiter mit dieser Qualifikation im Bereich der Poststelle einzusetzen.

Darüber hinaus hat der Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung mit Abgabe seiner Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass er über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung verfügt.

Zusätzlich hat der Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung mit Abgabe der Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass er die Durchführung der Post- und Botendienste innerhalb der im Konzept angegebenen Zeiten gewährleistet.

Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er über die erforderliche unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 2 Abs. 5 AÜG verfügt.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Eignungskriterium

Sonstiges

Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieter-nachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter hat bis zum Angebotsfristende ein Ausfallkonzept einzureichen. In diesem muss der Bieter darstellen, wie er die Durchführung der Post- und Botendienste bei nicht planbaren Ausfällen (z. B. Krankheit) seines Personals sicherstellt. Zusätzlich muss der Bieter angeben, innerhalb welchen Zeitraums er die Durchführung der Post- und Botendienste gewährleisten bzw. sicherstellen kann, wenn Personal kurzfristig (nicht planbar) ausfällt (vgl. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Der Bieter hat in seinen Angebotsunterlagen auf einer Eigenerklärung anzugeben, ob er seine Mitarbeiter/innen über dem derzeit gültigen Mindestlohn (vgl. Ziffer 1.8. dieser Leistungsbeschreibung) vergütet. Eine Angabe zur Höhe des gezahlten Stundenlohns muss nicht erfolgen (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Die Regelungen gem. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zur Arbeitnehmerüberlassung sind zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung