Verfahrensangaben

Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Gewinnung junger Menschen für Energ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.05.2026
02.06.2026 10:00 Uhr
02.06.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsisches Umweltministerium
03-7075700000-96
Archivstr. 2
30169
Hannover
Deutschland
DE929
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
+49 51189848102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79342000-3
79340000-9
79341000-6
79413000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für das Niedersächsische Umweltministerium soll eine Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Ge?winnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe vergeben werden. Es stehen dafür Haushaltsmittel
in Höhe von maximal 2.500.000,00 EUR (netto) für die maximale Laufzeit von fünf (5) Jahren zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für das Niedersächsische Umweltministerium soll eine Marketingdienstleistung für eine Kampagne zur Ge?winnung junger Menschen für Energie- und Klimaberufe vergeben werden. Es stehen dafür Haushaltsmittel
in Höhe von maximal 2.500.000,00 EUR (netto) für die maximale Laufzeit von fünf (5) Jahren zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

2.500.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 36 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des
Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach fünf (5) Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Durchschnittlicher Stundenlohn

Durchschnittlicher Stundenlohn

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Preis
Agenturprovision

Agenturprovision

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ideenkonzept einschl. Arbeitsproben und Pitch

Ideenkonzept einschl. Arbeitsproben und Pitch

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRF7H

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

115
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zum Nachweis der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen der letzten fünf Jahre (Stichtag 01.01.2026) beizufügen. Diese Darstellung muss die Auftragsabwicklung von mindestens vier vergleichbaren Marketingmaßnahmen unter Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten), Auftragswert und Leistungszeitraum beinhalten. Der Leistungszeitraum muss nicht abgeschlossen sein. Eine kurze Erläuterung und/oder
Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Maßnahmen sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können
in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden (Vordruck
ist beigefügt).
Als vergleichbare Referenzen gelten solche, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das Auftragsvolumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als Vergleich werden Aufträge, die aus mehreren Marketingmaßnahmen bei einem Auftraggeber in einem Zeitraum von 2 Jahren bestehen und insgesamt einen
Auftragswert von mindestens 400.000,00 EUR (netto) aufweisen, und einzelne Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 200.000,00 EUR (netto) angesehen (vgl. 1.5 Auftragsvolumen).
- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das hier ausgeschriebene Produktportfolio vergleichbar sein (siehe auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Als vergleichbar gelten
Aufträge, die mindestens eine der folgenden Leistungsbestandteile beinhalten:
o Strategische, adressatengerechte Konzeption
o Kommunikationsmaßnahmen (Social Media, Influencer:innen, Content Creators)
o Zielgruppenspezifisches Marketing (z. B. Inklusion, Migration, Binnenmarketing, usw.)
o Dialog- und Beteiligungsformate (Informationsveranstaltungen an Schulen, Messen, usw.)
Zusätzlich ist eine Auswahl selbst produzierter Inhalte (Posts) zu vergleichbaren Kampagnen oder Themen
zwecks Erhöhung der Reichweite und Interaktion auf Instagram und TikTok, usw. einzureichen. Darunter
mindestens:
- zwei Reels
- zwei klassische Beiträge (Carousels)
- zwei Storys
- zwei Insta-Ads
Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht mindestens vier Referenzen
benannt haben, welche jeweils die o.g. Anforderungen erfüllen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens
von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität
mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mit den Angebotsunterlagen muss der Bieter die folgenden Angaben vorlegen:
- Kurzvorstellung der gesamten Projektleitung sowie Nachweis in Form der Darstellung von Qualifikation und Berufserfahrung, der einzelnen Projektleitungsmitglieder.
- Kurzdarstellung des für die Umsetzung des ausgeschriebenen Leistungsinhaltes vorgesehenen
Teams, inkl. der Aufgabenverteilung sowie der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung.
Des Weiteren müssen die nachstehenden Mindestanforderungen mit Nachweisen erfüllt werden:
- mindestens zwei festangestellte Mitarbeiter/innen des Bieters verfügen über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium im Bereich Medienkommunikation und -management,
Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikations- oder Medienwissenschaft oder
vergleichbar.
- mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Bild/Ton) oder vergleichbar.
- mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Print/Digital) oder Grafikdesigner/in oder
vergleichbar.
Der Bieter hat die Erfüllung der oben genannten Anforderungen zwingend durch die Vorlage der ausgefüllten und den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen an
das eingesetzte Personal" nachzuweisen. Wird diese Erklärung nicht ausgefüllt vorgelegt, führt dies zum
Ausschluss des Angebots.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe neben dem Ideenkonzept und den Arbeitsproben auch die Präsentationsunterlagen für den Pitch einzureichen. Im Rahmen des Pitch dürfen nur die mit dem Angebot eingereichten Dokumente präsentiert werden
Das Ideenkonzept sowie die Arbeitsproben sind nach Ablauf der Angebotsfrist im Rahmen eines Pitch durch
die Projektverantwortlichen der Agentur in einer Präsenzvorstellung in den Räumlichkeiten des MU (Archivstr. 2 in 30169 Hannover) vorzustellen. Das Medium für den Pitch ist frei wählbar, darf jedoch maximal 30
Minuten betragen. Für den gesamten Pitch sind bis zu 45 Minuten vorzusehen, davon bis zu 30 Minuten
für die Vorstellung und 15 Minuten für ergänzende Fragen der Jury.
Besondere technische Anforderungen zum Präsentationstermin sind bis spätestens sieben Tage vor dem
Termin mit dem Auftraggeber zu klären. Die Pitches werden voraussichtlich in den Kalenderwochen
25/2026 und 26/2026 durchgeführt. Die Bieter werden gebeten, sich Termine innerhalb des genannten Zeit?raums freizuhalten. Das individuelle Datum/Uhrzeit je Bieter für die persönliche Präsentation wird im Nachgang zur Angebotsfrist abgestimmt. Die Einladung hierzu erfolgt im Nachgang zur Angebotsabgabe durch
das LZN.
Die Teilnahme am Pitchtermin ist verpflichtender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Erscheint ein Bieter
aus selbstverschuldeten Gründen nicht, führt dies zwingend zum Ausschluss seines Angebots aus der weiteren Wertung. Darüber hinaus werden Angebote von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn innerhalb
des Pitch erkennbar ist, dass das Angebot durch den Pitch ausgeweitet wird (z.B. werden im Pitch Maßnahmen o.ä. genannt, die nicht im schriftlich eingereichten Angebot genannt wurden). Es sind ausdrücklich nur
erläuternde Darstellungen zu den vorab eingereichten Angebotsunterlagen innerhalb des Pitch gestattet.
Das Ideenkonzept mit den Arbeitsproben und der Pitch bilden die Grundlage für die qualitative Bewertung
des Angebots.
Sofern das Ideenkonzept, einschl. Arbeitsproben, Fahrplan und den Präsentationsunterlagen nicht zusam?men mit den Angebotsunterlagen des Bieters eingereicht werden, werden sie nicht nachgefordert, da es
sich hierbei um bewertungsrelevante Dokumente handelt. Die Nichtvorlage des Ideenkonzepts, einschl.
Arbeitsproben und Präsentationsunterlagen führt daher zu einem Ausschluss aus der Angebotswertung.
Ebenfalls führt das Erreichen von weniger als 420 Gesamtpunkten/ 9 Einzelpunkten (Schulnote befriedigend) nach Gesamtbewertung in dem Zuschlagskriterium "Ideenkonzept, Arbeitsproben und Pitch" zum Ausschluss aus der Angebotswertung. Die Bewertung eines Unterkriteriums mit weniger als 4 Punkten
führt ebenfalls zum Ausschluss aus der Angebotswertung.
Kriterien der Bewertung
Der Bieter hat sich an der nachstehenden Auflistung für die Erstellung des das Ideenkonzepts, die Arbeits?proben und des Fahrplans zu orientieren. Die Jury wird die Konzepte, Fahrpläne und Arbeitsproben an?hand dieser Ausarbeitungen bewerten (s. dazu auch die Bewertungsmatrix):
Gesamteindruck Pitch
- Team, Kompetenz, Arbeitsweise
- Leistungsfähigkeit (fachlich, organisatorisch, Kapazitäten)
- Verständliche Darstellung und Interaktivität
Darstellung Leitidee/Kernbotschaften
- Originalität und Attraktivität der Leitidee
- Nachvollziehbarkeit, Klarheit
- Adressatengerecht, ansprechend
Strategisches Konzept
- Zielgruppenanalyse und Ansprache
- Kreativität Kampagnenstrategie
- Nachvollziehbarkeit der Strategie für die Zielgruppe "junge Menschen" für Energie- und Klimaberufe
- Bausteine und Phasen der Kampagne
- Maßnahmen zur Aktivierung und Beteiligung
Medien-Strategie
- Auswahl geeigneter Kommunikationskanäle
- Digitale Strategie (Reichweite, Interaktion, Nachhaltigkeit der Sichtbarkeit)
- Innovationsgrad (z. B. Nutzung neuer Plattformen, Influencer, Gamification)
Netzwerkarbeit, einschl. Kreativansätze
- Analyse bestehender Kampagnen/Projekte in Niedersachsen
- Kooperation mit Schulen und Unternehmen
- Einbindung von Verbänden/Projekten
- Hebung von Synergien
Beschreibung Projektmanagement einschl. grober Zeit- und Budgetplanung für die Gesamtlaufzeit von
5 Jahren
- Startphase, detaillierter 6-Monats-Fahrplan
- Struktur, Prioritäten, Tempo
- Meilensteine
- Erfolgsmessung
Arbeitsproben (Social Media)
Es sollen zwei Beiträge zur Erhöhung der Interaktion und Reichweite zum Thema der hier geplanten Kam?pagne plattformgerecht für Instagram erstellt und eingereicht werden.
Inhalte zur Erhöhung der Reichweite und Interaktion auf Instagram (Stories, Reels, Beiträge/Kachelposts),
Ausarbeitung (Layout, Text) von:
- Vorstellung kreativer Umsetzungsideen
- Passen der Inhalt, Tonalität und Stil zur gewünschten Zielgruppe
- Klarer Aufbau, roter Faden, verständliche Botschaft
- Nutzung von Trends, Sounds, Hashtags, Formatlogik
- Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer reagieren (Likes, Kommentare, Teilung)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung