Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Neukonzeption und anschließende Durchführung einer Potenzialanalyse für die Qualifizierung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und die Einstellung von Volljuristinnen und Volljuristen für das 2. Einstiegsamt (EA) der Laufbahngruppe (LG) 2 - Fachrichtung Polizei. Weiterhin beinhaltet die Ausschreibung die Überarbeitung des vorhandenen Anforderungsprofils u.a. durch Integration eines bestehenden Erlasses "Anforderungen an Personalführung - Ten2lead".
Das aktuelle Eignungsauswahlverfahren für die Qualifizierung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie der Volljuristinnen und -juristen gliedert sich in ein gestuftes Auswahlverfahren auf Ba-sis feststehender Auswahlkriterien, eine sich anschließende Potenzialanalyse sowie ein Auswahlgespräch vor einer Auswahlkommission. Das gesamte Auswahlverfahren wie auch die Potenzialanalyse erfolgen auf der Grundlage eines Anforderungsprofils, das beide Zielgruppen, die der Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamten als auch die der Volljuristinnen und -juristen umfasst. Aufgrund des neuen Erlasses "Anforderungen an Personalführung - Ten2lead" ist die Überarbeitung dieses Anforderungsprofils erforderlich. Das neue Anforderungsprofil soll ebenfalls beide Zielgruppen umfassen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Erfüllungsort ist der Hannover, hier grds. die Polizeiakademie Niedersachsen. Die Auftraggeberin behält sich indes vor, die Leistung in Ausnahmefällen - nach angemessener zeitlicher Vorankündigung - auch an anderen Erfüllungsorten innerhalb Niedersachsens abzurufen.
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Pauschalpreises (netto). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 400 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis
Die Bewertung wird durch eine mind. dreiköpfigen Jury durchgefügt. Aus den Einzelbewertungen der jeweiligen Jurymitgliedern wird ein Durchschnitt gebildet. Aufgrund dieses Durchschnittswertes wird die Bepunktung vollzogen. Es erfolgt eine kfm. Rundung auf ganze Notenpunkte.
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Erstellung von neuen Parallelversionen für alle Prüfungsaufgaben, mit Ausnahme des Intellligenztests (1 neue Version pro Prüfungsaufgabe)gem. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer 1.2.2, 1.2.3, 1.2.7, 1.3 und 1.4
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...](2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang (Durchführung einer Potenzialanalyse für die Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Polizei) vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Es müssen mindestens zwei Referenzen angegeben werden. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Des Weiteren müssen die nachfolgenden Anforderungen in die Qualifikationen der einzusetzenden Mitarbeitenden erfüllt werden:
- mindestens zwei Erfahrungswerte innerhalb der vergangenen 3 Jahren über erbrachte vergleichbare Leistungen mit Bezug auf die hier ausgeschriebenen Leistungsinhalte im Bereich Eig-nungsdiagnostik, Erstellung von Anforderungsprofilen sowie Entwicklung und Durchführung von Auswahlverfahren nach aktuellen wissenschaftlichen Standards
- mindestens zwei Mitarbeiter/-innen des Bieters verfügen über eine abgeschlossene, für die Erbringung des Leistungsumfanges notwendige Ausbildung.
Dies ist durch entsprechende Nachweise (nicht beglaubigte Kopien) zu belegen.
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.