Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Paketdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten:
- Los 1 - Leitregion 21: 175.000,00 Euro
- Los 2 - Leitregion 26: 210.000,00 Euro
- Los 3 - Leitregion 27+28: 129.000,00 Euro
- Los 4 - Leitregion 29: 145.000,00 Euro
- Los 5 - Leitregion 30: 329.000,00 Euro
- Los 6 - Leitregion 31: 151.000,00 Euro
- Los 7 - Leitregion 34+37: 74.000,00 Euro
- Los 8 - Leitregion 38: 110.000,00 Euro
- Los 9 - Leitregion 48+49: 189.000,00 Euro
Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Zustellung von Paketsendungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht.
Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll.
Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.