Der Bieter hat weiterhin Nachweise über folgende Mindestanforderungen der Repräsentantin / des Repräsentanten, unter Benennung der vorgesehenen Person, vorzulegen:
5. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsförderung, Marketing, Politikwissenschaften oder Rechtswissenschaften vorzuweisen.
6. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der wirtschaftlichen Beratung wie z.B. Wirtschaftsförderung, Wirtschafts- und Politikberatung, wirtschaftsbe-zogenes Standortmarketing, Wirtschaftsverbände, öffentliche Verwaltung mit Wirtschaftsbezug, Handelskammer, davon mindestens 2 Jahre im internationalen Kontext, vorzugsweise in den USA, nachzuweisen.
7. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat Erfahrung in der Organisation und Durchführung von wirtschaftsbezogenen Veranstaltungen und politisch begleiteten Delegationsreisen.
8. Die Repräsentantin/der Repräsentant hat folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Deutsch und Englisch verhandlungssicher, davon eine Sprache als Muttersprache, die jeweils andere Sprache entsprechend dem Sprachniveau "C1".
Die entsprechende Vorlage "Eigenerklärung zur Befähigung der Repräsentantin/des Repräsentanten" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese ist auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den entsprechen-den Nachweisen einzureichen.
Die Repräsentantin/der Repräsentant, für welche/n die Nachweise erbracht wurden, ist bei der Auftragserbringung zwingend einzusetzen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Verpflichtungserklärung zum Einsatz des Personals" ist den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt.
Im Falle von notwendig werdenden personellen Veränderungen während der Vertragslaufzeit wird auf Ziffer 2.13 "Wechsel der Repräsentantin / des Repräsentanten" verwiesen.