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Kinderbetreuung für den Standort Grenzdurchgangslager Friedland der Landesaufnahme...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.10.2025
14.10.2025 10:00 Uhr
14.10.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
03-0003300000-59
38104
Braunschweig
Deutschland
DE911
daniel.maniak@lzn.de
0511 89848 215

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
daniel.maniak@lzn.de
+49 51189848102
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85320000-8
85312100-0
85312000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für die LAB NI soll die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden.

Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen.

Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38.

Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben genannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die LAB NI soll die Kinderbetreuung am Standort GDL Friedland ausgeschrieben und vergeben werden.

Der Standort GDL Friedland verfügt über eine Kapazität von 950 Plätzen, die sich auf drei Personengruppen verteilen: Asylsuchende, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Personen aus spezifischen Aufnahmeprogrammen.

Der Standort GDL Friedland liegt verkehrstechnisch gut angebunden an der Autobahn A38.

Weiterhin ergibt sich als Besonderheit für den Standort GDL Friedland die Unterbringung der oben genannten weiteren Personengruppen. Neben den diversen Unterkunftsgebäuden befinden sich eine Küche und Speisesaal für die anspruchsberechtigten Personen sowie eine Personalkantine auf dem Gelände. Weiterhin bestehen eine Wäscherei, Werkstätten, Lagerhallen und ein Pförtnerdienst. Darüber hinaus stehen den anspruchsberechtigten Personen mehrere Kinderspielplätze und ein Sportplatz zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich ebenfalls eine Sanitätsstation, Flüchtlingsberatung und ein Verwaltungsgebäude.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 4 Jahren sowie eine einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber von weiteren zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend einmalig um weitere zwei (2) Jahre, wenn er nicht vom Auftraggeber neun Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heimkehrerstraße 18
37133
Friedland
Deutschland
DE91C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis Pos. 1 und 2

Pos. 1 = 400 Punkte
Pos. 2 = 100 Punkte

Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen brutto Preise der einzelnen Positionen, die separat bewertet werden. Position 1 wird mit maximal 400 Punkten bewertet, Position 2 mit maximal 100 Punkten. Für jede Position wird der angebotene Bruttopreis mit dem niedrigsten angebotenen Bruttopreis derselben Position verglichen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl der jeweiligen Position. Für alle anderen Angebote erfolgt ein Punkteabzug von einem Prozent des maximalen Punktewerts je einem Prozent höherem Preis im Vergleich zum niedrigsten Preis dieser Position. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben, die Mindestpunktzahl je Position beträgt null.

Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Addition der separat ermittelten Punkte beider Positionen.

Beispiel:
Bei einem um 10 % höheren Preis als beim niedrigsten Angebot in Position 1 erfolgt ein Abzug von 10 % von 400 Punkten, also 40 Punkte Abzug. Das Angebot erhält für Position 1 somit 360 Punkte.
Bei einem um 10 % höheren Preis in Position 2 erfolgt entsprechend ein Abzug von 10 % von 100 Punkten, also 10 Punkte Abzug, sodass 90 Punkte für Position 2 vergeben werden.

Wird für beide Positionen jeweils ein 10 % höherer Preis angeboten, ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 360 + 90 = 450 Punkten von maximal 500 Punkten.

Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte)
Unterkriterium Pos. 2: (200 Punkte)
Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte)

Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl beträgt, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine dreiköpfige Jury, bei welcher jedes Jurymitglied eine Einzelbewertung vornimmt. Aus den Einzelbewertungen wird im Anschluss ein Mittelwert für die jeweiligen Unterkriterien gebildet, welcher allein maßgeblich ist.

Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRE24

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

58
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter einen Nach-weis über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Diese Angaben sind auf einer separaten Anlage einzureichen.

Der Bieter hat für das Angebot den Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.

Für die Kinderbetreuung sind pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte (pädagogische Kräfte) einzusetzen.

Pädagogische Fachkräfte sind
- staatlich anerkannte Erzieherinnen und staatlich anerkannte Erzieher,
- staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und staatlich anerkannte Kindheitspädagogen,
- staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen
- Personen, die ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, die auf die Arbeit mit Kindern ausgerichtet sind, mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen haben und die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen,
- staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und staatlich anerkannte Heilpädagogen sowie
- staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger.

Pädagogische Assistenzkräfte sind
- sozialpädagogische Assistentinnen und sozialpädagogische Assistenten,
- Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie
- Sozialassistentinnen und Sozialassistenten.

Andere Abschlüsse, die nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG, Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) als gleichwertig anerkannt wurden, werden akzeptiert. Soweit nicht bereits im Rahmen der Angebotsabgabe erfolgt, ist die jeweilige Qualifikation dem Auftraggeber vor Beginn der Tätigkeit nachzuweisen.

Neben der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Personals sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen. Ausgenommen sind Personen, mit einem deutschen (Berufs-)Schulabschluss oder einem deutschsprachigen Studienabschluss in einem deutschsprachigen Land.

Das eingesetzte Personal muss über einen Teilnahmenachweis der Schulung "Erste Hilfe am Kind" verfügen. Dieser entspricht der Erste-Hilfe-Schulung im Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die jeweiligen Nachweise sind durch den Auftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Auffrischungen und Nachschulungen sind zu dokumentieren und dem Dienstleistungsnehmer alle zwei Jahre unaufgefordert nachzuweisen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht). Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden.

Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Der Bieter hat im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung alle für sein Angebot relevanten Teilbereiche zu besichtigen. Wird ein Angebot unterbreitet, ohne die dazugehörige, vollständig aus-gefüllte Teilnahmebestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die Teilnahmebestätigung ist mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziffer 1.16. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung