Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle N...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.01.2025
03.02.2025 12:00 Ortszeit
03.02.2025 12:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
03-0004500000-20
30169
Hannover
Deutschland
DE929
daniel.maniak@lzn.de
0511 89848 102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
f:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90520000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU).

Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nachkonditionierung und -qualifizierung von 3.400 Fässern der Landessammelstelle Niedersachsen für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU).

Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Vergabeunterlagen zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Vergabestelle anzufordern sind. Der Bieter hat hierfür die den Vergabeunterlagen beigefügte Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen und der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich zu übersenden. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden dann auf elektronischem Wege über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit erfolgt anhand der Leistung und des Preises. Die Leistung wird auf Basis der Bewertungskriterien der Leistungsbeschreibung bewertet. Der Preis wird auf Basis der Eintragungen im Preisblatt bewertet.

Es können insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden.

Der Preis macht 20% der maximal erreichbaren Punkte aus.
Die Leistung macht 80% der maximal erreichbaren Punkte aus.

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtangebotspreis

Der Preis macht 20% der maximal erreichbaren Punkte aus. Der Preis ergibt sich aus dem Gesamtangebotspreis aus dem Angebotsvordruck.

Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis erhält 25 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.

Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Detaillierte Angaben inkl. Beispielrechnung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Die Leistung macht 80% der maximal erreichbaren Punkte aus.
Für die Bewertung der Leistung können maximal 100 Punkte vergeben werden.

Die Bewertung erfolgt anhand der Nummern 1.2, 2.3, 2.4, 4.4 und 7.2 der in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien. Die genannten Kriterien sind unterschiedlich gewichtet, siehe hierzu Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung.

Die Addition aller faktorisierten Punkte ergibt die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl.

Die Bewertung der Nr. 2.3 erfolgt durch eine zweiköpfige Jury. Jedes Jurymitglied nimmt dabei eine Einzelbewertung vor. Aus dem Ergebnis der Einzelbewertungen (bereits faktorisierte Punkte) wird ein Mittelwert gebildet, welcher maßgeblich für die Bewertung des genannten Kriteriums ist.

Die übrigen Kriterien werden nicht durch eine zweiköpfige Jury bewertet.

Detaillierte Angaben inkl. Beispielrechnung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRDNL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung

Der Bieter muss fachkundig, wirtschaftlich gesund, leistungsfähig und gesetzestreu sein. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die folgenden bzw. in dem Dokument "Eignungskriterien" geforderten Unterlagen / Erklärungen einreichen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Finanzielle Leistungsfähigkeit

Bieter müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Es ist der Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) des Bieters / der Bietergemeinschaft (ohne Unterauftragnehmer) in den letzten drei Geschäftsjahren zu nennen.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die Jahresumsätze ohne Umsatzsteuer im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) der Mitglieder der Bietergemeinschaft pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summen jeweils für das Geschäftsjahr einzutragen.

Der Mindestjahresumsatz ohne Umsatzsteuer muss im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags (für den Auftrag relevante Unternehmenssparte) in Höhe von mindestens 2,1 Mio Euro beim Bieter / bei der Bietergemeinschaft (in Summe) vorliegen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bieter müssen über die erforderliche Erfahrung für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Es ist jeweils eine Referenz über folgende fünf in den letzten drei Jahren erfolgreich erbrachte Leistungen anzugeben:
1. Erstellung eines Ablaufplanes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" mit Einreichung bei der BGE,
2. Erstellung einer Abfallgebindedokumentation gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014) mit Einreichung bei der BGE
3. Trocknung von Abfällen gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014)
4. zerstörende Prüfung eines Abfallgebindes gem. Bericht "Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, radiologische Aspekte - Endlager Konrad-Stand: Oktober 2010" (z.B. Öffnung eines Fasses/ Charakterisierung des Fassinhaltes)
5. zum Verpacken von radioaktiven Abfällen in einen Konrad-Container einschließlich Verguss mit Beton gemäß Endlager gemäß Endlagerungsbedingungen (Stand 2014)
Maßgeblich für den Abschluss der Leistung ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der hiesigen Ausschreibung. Wenn die Leistung noch nicht abgeschlossen ist, muss die Leistung bereits seit mindestens einem Jahr erbracht werden.
Es sind Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs gefordert.
Die Referenztabellen sind hierfür zwingend vollständig auszufüllen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische Ausrüstung

Bieter müssen über die erforderlichen technischen Ressourcen für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Konditionierungsanlage

Hat die vorgesehene Konditionierungsanlage die Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen? Beschreiben Sie kurz ihre Anlage zur zerstörenden Prüfung von Abfallfässern.

Für die Auftragsausführung wird zwingend eine Konditionierungsanlage mit der Möglichkeit, Fässer zerstörend zu prüfen benötigt. Sollte diese nicht nachgewiesen werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Behandlungsverfahren

Geben Sie an, ob bei Ihnen oder Ihren Unterauftragnehmern Anlagen für die im Dokument "Eignungskriterien" genannten Behandlungsverfahren zur Verfügung stehen oder stehen werden (Verpacken, Verpressen, Verbrennen, Trocknen, Zementieren).

Für die Auftragsausführung werden zwingend alle oben aufgeführten Behandlungsverfahren benötigt. Sollte ein Behandlungsverfahren weder durch den Bieter noch durch einen Unterauftragnehmer ausgeführt werden können, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erfahrung Projektleitung

Die vorgesehene Person für die Projektleitung muss zwingend mehr als 2 Jahre Erfahrung im Bereich der Projektleitung haben. Geben Sie den Namen der vorgesehenen Projektleitung an.

Eignungskriterium

Sonstiges
Zertifizierungen

Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebotsabgabe ein gültiges Zertifikat über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezüglich des gesamten Prozesses der Gutachtenerstellung, vgl. die Leistungsbeschreibung, (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) vorzulegen.

Das Zertifikat muss von einer nach AkkG akkreditierten nichtstaatlichen Zertifizierungsstelle stammen.
Alternativ ist eine gleichwertige Bescheinigung, die von einer im jeweiligen Mitgliedstaat zuständigen akkreditierten Stelle ausgestellt wurde, vorzulegen.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zu führen. Der AG muss durch das vorgelegte Zertifikat / die vorgelegte Bescheinigung in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.

Eignungskriterium

Sonstiges
Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben

Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung