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Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bu...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.10.2025
17.10.2025 12:00 Uhr
28.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersachsen.next GmbH
HRB 60760
Schiffgraben 22
30175
Hannover
Deutschland
DE929
daniel.maniak@lzn.de
+49 51189848102

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
daniel.maniak@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es soll die Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bundesland Niedersachsen vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es soll die Entwicklung und Umsetzung einer integrierten Standortmarketing-Kampagne für das Bundesland Niedersachsen vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.01.2026
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hannover
Deutschland
DE929

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hannover.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRCYZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

460390-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Wenn es maximal 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften gibt, die einen formal korrekten und vollständigen Teilnahmeantrag (Mindestbedingungen gem. Abschnitt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) eingereicht haben, werden alle zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Wenn es mehr als 5 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften gibt, werden die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaften durch folgendes Verfahren ausgewählt:
Maximal 9 Punkte können für ein zusätzliches für die Wertung eingereichtes Referenzprojekt erzielt werden. Dabei werden Referenzprojekte, die bereits zum Nachweis der Mindestbedingungen (gem. Abschnitt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung) angegeben werden, hier nicht gewertet. Zusätzlich werden maximal 16 Punkte für die Kompetenzen des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft vergeben (eine detaillierte Auflistung der Wertungskriterien sowie die genaue Berechnung der gewichteten Punktzahl findet sich in Ziffer 6. der Teilnahmeantragsbestimmungen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist eine Eigenerklärung zu drei Referenz-Projekten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (ggf. inkl. Nachunternehmern im Rahmen der Eignungsleihe) mit ähnlichem/vergleichbarem Umfang (mindestens 2 Mio. Euro netto Gesamtbudget inkl. Mediabudget) und Inhalt (z.B. integrierte Marketingkampagne) zu dem hier angefragten Auftragsinhalt (Referenzprojekte, entweder noch laufend oder Projektende 2022 oder später, Angabe des Inhaltes des Auftrages inkl. Laufzeit, des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner für Nachfragen durch den Auftraggeber und des Auftragsvolumens) einzureichen. Mindestens ein Referenz-Projekt der drei eingereichten Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor sein.

Die Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.

Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem angegebenen Referenzauftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist eine Aufstellung der Personalstärke in den relevanten Bereichen (Strategie, Kreation, Media, Digital, Projektmanagement) im Unternehmen vorzunehmen.
Eine Personalstärke von insgesamt mind. 40 Mitarbeitenden in den genannten relevanten Bereichen (Strategie, Kreation, Media, Digital, Projektmanagement) ist nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe muss entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden nachweisen oder erklären, dass er eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle des Zuschlags vor der Zuschlagserteilung abschließen wird.

Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit seinem Teilnahmeantrag in dem Dokument "Vordrucke Teilnahmewettbewerb" Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu machen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mit seinem Teilnahmeantrag in dem Dokument "Vordrucke Teilnahmewettbewerb" Angaben zum Umsatz aus Fachbereichen/Leistungen im Unternehmen, dem die ausgeschriebene Leistung (Erstellung, Umsetzung und Betreuung von Werbekampagnen/werbliche Kommunikation) zuzuordnen ist bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (ein Mindestumsatz von 3 Mio. EUR netto pro Jahr wird als Eignungskriterium festgelegt) zu machen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Als Mindestanforderung/Mindestbedingung sind entweder
Punkt 1 oder mind. 4 Kriterien
der Punkte 2 - 9 zu erfüllen:
1. Nachhaltigkeitsstrategie und -management
Wir verfügen über eine etablierte Nachhaltigkeitsstrategie und ein
Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001, EMAS-Zertifizierung oder gleichwertig).

2. Transparenz und Berichterstattung
Wir veröffentlichen regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht oder
vergleichbare transparente Darstellungen unserer Umweltleistungen.

3. Energieverbrauch und CO2-Emissionen
Wir setzen Maßnahmen zur Reduzierung unseres Energieverbrauchs und unserer CO2-Emissionen ein (z.B. Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Kompensation unvermeidbarer Emissionen).

4. Wassermanagement
Wir haben Maßnahmen zur Reduzierung unseres Wasserverbrauchs
und zur Vermeidung von Wasserverschmutzung implementiert.

5. Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft
Wir verfügen über ein Konzept zur Abfallvermeidung, -reduzierung,
-trennung und -recycling und bevorzugen recycelte oder recycelbare
Materialien.

6. Einsatz umweltfreundlicher Materialien
Wir bevorzugen bei der Erstellung von Kampagnenmaterialien
den Einsatz von Materialien mit Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel, FSC), schadstoffarmen Produkten und recycelten/recycelbaren Materialien.

7. Digitalisierung und Papiereinsparung
Wir nutzen umfangreich digitale Kommunikationswege und Tools zur
Minimierung des Papierverbrauchs bei der Kampagnenplanung und -durchführung.

8. Nachhaltige Mobilität
Wir fördern nachhaltige Mobilität unserer Mitarbeitenden (z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, Elektrofahrzeuge, Diensträder) und setzen auf umweltfreundliche
Logistik.

9. Einbeziehung der Lieferkette:
Wir berücksichtigen ökologische Kriterien auch bei der Auswahl unserer Subunternehmer und Lieferanten und fordern deren Einhaltung ein.

Nähere Informationen sind dem Dokument "Eigenerklärung § 10 NTVergG" zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Mindestbedingung: Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichtet sich der Bieter, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen

1. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41
Euro/ ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und

2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt
nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich
ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG) - den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen
Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und
6 Absatz 2 des AEntG. Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen: Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese
die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Mindestbedingung Im Rahmen der Vergabe des Auftrags für die Standortmarketingkampagne für das Bundesland Niedersachsen

Als Mindestanforderung sind mind. 4 Kriterien zu
erfüllen.

1. Einhaltung von Arbeitsstandards Wir halten die
Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) ein, insbesondere das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Verbot der Diskriminierung.

2. Angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten
Wir zahlen mindestens Tariflöhne oder ortsübliche Vergleichslöhne und halten die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen ein.

3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Wir verfügen über ein effektives Arbeitsschutzmanagementsystem und führen regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden durch.

4. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Wir verfügen über Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung von Diskriminierung (aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung).

5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Wir bieten Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, Unterstützung bei Kinderbetreuung).

6. Regionales und soziales Engagement:
Wir engagieren uns nachweislich in sozialen Projekten, lokalen Gemeinschaften oder unterstützen gemeinnützige Organisationen.

7. Fairer Wettbewerb und Korruptionsprävention:
Wir verfügen über Richtlinien zur Korruptionsprävention und zur
Einhaltung fairer Wettbewerbspraktiken.

8. Einbeziehung der Lieferkette:
Wir berücksichtigen soziale Kriterien (insbesondere die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) auch bei der Auswahl unserer Subunternehmer und Lieferanten und fordern deren Einhaltung ein.

Näheres ist dem Dokument "Eigenerklärung § 11 NTVergG" zu entnehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
-bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
-Einhaltung der Vorgaben/Anforderungen in dem Dokument "Eigenerklärung § 4 NTVergG",
-Einhaltung der Vorgaben/Anforderungen in dem Dokument "Eigenerklärung § 11 NTVergG".

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung