Mindestbedingung Im Rahmen der Vergabe des Auftrags für die Standortmarketingkampagne für das Bundesland Niedersachsen
Als Mindestanforderung sind mind. 4 Kriterien zu
erfüllen.
1. Einhaltung von Arbeitsstandards Wir halten die
Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) ein, insbesondere das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Verbot der Diskriminierung.
2. Angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten
Wir zahlen mindestens Tariflöhne oder ortsübliche Vergleichslöhne und halten die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen ein.
3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Wir verfügen über ein effektives Arbeitsschutzmanagementsystem und führen regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden durch.
4. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Wir verfügen über Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung von Diskriminierung (aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung).
5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Wir bieten Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten, Unterstützung bei Kinderbetreuung).
6. Regionales und soziales Engagement:
Wir engagieren uns nachweislich in sozialen Projekten, lokalen Gemeinschaften oder unterstützen gemeinnützige Organisationen.
7. Fairer Wettbewerb und Korruptionsprävention:
Wir verfügen über Richtlinien zur Korruptionsprävention und zur
Einhaltung fairer Wettbewerbspraktiken.
8. Einbeziehung der Lieferkette:
Wir berücksichtigen soziale Kriterien (insbesondere die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) auch bei der Auswahl unserer Subunternehmer und Lieferanten und fordern deren Einhaltung ein.
Näheres ist dem Dokument "Eigenerklärung § 11 NTVergG" zu entnehmen.