Zum Nachweis seiner fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen der letzten fünf Jahre (Stichtag 01.09.2025) beizufügen. Diese Darstellung muss die Auftragsabwicklung von mindestens vier vergleichbaren Marketingmaßnahmen unter Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten), Auftragswert und Leistungszeitraum beinhalten. Der Leistungszeitraum muss nicht abgeschlossen sein. Eine kurze Erläuterung und/oder Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Maßnahmen sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden bzw. kann auch eine separate Anlage beigefügt werden und im Vordruck ein entsprechender Verweis hinterlegt werden. (Der Vordruck Angaben zur Firma und Firmenprofil ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Als vergleichbare Referenzen gelten solche, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das Auftragsvolumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als Vergleich werden Aufträge, die aus mehreren Marketingmaßnahmen bei einem Auftraggeber in einem Zeitraum von 2 Jahren bestehen und insgesamt einen Auftragswert von mindestens 100.000,00 EUR (netto) aufweisen, und einzelne Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 50.000,00 EUR (netto) angesehen (vgl. 1.5. Auftragsvolumen).
- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das hier ausgeschriebene Produktportfolio vergleichbar sein (siehe auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Als vergleichbar gelten Aufträge, die mindestens die folgenden Leistungsbestandteile beinhalten:
o Social Media
o Grafikleistungen
o Webanwendungen
Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen.
Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht mindestens vier Referenzen benannt haben, welche jeweils die o.g. Anforderungen erfüllen.
Für den Bereich Webanwendungen hat der Bieter zudem Kenntnisse in der Gestaltung, Entwicklung und Programmierung von Webanwendungen, Datenbanksystemen und Redaktionssystemen nachzuweisen. Voraussetzung sind auch Erfahrungen mit WordPress, PHP sowie JavaScript. Als Nachweis sind dem An-gebot mind. 2 Referenz-Weblinks beizufügen.
Eine entsprechende "Eigenerklärung Webanwendungen" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.