Zum Nachweis seiner fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen der letzten fünf Jahre (Stichtag 01.01.2025) bei anderen Auftraggebern, als dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), Referat 14 - Arbeitgebermarketing, beizufügen. Diese Darstellung muss die Auftragsabwicklung von mindestens vier vergleichbaren Marketingmaßnahmen unter Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten), Auftragswert und Leistungszeitraum beinhalten. Der Leistungszeitraum muss nicht abgeschlossen sein. Eine kurze Erläuterung und/oder Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Maßnahmen sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden (Vordruck ist beigefügt).
Als vergleichbare Referenzen gelten solche, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das Auftragsvolumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als Vergleich werden Aufträge, die aus mehreren Mar-ketingmaßnahmen bei einem Auftraggeber in einem Zeitraum von 2 Jahren bestehen und insgesamt einen Auftragswert von mindestens 80.000,00 EUR (netto) aufweisen, und einzelne Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 40.000,00 EUR (netto) angesehen (vgl. 1.5 Auftragsvolumen).
- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das hier ausgeschriebene Produktportfolio vergleichbar sein (siehe auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Als vergleichbar gelten Aufträge, die mindestens eine der folgenden Leistungsbestandteile beinhalten:
o Corporate Design und Employer Branding
o Thematische Ausrichtung zur Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften
o Messeauftritt und Werbeartikel
o Text: Werbung, PR/Unternehmenskommunikation
o crossmediale Kampagne
o Social Media
o Zielgruppenspezifisches Marketing (z. B. Inklusion, Migration, Binnenmarketing)
o Erstellung und Schaltung von Google Ads
Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht mindestens vier Referenzen benannt haben, welche jeweils die o.g. Anforderungen erfüllen.
Sofern die Nennung von personalisierten Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, bitte den Namen der Firma, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten nennen.