Rahmenvereinbarung Arbeitgebermarketing - MI
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.08.2025
02.09.2025 10:00 Uhr
02.09.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI)
1001
Schiffgraben 12
30159
Hannover
Deutschland
DE929
kerstin.schnehage@lzn.de
+49 51189848102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153309
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
79340000-9
79416000-3
79342000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) soll die Weiterentwick-lung der Arbeitgeber-Dachmarke des Landes Niedersachsen sowie die Durchführung verschiedener Marketingmaßnahmen, mit dem Ziel die Wahrnehmung des Arbeitgebers Land Niedersachsen bei den relevanten Zielgruppen weiter zu steigern und als konkurrenzfähiger Arbeitgeber aufzutreten, vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) soll die Weiterentwick-lung der Arbeitgeber-Dachmarke des Landes Niedersachsen sowie die Durchführung verschiedener Marketingmaßnahmen, mit dem Ziel die Wahrnehmung des Arbeitgebers Land Niedersachsen bei den relevanten Zielgruppen weiter zu steigern und als konkurrenzfähiger Arbeitgeber aufzutreten, vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

510.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. November 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.

Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des aktuellen Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren Gesamtlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Zuschlagskriterium "Preis"

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Zuschlagskriterium "Agenturprovision"

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium "Ideenkonzept"

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium "Arbeitsproben"

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zuschlagskriterium "Pitch"

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
510.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen

Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) soll die Weiterentwick-lung der Arbeitgeber-Dachmarke des Landes Niedersachsen sowie die Durchführung verschiedener Marketingmaßnahmen, mit dem Ziel die Wahrnehmung des Arbeitgebers Land Niedersachsen bei den relevanten Zielgruppen weiter zu steigern und als konkurrenzfähiger Arbeitgeber aufzutreten, vergeben werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen.

Nach § 1 Abs. 3 MiLoG geht ein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen festgesetzter Branchenmindestlohn den Regelungen des MiLoG vor, soweit dieser die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Dieser Vorrang gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages im Sinne von § 4 Abs. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 AEntG. Die zur Tariftreue und zum Mindestlohn erforderliche Erklärung ist in dem bei-gefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Fehlt bei Angebotsabgabe die vorgenannte Erklärung und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRB1D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

108
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 5 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7,8,9 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zum Nachweis seiner fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen eine Darstellung von Referenzaufträgen der letzten fünf Jahre (Stichtag 01.01.2025) bei anderen Auftraggebern, als dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), Referat 14 - Arbeitgebermarketing, beizufügen. Diese Darstellung muss die Auftragsabwicklung von mindestens vier vergleichbaren Marketingmaßnahmen unter Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten), Auftragswert und Leistungszeitraum beinhalten. Der Leistungszeitraum muss nicht abgeschlossen sein. Eine kurze Erläuterung und/oder Auszüge als Nachweis zu den umgesetzten Maßnahmen sind beizufügen. Die entsprechenden Daten können in den Angaben zur Firma und zum Firmenprofil unter Punkt VII. Referenzen angegeben werden (Vordruck ist beigefügt).

Als vergleichbare Referenzen gelten solche, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das Auftragsvolumen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als Vergleich werden Aufträge, die aus mehreren Mar-ketingmaßnahmen bei einem Auftraggeber in einem Zeitraum von 2 Jahren bestehen und insgesamt einen Auftragswert von mindestens 80.000,00 EUR (netto) aufweisen, und einzelne Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 40.000,00 EUR (netto) angesehen (vgl. 1.5 Auftragsvolumen).

- Die angegebenen Referenzen müssen in Bezug auf das hier ausgeschriebene Produktportfolio vergleichbar sein (siehe auch Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Als vergleichbar gelten Aufträge, die mindestens eine der folgenden Leistungsbestandteile beinhalten:
o Corporate Design und Employer Branding
o Thematische Ausrichtung zur Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften
o Messeauftritt und Werbeartikel
o Text: Werbung, PR/Unternehmenskommunikation
o crossmediale Kampagne
o Social Media
o Zielgruppenspezifisches Marketing (z. B. Inklusion, Migration, Binnenmarketing)
o Erstellung und Schaltung von Google Ads
Die Referenzdarstellungen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters (§ 46 VgV). Sollten die Referenzdarstellungen bei Angebotsabgabe, bzw. auch auf Nachforderung der Vergabestelle nicht vorgelegt werden, ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden ebenfalls Angebote, die nicht mindestens vier Referenzen benannt haben, welche jeweils die o.g. Anforderungen erfüllen.

Sofern die Nennung von personalisierten Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht möglich ist, bitte den Namen der Firma, Anschrift und allgemeine Kontaktdaten nennen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mit den Angebotsunterlagen muss der Bieter die folgenden Angaben vorlegen:

- Kurzvorstellung der gesamten Projektleitung sowie Nachweis in Form der Darstellung von Qualifikation und Berufserfahrung, der einzelnen Projektleitungsmitglieder.

- Kurzdarstellung des für die Umsetzung des ausgeschriebenen Leistungsinhaltes vorgesehenen Teams, inkl. der Aufgabenverteilung sowie der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung.

Des Weiteren müssen die nachstehenden Mindestanforderungen mit Nachweisen erfüllt werden:

- mindestens zwei festangestellte Mitarbeiter/innen des Bieters verfügen über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium im Bereich Medienkommunikation und -management, Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikations- oder Medien-wissenschaft oder vergleichbar.
- mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Bild/Ton) oder vergleichbar.
- mindestens ein festangestellter Mitarbeiter/in des Bieters verfügt über eine abgeschlossene/s relevante/s Ausbildung/Studium als Mediengestalter/in (Print/Digital) oder Grafikdesigner/in oder vergleichbar.

Der Bieter hat die Erfüllung der oben genannten Anforderungen zwingend durch die Vorlage der ausgefüllten und den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal" nachzuweisen. Wird diese Erklärung nicht ausgefüllt vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung