Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen der biologischen Qualitätskomponenten Makrophyten und Phytobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2026 Teilkomponenten Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne Diatomeen an ausgewählten Gewässern untersucht werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage B1: "Bio _LstgMPH-PB_2026" zu entnehmen.
Die durchzuführenden Leistungen/Anforderungen lauten im Einzelnen:- Erhebung bzw. Entnahme und Bestimmung von Makrophyten und Phytobenthos-Proben in 2026 (Anzahl der Messstellen siehe Anlage B1: "Bio_LstgMPH-PB_2026"):o Parallele Bestimmung der chemisch-physikalischen Vor-Ortparameter (pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt)o Führen eines NLWKN-Feldprotokolls (wird zur Verfügung gestellt) und eines Probenahmeprotokolls gemäß WRRL (siehe unter: Gewässerbewertung gemäß WRRL (gewaesser-bewertung.de)) - Auswertung der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen für die Fließge-wässer nach PHYLIB bzw. für die Marschengewässer nach BEMA/BMT ? siehe Anfor-derungen an den/die Auftragnehmende/n ? das Vorgehen zur Erhebung bzw. Pro-benahme/Auswertung wird in Anlage B1: "Bio_LstgMPH-PB_2026" konkretisiert.- Bericht: Die Auswertungen der Makrophyten- und Phytobenthos-Untersuchungen werden je Los in Form eines Berichtes zusammengefasst (siehe Anlage B1: "Bio_LstgMPH-PB_2026"). - Datenlieferung und -übergabe: Bericht im MS-Word- & PDF-Format, Daten in MS-Excel-Tabellenformat, Daten zu den biologischen Untersuchungen im BOG-Format (Dateivor-lagen werden zur Verfügung gestellt). Fotos als jpg-Dateiformat: Der Dateiname enthält Messstellennummer_Gewässername_Ortsbezeichnung_Blickrichtung_unterhalb (uh)/oberhalb (oh)_JJJJMMTT_ggf. Objektbezeichnung_Name Fotograf,z.B. 48282262_Schunter_Hondelage_uh_20230728_Mustermann/-frau (siehe Anlage B1: "Bio_LstgMPH-PB_2026")
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des Angebotssumme (netto) gem. Angebotsvordruck. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (netto) erhält 400 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
Die projektspezifischen Erfahrungen des Personals beziehen sich, im Gegensatz zum Eignungskriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters (Fachkunde)" (siehe Ziffer 1.13, Abs. 5), speziell auf die einschlägigen Erfahrungen mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeiter, d.h. Mitarbeiter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer.
Nähere Informationen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Ausführungskonzept einzureichen, in welchem er Angaben zu den Probenahmen/Auswertungen/Berichterstellung machen muss (siehe "a. Vorlage Ausführungskon-zept MPH-PB 2026"). Darüber hinaus sind in dem Konzept Vertreterregelungen für (krankheitsbedingte) Ausfälle einzelner Mitarbeitenden darzulegen.
Die eingereichte Vorgehensweise wird hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der praktischen Umsetzung, der Angaben zur Logistik, der Erfassung und Bestimmung der Erhebungen sowie der realistischen Einschätzung des jeweiligen Zeitaufwandes bewertet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...](2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Die eingesetzten Bearbeiter (Techniker/Wissenschaftler/ Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie (Bachelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftliche/technische Ausbildung in der Biologie, wie z. B. BTA, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu benennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation anzugeben. Diese Angaben sind in einer separaten Auflistung einzureichen. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.