Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.01.2026
03.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
-
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
DE929
dirk.schneppel@lzn.de
+49 51189848102

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
-
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Weitere Auskünfte
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
-
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66114000-2
34430000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern (Rahmenvereinbarung Leasing) und den Abschluss einer weiteren Rahmendienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Fahrradleasings.

Leasingnehmer wird das Land Niedersachsen. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht.

Vom Land geleaste Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten in Verbindung mit einer Entgeltumwandlung zur Nutzung überlassen. Hinsichtlich der abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten aus der Rahmenvereinbarung Leasing wird auf Ziffer 2.8. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen.

Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie den unter Punkt 2. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) dargestellten Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Aufgrund von Erfahrungswerten anderer Bundesländer sowie verschiedener potenzieller Anbieter wird davon ausgegangen, dass etwa 15 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten das Leasingangebot nutzen werden. Bei etwa 216.000 aktiven Beschäftigten und Bediensteten ergibt sich eine voraussichtliche Menge von etwa 32.400 geleasten Fahrrädern, die über die Rahmenvereinbarung Leasing bezogen werden könnten. Bei Zugrundelegung durchschnittlicher Leasingkosten von etwa 4.000 Euro pro Fahrrad beträgt die voraussichtliche Gesamtauftragssumme insgesamt etwa 108.900.000,00 Euro (netto).

Dieses in Aussicht genommenen Auftragsvolumen ist vom Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bzw. seiner Beschäftigten oder Begrenzung des Angebotes.

Abweichend hiervon wird eine Höchstmenge von 64.800 geleasten Fahrrädern für diese Rahmenvereinbarung Leasing festgesetzt. Dies entspricht einer Nutzung des Angebotes durch etwa 30 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten.

Umfang der Auftragsvergabe

108.900.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
fiktiver Mittelwert gem. Angebotsvordruck

Das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Mittelwert gem. Angebotsvordruck erhält die maximal erreichbare Punktzahl 900. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktwert je ein Prozent höheren fiktiven Mittelwert.

Beispiel:
Bei einem Angebot mit 10 % höheren Mittelwert als das Angebot mit den niedrigsten Mittelwert erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 810 Punkte von 900 möglichen Punkten.

Gewichtung
90,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Zusatzleistungen

Die Bewertung erfolgt anhand der Unterkriterien "Versicherung" und "Händlernetz".

Detaillierte Angaben sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Mit dem Angebot sind zudem folgende leistungsbezogene Unterlagen einzureichen:

-vollständig ausgefüllte Anlage "Mindestanforderungen". (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit. Dieser Vordruck ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied, sowie von den Unterauftragnehmern auszufüllen. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
-formlose Eigenerklärung, in welcher verbindlich zugesichert wird, dass binnen sechs Monaten nach Zuschlagserteilung das beauftragte funktionsfähige System zur Verfügung gestellt wird.
-leistungsbezogene Unterlagen gem. Ziffer 1.6. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A):
a) schriftliche Darstellung des Bestell- und Abwicklungsprozesses in Form eines Gesamtkonzeptes.
b) Prozessdarstellung gem. Ziffer 2.3.3. der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B).
c) formlose Erklärung zur Erfüllung der geforderten Reaktionszeiten (Service-Level-Agreement) gem. Anlage "Reaktionszeiten".
d) Nachweis des Händlernetzwerkes (Liste und Karte).
e) Erläuterung, aus der eindeutig hervorgeht, wie die Bediensteten in geeigneter Form über das Fahrradleasing informiert werden (Marketing).
f) Angaben über die aufgeführten Mindestvorgaben hinausgehenden Versicherungsleistungen inkl. Darstellung des Schadensmanagements.
g) Liste und Karte mit den in Niedersachsen ansässigen Vertragswerkstätten zur Durchführung der Wartung/Inspektion.
h) Muster für den Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrag.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR9HZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

105
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Hinweis:
Sollten Nachweise/Unterlagen (wie z. B. Angaben, Erläuterungen, Erklärungen und Darstellungen), die in die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien einfließen, bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht bzw. unvollständig vorgelegt werden, werden diese nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Bewertung erfolgt in diesem Fall anhand der vorliegenden/eingereichten Unterlagen. Sollten bewertungsrelevante Angaben nicht aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen, wird das betroffene Kriterium mit 0 Punkten bewertet.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Das beteiligte Leasingunternehmen muss über eine Lizenz der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verfügen. Ein aktueller, gültiger Nachweis über die Listung bei der BaFin ist vom Bieter vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter mindestens über zwei Referenzen mit Leasingnehmern mit einem Umfang von mindestens 5.000 Beschäftigten sowie zusätzlich über mindestens zwei Referenzen aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor mit mindestens 300 Beschäftigten (z. B. Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts etc.) zu verfügen. Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens Januar 2024 erbracht werden. Die Angaben zu den Referenzen sind unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten vorzugsweise in der Tabelle des den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" zu machen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 Euro für Vermögensschäden verfügt bzw. eine solche nach Zuschlagserteilung abschließen wird. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB).
-Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen.
-Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen.
-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung