Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpf...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.04.2025
14.04.2025 10:00 Uhr
14.04.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
03-0290000000-29
Calenberger Straße 2
30169
Hannover
Deutschland
DE929
serge.roettinger@lzn.de
+49 511 89848-211

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
31339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+494131153308
+494131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
f:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+494131153308
+494131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77200000-2
77230000-1
77231000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen.

Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag).

Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung (Stufe 0) in Höhe von 400.000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen.

Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag).

Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung (Stufe 0) in Höhe von 400.000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Projekt/ Hintergrund:

Ziel ist es, im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand in Niedersachsen die tierseuchenrechtlich gebotenen ASP Bekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich, landesweit einheitlich und auf hohem Niveau durchzuführen.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) beabsichtigt daher für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen im Ausbruchsfall für eine infizierte Zone gemäß Art. 3 Buchst. b der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, welche ggf. auch ein durch die für die Bekämpfung der ASP zuständigen kommunale Veterinärbehörde optional festzulegendes Kerngebiet im Sinne des § 14 Abs. 2a der Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) umfasst, einen Dienstleistungsvertrag sowie eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Einsatz in Niedersachsen abzuschließen.

Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall von den für die Bekämpfung der ASP zuständigen Behörden (kommunale Veterinärbehörden), im Folgenden den Auftraggebern, mit der Organisation und Durchführung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Maßnahmen (Stufen 1 bis 3) oder Teilen davon beauftragt werden. Die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden als Auftraggeber sind somit berechtigt, Leistungen auf eigene Rechnung abzurufen.

Um im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und Fachkompetenz aktiv werden zu können, hat der Auftragnehmer schon vor dem Ausbruchsfall entsprechende Vorhaltemaßnahmen (Material, Personal und Konzepte) zu treffen (Stufe 0).

Bei der Auftragsdurchführung ist eine effiziente und unverzügliche Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinärbehörden, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Jägerschaft zu gewährleisten.

Umfang der Auftragsvergabe

11.600.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2025.

Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.

Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei (2) einseitige Vertragsverlängerungen durch das ML zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom ML sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Niedersachsen
Deutschland
DE929

Erfüllungsorte für die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen Stufen 1 bis 3 sind die jeweiligen vom Auftraggeber in der Beauftragung angegebenen Standorte in Niedersachsen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand der nachfolgend und in der Bewertungsmatrix beschriebenen Zuschlagkriterien bewertet.

Zuschlagskriterium

Preis
siehe Beschreibung des Kriteriums

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:

Die preislichen Faktoren fließen mit insgesamt 40,00 % (max. 400 Punkte) in die Wertung ein, welche sich wie folgt zusammensetzen:

A Pauschalpreis pro Jahr für die Vorhaltung, 40,00 % (max. 160 Punkte)
(Pos. 1 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis pro Jahr erhält 160 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.

Beispiel:
Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 144 Punkte von 160 möglichen Punkten.

B: Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) 5,00 % (max. 20 Punkte)
(Pos. 2 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) erhält 20 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.

Beispiel:
Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 18 Punkte von 20 möglichen Punkten.

C: Angebotssumme Block 1, 22,50 % (max. 90 Punkte)
(Pos. 3 bis 5 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 1 erhält 90 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme.

Beispiel:
Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten.

D: Angebotssumme Block 2, 22,50 % (max. 90 Punkte)
(Pos. 6 bis 13 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 2 erhält 90 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme.

Beispiel:
Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten.

E: Angebotssumme Block 3, 10,00 % (max. 40 Punkte)
(Pos. 14 bis 20 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 3 erhält 40 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme.

Beispiel:
Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 36 Punkte von 40 möglichen Punkten.

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungskonzept

Das Umsetzungskonzept fließt mit insgesamt 60,00 % (max. 600 Punkte) in die Wertung ein. Detaillierte Angaben zu diesem Zuschlagskriterium sind der Leistungsbeschreibung unter der Ziffer 1.17. "Umsetzungskonzept" sowie der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Die Bewertung erfolgt durch eine dreiköpfige Jury. Jedes Jurymitglied nimmt eine Einzelbewertung vor. Im Anschluss wird ein Mittelwert aus den Einzelbewertungen gebildet, welcher maßgeblich für die Bewertung ist.

Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien A bis E werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden.

Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Pauschalpreis (netto) pro Jahr für die Vorhaltung (Pos. 1 des Angebotsvordrucks) erteilt.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
11.600.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR62J

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 bis 14 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vor-zulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Die Referenznachweise müssen aus dem Bereich der Tierseuchenbekämpfung stammen.

Ebenfalls hat der Bieter über Kenntnisse in den Tierseuchenbekämpfungsstrukturen in Niedersachsen zu verfügen oder sich diese anzueignen. Informationen über diese Tierseuchenbekämpfungsstrukturen können Sie den Seiten www.tierseucheninfo.niedersachsen.de und www.ml.niedersachsen.de entnehmen. Der Bieter hat durch die Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse spätestens zum Vertragsbeginn verfügt. Ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.

Darüber hinaus muss der Bieter über Kenntnisse und Erfahrungen in der Biosicherheit beim Umgang mit Tierseuchenerregern in den letzten drei Jahren verfügen. Dies hat der Bieter ebenfalls durch Vorlage eines entsprechenden Referenznachweises mit seinen Angebotsunterlagen nachzuweisen.

Bei neugegründeten Unternehmen kann die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch nachgewiesen werden, wenn die einzusetzenden Mitarbeiter über die geforderten Erfahrungen/ Kenntnisse verfügen. Der Bieter hat in seinen Angebotsunterlagen das einzusetzende Personal namentlich zu benennen sowie Erfahrungen und Kenntnisse der einzusetzenden Person durch schriftliche Ausführungen darzulegen. Die geforderte Berufserfahrung muss aus dem Bereich der Tierseuchenvorsorge/ Tierseuchenbekämpfung stammen. Ein entsprechender Vordruck "Eignung bei neugegründeten Unternehme im Bereich der Tierseuchenvorsorge/ Tierseuchenbekämpfung" liegt den Vergabeunterlagen bei und ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn sind die nachfolgend genannten Qualifikationsnach-weise für mindestens jeweils eine Person des einzusetzenden Personals des Bieters in Form von nicht beglaubigten Kopien unaufgefordert beim ML vorzulegen:

- staatlich geprüfter Desinfektor (Prüfungsurkunde)
- Elektrotechnikmeister (Prüfungsurkunde)
- Sachkundenachweis für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (gültiger Sachkundenachweis)
- Jagdscheininhaber für die Kadaver- bzw. Fallwildsuche (gültiger Jagdschein)

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Eignungskriterium

Sonstiges

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 500.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Umsetzungskonzept einzureichen (vgl. Ziffer 1.17. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung