Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:
Die preislichen Faktoren fließen mit insgesamt 40,00 % (max. 400 Punkte) in die Wertung ein, welche sich wie folgt zusammensetzen:
A Pauschalpreis pro Jahr für die Vorhaltung, 40,00 % (max. 160 Punkte)
(Pos. 1 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis pro Jahr erhält 160 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Beispiel:
Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 144 Punkte von 160 möglichen Punkten.
B: Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) 5,00 % (max. 20 Punkte)
(Pos. 2 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) erhält 20 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Beispiel:
Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 18 Punkte von 20 möglichen Punkten.
C: Angebotssumme Block 1, 22,50 % (max. 90 Punkte)
(Pos. 3 bis 5 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 1 erhält 90 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme.
Beispiel:
Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten.
D: Angebotssumme Block 2, 22,50 % (max. 90 Punkte)
(Pos. 6 bis 13 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 2 erhält 90 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme.
Beispiel:
Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten.
E: Angebotssumme Block 3, 10,00 % (max. 40 Punkte)
(Pos. 14 bis 20 des Angebotsvordrucks)
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 3 erhält 40 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme.
Beispiel:
Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 36 Punkte von 40 möglichen Punkten.