Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende Berufserfahrung verfügen.
a) Bereich Kernaufgaben:
Die geeigneten beruflichen Qualifikationen sind in der Regel:
- ein abgeschlossenes Diplom-Studium, z. B. Diplom-Sozialpädagogik, Diplom-Sozialarbeit, Diplom-Psychologie, Diplom-Heilpädagogik oder vergleichbaren Studienabschlüsse oder
- ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. Master-Studium, z. B. in den Studiengängen Rehabilitationspädagogik, Management sozialer Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, psycho-soziale Beratung und Therapie/Mediation, Sozial- und Organisationspädagogik oder vergleichbarem Studienabschluss oder
- eine ergotherapeutische Ausbildung.
b) Bereich JobcoachingAP:
Als Qualifikation ist die Weiterbildung zum Jobcoach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Landschaftsverbandes Rheinland, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. erforderlich.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung zuzüglich pädagogische Zusatzqualifikation (mindestens Ausbildereignung) oder
- ein Berufsabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter oder
- ein Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Die erforderliche Weiterbildung kann, sofern sie bei Einstellung noch nicht vorliegt, in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Zeitraum nach Einstellung erlangt werden (zur Finanzierung siehe Anlage "Übersicht zur Refinanzierung").