Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter für die Lose 1-4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen über eine vergleichbare Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Diese Angaben sind auf einer separaten Anlage einzureichen.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Lose 1 bis 6
Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) der Lose 1 bis 6 einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Los 5:
Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. Das nachstehend genannte Zertifikat sowie die Eigenerklärung sind bei Angebotsabgabe einzureichen:
- Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
- Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung
Los 4:
Die nachstehenden Zertifikate und Qualifizierungsnachweise sind bei Angebotsabgabe einzureichen:
- HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird
- Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard)
- Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP-). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen:
Lose 1 bis 4 und Los 6
- erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung "Führungszeugnis", sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.34 geregelt.
Los 2:
Nachweise für das sozialpädagogische Angebot:
- Nachweise über den geforderten Abschluss als Sozialpädagoge/Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung nach SozHeilKindVO in der jeweils gültigen Fassung gem. Ziffer 3.1., Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)
- Personal, mit anderen pädagogischen Studienabschlüssen (wie bspw. Erziehungswissenschaften, Lehramt oder Psychologie) können, ebenso wie andere Abschlüsse die nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG, Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) als gleichwertig anerkannt wurden - nach Zustimmung des Auftraggebers - ebenfalls eingesetzt werden, siehe Ziffer 3.1, LB - Fachlicher Teil (Teil B)
Nachweise für die Freizeitpädagogik
- Als Nachweis dienen pädagogische Ausbildungsabschlüsse (z.B. als Erzieherin oder Erzieher, Heilpädagogin oder Heilpädagoge) oder pädagogische Hochschul- oder Studienabschlüsse (z.B. in Sport-, Medienpädagogik oder Erziehungswissenschaften). Die genannten Abschlüsse dienen lediglich als Beispiele und Orientierung, sind jedoch nicht abschließend oder bindend (siehe Ziffer 3.3, LB - Fachlicher Teil (Teil B)
- Andere Abschlüsse, die nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz -BQFG, Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) als gleichwertig anerkannt wurden, können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber akzeptiert werden. (siehe Ziffer 3.3, LB - Fachlicher Teil (Teil B)
- Rahmen einer Ausnahmegenehmigung können auch Personen mit relevanten Berufserfahrungen und einem anderen Abschluss (z.B. handwerklich oder technisch), eingesetzt werden. Auch dieser Einsatz wäre ebenfalls erst nach Prüfung und Zustimmung des Auftraggebers möglich (siehe Ziffer 3.3, LB - Fachlicher Teil (Teil B)
Los 3:
- Qualifizierungsnachweise des einzusetzenden Personals gem. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)
Los 4:
- Das für Ziff. 1.4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) eingesetzte Personal muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegen und ausnahmslos über alle gesetzlich notwendigen Belehrungen sowie über eine Lebensmittelhygieneschulung verfügen.
Los 5:
- Hygienekonzept und Hygieneplan
Los 6:
- Für die Kinderbetreuung sind pädagogische Fachkräfte und Assistenzkräfte (pädagogische Kräfte) einzusetzen (Ausführliches siehe Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B).
- Andere Abschlüsse, die nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG, Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - NBQFG) als gleichwertig anerkannt wurden, werden akzeptiert (siehe Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B).
- Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 ((siehe Zif