Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sicherg...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Staatsanwaltschaft Oldenburg
Gerichtsstraße 7
26135
Oldenburg
Deutschland
daniela.klinge@lzn.de
Zuschlag erteilende Stelle
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb
Gimter Str. 26
34346
Hann. Münden
Deutschland
+49 5541702-799
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR40W

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR40W/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Los 1: Stadt Oldenburg
Los 2: Rastede, Wiefelstede, Westerstede, Edewecht, Bad Zwischenahn, Apen, Augustfehn
Los 3: Jever, Schortens, Wilhelmshaven, Wangerland
Los 4: Zetel, Bockhorn, Varel, Sande
Los 5: Brake, Nordenham, Jade, Ovelgönne, Stadland, Butjardingen, Elsfleth, Berne, Lemwerder
Los 6: Wildeshausen, Delmenhorst, Bookholzberg, Dötlingen, Ganderkesee, Harpstedt, Hatten/Sandkrug, Hude, Wardenburg, Ahlhorn, Großenkneten
Los 7: Cloppenburg, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen, Friesoythe, Bösel, Barßel, Saterland
Los 8: Vechta, Bakum, Damme, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Visbek

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
höchster Rabattsatz
100%

Der Zuschlag wird im Vergabefall je Los auf das günstigste Angebot erteilt, d. h. das Angebot mit dem höchsten Rabattsatz bzw., sofern kein Bieter einen Rabattsatz anbietet, das Angebot mit dem niedrigsten Zuschlagssatz. Bei Gleichheit von Angeboten entscheidet ein Losverfahren.

Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 41 ff. UVgO verwiesen.

Ausführungsfristen

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.

Laufzeit bzw. Dauer

48

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
1

Erfüllungsort

(PI Oldenburg/Ammerland): Stadt Oldenburg

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
2

Erfüllungsort

(PI Oldenburg/Ammerland): Rastede, Wiefelstede, Westerstede, Edewecht, Bad Zwischenahn, Apen, Augustfehn

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
3

Erfüllungsort

(PI Wilhelmshaven/Friesland): Jever, Schortens, Wilhelmshaven, Wangerland

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
4

Erfüllungsort

(PI Wilhelmshaven/Friesland): Zetel, Bockhorn, Varel, Sande

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
5

Erfüllungsort

(PI Delmenhorst/Oldenburg Land/Wesermarsch): Brake, Nordenham, Jade, Ovelgönne, Stadland, Butjardingen, Elsfleth, Berne, Lemwerder

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
6

Erfüllungsort

(PI Delmenhorst/Oldenburg Land/Wesermarsch): Wildeshausen, Delmenhorst, Bookholzberg, Dötlingen, Ganderkesee, Harpstedt, Hatten/Sandkrug, Hude, Wardenburg, Ahlhorn, Großenkneten

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
7

Erfüllungsort

(PI Cloppenburg/Vechta): Cloppenburg, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen, Friesoythe, Bösel, Barßel, Saterland

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Beschreibung
Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge
8

Erfüllungsort

(PI Cloppenburg/Vechta): Vechta, Bakum, Damme, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Visbek

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden.

Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 15 UVgO) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter den Nrn. 1, 5 und 8 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 bis 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zur Reaktionszeit und zum Fuhrpark," verbindlich zuzusichern, dass

- er während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist und die Anforderungen für die Listung spätestens zum Vertragsbeginn erfüllt werden. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nachweis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welches diese Listung besitzt. Dem Angebot kann eine Kopie der Mitgliedschaft beigefügt werden.

- weder bei dem Bieter selbst (bei Gesellschaften deren verantwortlicher Geschäftsführer, Vertreter, Prokurist, etc.), noch bei dem für die Abwicklung des Auftrags einzusetzende Personal einschließlich der Bürokräfte, die mit der Abrechnung der Geschäftsvorgänge befasst sind, Einträge in den Führungszeugnissen vorhanden sind.

- gegen die Mitglieder der Geschäftsleitung/Objektleitung keine aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen anhängig sind.

- er über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Eine nichtbeglaubigte Kopie der Genehmigung ist dem Angebot beizufügen.

- er für den Fall einer späteren Zuschlagserteilung die den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ohne Änderungen annehmen und unterzeichnen wird.

- die Leistung nach Auftragserteilung zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich ausgeführt wird. Eine Reaktionszeit (Anfahrtszeit zum Abschlepport) von 40 Minuten für PKW und 50 Minuten für LKW und Schwerlast wird gewährleistet.

- die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Punkt 5. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) erfüllt werden.

- die Unterbringung von einer ausreichenden Anzahl von Fahrzeugen auf dem Grundstück (mindestens 10) und in verschlossenen Gebäuden (mindestens 4) ermöglicht werden kann, um das sichergestellte oder beschlagnahmte Fahrzeug sicher zu verwahren. Die Verwahr- und Sicherstellmöglichkeit befinden sich entweder am Betriebsgelände oder in deren unmittelbaren Nähe. Auf keinen Fall handelt es sich um Werkstätten, Waschhallen oder ähnliches, in denen gearbeitet wird.

- Der Auftragnehmer hat über geeignete allseits umzäunte Abstell- und Verwahrflächen zu verfügen.
Sie muss mindestens für die Unterbringung von 10 Fahrzeugen (bei Betrieben die auf BAB tätig sind) und bei sonstigen Betrieben für mindestens 5 Fahrzeuge ausgelegt sein. Ferner muss die Fläche zu den Nachbargrundstücken durch eine fest errichtete Grenzeinrichtung (Mauer oder durch einen fest mit dem Boden verbundenen Zaun) abgegrenzt sein. Beweglich aufgestellte Bauzaunelemente oder andere Gegenstände sind nicht zulässig. Die Verwahrfläche ist vor dem Zutritt Unbefugter zu schützen. Die in Kategorie A klassifizierten Fahrzeuge (Fahrzeuge bis 3,49 t zGM) sind in verschließbaren Hallen oder Garagen unterzustellen. Diese Verwahr- und Sicherstellungsmöglichkeit muss sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen unmittelbaren Nähe befinden. Werkstätten, Waschhallen o. Ä., in denen gearbeitet wird, werden nicht akzeptiert. Die Räume für die Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Jederzeitigen Zutritt zu den sichergestellten oder beschlagnahmten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei- und der Ordnungsbehörden sowie der Staatsanwaltschaft, oder die Bediensteten des Auftragnehmers die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzt sind und Personen, die sich durch Gutachterauftrag ausweisen (z.B. Kfz-Sachverständige). Anderen Personen ist der Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Der Zutritt zu den sichergestellten oder beschlagnahmten Fahrzeugen ist nur in Begleitung eines Betriebsangehörigen zu gewähren. Die Abstellmöglichkeiten (Freifläche, Halle, etc.) müssen den gültigen Umwelt-/ Gewässerschutzbestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat sichergestellte oder beschlagnahmte Fahrzeuge jederzeit aufzunehmen und zu verwahren und freigegebene Fahrzeuge jederzeit an die Berechtigten herauszugeben. Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen müssen eine Hebebühne oder Montagegrube und ein Bremsenprüfstand vorhanden sein. Zur Verwahrung und Sicherstellung im Schwerlastbereich und deren Ladung muss eine Möglichkeit vorhanden sein, dass mindestens 2 Fahrzeuge und deren Ladung (komplette Lastzüge, Omnibusse usw.) verwahrt werden können. Zusätzlich muss eine verschließbare und witterungsgeschützte Unterstellmöglichkeit für mindestens ein sichergestelltes Fahrzeug im Schwerlastverkehr und dessen Ladung vorhanden sein. Dabei muss gewährleistet sein, dass keine unbefugte Person Zugang zu dem sichergestellten Fahrzeug bzw. dessen Ladung hat. Es gelten die gleichen Voraussetzungen / Mindestanforderungen wie im Kategorie A- Bereich. Der Auftragnehmer hat die Fahrzeugschlüssel der untergestellten Fahrzeuge sicher aufzubewahren.

- für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen eine Hebebühne oder Montagegrube und ein Bremsenprüfstand für Pkw vorhanden ist.

- er auf Anweisung des Übergebers Fahrzeuge in geschlossenen oder überdachten Räumen unterstellen wird, wenn dies zur Spurensicherung oder Spurenerhaltung nötig ist oder wenn andere Umstände (z. B. starke Schäden am Verdeck) dies erfordern.

- Für jedes Bergungs- bzw. Abschleppfahrzeug muss ein entsprechend geeigneter Fahrer zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer hat nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal einzusetzen, das über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Die Fahrzeuge müssen Betriebsfunk oder ähnliche Einrichtungen besitzen. In allen Fahrzeugen ist auch das notwendige Werkzeug und Gerät sowie die in der BGV vorgeschriebene Ausrüstung (Warnwesten, Feuerlöscher, Handlampe usw.) mitzuführen. Zur Ausrüstung gehören insbesondere das nötige Anschlag- und Bergungsmaterial, Schaufel, Besen, Reinigungsgeräte, Ölbindemittel und Behälter zur Aufnahme von ölhaltigem Bindemittel, Fahrzeugteilen, Glassplitter sowie die in der BGI 800 aufgeführte Zusatzausrüstung zur Absicherung.

Sonstige

Der Bieter ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die außer dem Betriebshaftungs-, Kraftfahrzeugbergungs- und dem Kraftfahrzeugtransportrisiko alle während der Verwahrung - einschließlich der durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges/Gegenstandes und der im Fahrzeug mitgeführten Gegenstände - entstehenden Schäden abzudecken hat. Das Bestehen einer entsprechenden Versicherung ist zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns nachzuweisen.

Der Bieter ist ferner verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die die erweiterte Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung vorhält. Insbesondere beinhaltet diese Hakenlastversicherung das Kraftfahrzeugtransportrisiko, welches weiterhin alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 HGB abzudecken hat, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden sind.

Als ausreichend gilt eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst und eine Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000,00 Euro für PKW und 1.000.000,00 Euro für Lkw bei Güter- und Güterfolgeschäden sowie 20.000,00 Euro für Vermögensschäden je Schadensereignis. Die entsprechende Bestätigung muss von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder von einem Makler, nicht von einem Agenten, ausgestellt sein. Eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist ebenso abzuschließen.

Der Versicherungsschutz ist spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zur Reaktionszeit und zum Fuhrpark" enthalten ist.

Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auf 2.7 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.

Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Des Weiteren darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Eine entsprechende Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit sowie eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe seines Angebots für den Fall einer späteren Zuschlagserteilung an ihn, die den Vergabeunterlagen im Entwurf beigefügte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ohne Änderungen anzunehmen und zu unterzeichnen. Hierfür ist der Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Fuhrpark, zur Reaktionszeit und zum Versicherungsschutz" zu nutzen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

30.06.2025 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

15.08.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

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