Als weiteren Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Brief- und Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen.
Der Mindestumsatz für die Lose über Postzustellungsaufträge (Lose 11 bis 19 und 31) kann auch mit Aufträgen über die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Briefsendungen erreicht werden. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten:
Los 11 Leitregion 21: 400.000,00 Euro
Los 12 Leitregion 29: 240.000,00 Euro
Los 13 Leitregion 26: 740.000,00 Euro
Los 14 Leitregion 27/28: 480.000,00 Euro
Los 15 Leitregion 30: 580.000,00 Euro
Los 16 Leitregion 31: 550.000,00 Euro
Los 17 Leitregion 34/3: 260.000,00 Euro
Los 18 Leitregion 38: 510.000,00 Euro
Los 19 Leitregion 48/49: 570.000,00 Euro
Los 31 ZMG Uelzen über Dataport AöR Altenholz: 980.000,00 Euro
Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Brief- oder sonstige Postsendungen, nicht Paket- oder Kurierdienstleistungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht.
Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll.
Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.