Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er
- eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein.
- nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft
(1) Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk oder
- Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterabschluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk.
2. Schlüsselpersonal je Einsatz
(1) Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt:
(1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe.
(2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft).
(3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich.
3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten
(1) Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzugezogen werden kann.