Die Fristen in dem Vergabeverfahren werden wie folgt verlängert:
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10. April 2026, 10:00 Uhr
Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 1. April 2026
Verlängerung der Bindefrist bis zum 18. Mai 2026
Darüber hinaus wurden die Zuschlagskriterien wie folgt angepasst:
1. Preis für Beschäftigte und Bedienstete (70%) (max. 700 Punkte)
Hierbei wird zur Bewertung der Preis des günstigsten Jahrespreises für eine der angebotenen Individualvertragsvariationen, die den definierten Mindeststandard erfüllt, herangezogen (siehe Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
2. Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang (27%) (max. 270 Punkte)
Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginn nachweisbar rechtlich gesichert ist (z.B. durch vertragliche Regelungen), anhand des vom Bieter ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang" in die Bewertung ein. Bewertungsrelevant ist dabei, wenn in einer Gebietskörperschaft eigene stationäre Einrichtungen und/oder stationäre Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern vorhanden sind, die mindestens die Nutzung eines Fitnessstudios in allen Individualvertragsvariationen umfassen; zusätzlich dazu können pro Gebietskörperschaft weitere Punkte für zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Schwimmbäder sowie zusätzliche Sportangebote erzielt werden, deren Nutzung in mindestens einer der angebotenen Individualvertragsvariationen umfasst sein muss. Eine möglichst große Auswahl an unterschiedlichen Sportarten, Fitnessangeboten und Nutzungsmöglichkeiten sowie ein möglichst flächendeckendes Angebot in den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens bei Angebotsabgabe wird mit mehr Punkten bewertet. Auch Zusatzangebote nach Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) werden in der Eigenerklärung abgefragt und positiv berücksichtigt.
Hinweis: Die Nichtvorlage der Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Das Angebot wird zudem ausgeschlossen, wenn die Wertung ergibt, dass für die Landeshauptstadt Hannover, für die Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt, für eine der kreisfreien Städte Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück oder für einen der Landkreise Celle,
Emsland, Göttingen, Hildesheim oder Lüneburg weniger als 4 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden oder für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Salzgitter, Wilhelmshaven oder Wolfsburg oder für einen der Landkreise Aurich, Osnabrück oder Stade weniger als 2 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden.
Das Zuschlagskriterium "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" bleibt unverändert.