Berichtigungen

Firmenfitness für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
19.03.2026 07:28 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Die Fristen in dem Vergabeverfahren werden wie folgt verlängert:
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10. April 2026, 10:00 Uhr
Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 1. April 2026
Verlängerung der Bindefrist bis zum 18. Mai 2026

Darüber hinaus wurden die Zuschlagskriterien wie folgt angepasst:

1. Preis für Beschäftigte und Bedienstete (70%) (max. 700 Punkte)
Hierbei wird zur Bewertung der Preis des günstigsten Jahrespreises für eine der angebotenen Individualvertragsvariationen, die den definierten Mindeststandard erfüllt, herangezogen (siehe Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).

2. Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang (27%) (max. 270 Punkte)
Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginn nachweisbar rechtlich gesichert ist (z.B. durch vertragliche Regelungen), anhand des vom Bieter ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang" in die Bewertung ein. Bewertungsrelevant ist dabei, wenn in einer Gebietskörperschaft eigene stationäre Einrichtungen und/oder stationäre Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern vorhanden sind, die mindestens die Nutzung eines Fitnessstudios in allen Individualvertragsvariationen umfassen; zusätzlich dazu können pro Gebietskörperschaft weitere Punkte für zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Schwimmbäder sowie zusätzliche Sportangebote erzielt werden, deren Nutzung in mindestens einer der angebotenen Individualvertragsvariationen umfasst sein muss. Eine möglichst große Auswahl an unterschiedlichen Sportarten, Fitnessangeboten und Nutzungsmöglichkeiten sowie ein möglichst flächendeckendes Angebot in den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens bei Angebotsabgabe wird mit mehr Punkten bewertet. Auch Zusatzangebote nach Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) werden in der Eigenerklärung abgefragt und positiv berücksichtigt.

Hinweis: Die Nichtvorlage der Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Das Angebot wird zudem ausgeschlossen, wenn die Wertung ergibt, dass für die Landeshauptstadt Hannover, für die Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt, für eine der kreisfreien Städte Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück oder für einen der Landkreise Celle,
Emsland, Göttingen, Hildesheim oder Lüneburg weniger als 4 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden oder für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Salzgitter, Wilhelmshaven oder Wolfsburg oder für einen der Landkreise Aurich, Osnabrück oder Stade weniger als 2 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden.

Das Zuschlagskriterium "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" bleibt unverändert.

Die Fristen in dem Vergabeverfahren werden wie folgt verlängert:
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10. April 2026, 10:00 Uhr
Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 1. April 2026
Verlängerung der Bindefrist bis zum 18. Mai 2026

Darüber hinaus wurden die Zuschlagskriterien wie folgt angepasst:

1. Preis für Beschäftigte und Bedienstete (70%) (max. 700 Punkte)
Hierbei wird zur Bewertung der Preis des günstigsten Jahrespreises für eine der angebotenen Individualvertragsvariationen, die den definierten Mindeststandard erfüllt, herangezogen (siehe Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).

2. Niedersachsenweite Abdeckung und Angebotsumfang (27%) (max. 270 Punkte)
Hierbei fließt der Umfang des Sport- und Fitnessangebotes in eigenen stationären Einrichtungen und/oder in den stationären Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern in räumlicher und inhaltlicher Sicht, der bei der Angebotsabgabe für den Zeitpunkt des Vertragsbeginn nachweisbar rechtlich gesichert ist (z.B. durch vertragliche Regelungen), anhand des vom Bieter ausgefüllten Vordrucks "Eigenerklärung zur Abdeckung und zum Angebotsumfang" in die Bewertung ein. Bewertungsrelevant ist dabei, wenn in einer Gebietskörperschaft eigene stationäre Einrichtungen und/oder stationäre Einrichtungen von Verbundpartnerinnen und Verbundpartnern vorhanden sind, die mindestens die Nutzung eines Fitnessstudios in allen Individualvertragsvariationen umfassen; zusätzlich dazu können pro Gebietskörperschaft weitere Punkte für zusätzliche Fitnessstudios, zusätzliche Frei- und/oder Schwimmbäder sowie zusätzliche Sportangebote erzielt werden, deren Nutzung in mindestens einer der angebotenen Individualvertragsvariationen umfasst sein muss. Eine möglichst große Auswahl an unterschiedlichen Sportarten, Fitnessangeboten und Nutzungsmöglichkeiten sowie ein möglichst flächendeckendes Angebot in den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens bei Angebotsabgabe wird mit mehr Punkten bewertet. Auch Zusatzangebote nach Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) werden in der Eigenerklärung abgefragt und positiv berücksichtigt.

Hinweis: Die Nichtvorlage der Eigenerklärung führt zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Das Angebot wird zudem ausgeschlossen, wenn die Wertung ergibt, dass für die Landeshauptstadt Hannover, für die Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt, für eine der kreisfreien Städte Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück oder für einen der Landkreise Celle,
Emsland, Göttingen, Hildesheim oder Lüneburg weniger als 4 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden oder für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Salzgitter, Wilhelmshaven oder Wolfsburg oder für einen der Landkreise Aurich, Osnabrück oder Stade weniger als 2 Punkte bei der Abdeckung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergeben werden.

Das Zuschlagskriterium "Höhe der Verwaltungskostenpauschale" bleibt unverändert.

18.03.2026
Änderung/en
10.03.2026 05:07 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

- Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 27.03.2026, 10:00 Uhr
- Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 19.03.2026
- Verlängerung der Bindefrist bis zum 04.05.2026

In diesem Zusammenhang wurde auch der voraussichtliche Vertragsbeginn in der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil
(Teil A) auf den 04.05.2026 angepasst.

- Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 27.03.2026, 10:00 Uhr
- Verlängerung der Frist für die Einreichung von Bieterfragen bis zum 19.03.2026
- Verlängerung der Bindefrist bis zum 04.05.2026

In diesem Zusammenhang wurde auch der voraussichtliche Vertragsbeginn in der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil
(Teil A) auf den 04.05.2026 angepasst.

09.03.2026
Änderung/en
27.02.2026 06:33 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Verlängerungen der Fristen wie folgt:
Angebotsfrist verlängert bis zum 13.03.2026, 10:00 Uhr
Frist für die Einreichung von Bieterfragen verlängert bis zum 06.03.2026
Bindefrist verlängert bis zum 18.04.2026

Verlängerungen der Fristen wie folgt:
Angebotsfrist verlängert bis zum 13.03.2026, 10:00 Uhr
Frist für die Einreichung von Bieterfragen verlängert bis zum 06.03.2026
Bindefrist verlängert bis zum 18.04.2026

26.02.2026
Änderung/en
20.02.2026 07:09 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Verlängerung der Fristen in dem Vergabeverfahren

Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 02.03.2026, 10:00 Uhr
Verlängerung der Frist für die Einreichung der Bieterfragen bis zum 23.02.2026
Verlängerung der Bindefrist bis zum 07.04.2026

19.02.2026
Änderung/en
07.02.2026 15:34 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 20.02.2026, 10:00 Uhr
Verlängerung der Frist zur Einreichung von Bieterfragen bis zum 13.02.2026
Verlängerung der Bindefrist bis zum 27. März 2026

05.02.2026
Änderung/en
22.01.2026 05:42 Uhr
Neue Informationen sind verfügbar

Fristverlängerung aufgrund neuer Informationen für die Bieter

Die Angebotsfrist, die Bindefrist sowie die Frist für die Einreichung von Bieterfragen wurden jeweils um 14 Tage verlängert.

21.01.2026