Der Bieter hat zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot folgendes zu bestätigen:
1. Anerkennung als "Geprüfter VBA-Fachbetrieb" des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) mit Sitz in Wuppertal
2. Mitgliedschaft im Verein Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe (APU) Dienstleistungs GmbH, Weißenseer Straße 52, 99610 Sömmerda
3. Polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) des Geschäftsführers / Unternehmers, nicht älter als drei Monate
4. Vorliegen einer Gewerbeanmeldung für den Bereich Bergen und Abschleppen
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde zur Gewerbeausübung am angegebenen Standort im 24-Stunden-Dienst oder Nachweis über den Flächennutzungsplan
6. Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 GüKG
Die persönliche Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers, von Geschäftsführern, Komplementären und sonstigen weisungsbefugten Personen, die Zugriff auf die Fahrzeuge und die Aufträge haben können, wird sowohl bei Beginn der Vermittlungstätigkeit als auch turnusmäßig alle zwei Jahre geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Die vorgenannten Personen legen hierzu bei Vertragsbeginn und danach alle zwei Jahre, jeweils zum 01.09. der Staatsanwaltschaft Osnabrück
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden und
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden vor.
Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Für die Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals trägt der Betriebsinhaber selbst die Verantwortung dafür, solange und soweit der Betrieb mit Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrags-verhältnis betraut ist. Dies ist im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" zuzusichern.
Der Auftraggeber behält sich vor, ein polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 6 Monate) für alle haftenden Personen anzufordern.
Mindestanforderungen für den Fahrzeug-Auftragsbereich bis 3,49t:
Eine Erlaubnisurkunde nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009 ist vorzulegen.
Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen:
Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend zuverlässiges, qualifiziertes und fachkundiges Personal vorhanden ist. Für alle eingesetzten Mitarbeiter (auch geringfügig Beschäftigte) werden ein schriftlicher Arbeitsvertrag und der Sozialversicherungsausweis gefordert.
Es sind mindestens zwei Fachkräfte nachzuweisen, die in Vollzeit tätig sind. Alternativ kann eine Stelle von diesen Beiden auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden, sofern die geforderten Qualifikationen von Beiden nachgewiesen werden und die gesamte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte der einer Vollzeitkraft entspricht.
Der Bieter hat folgendes nachzuweisen:
- Qualifikation in einem Ausbildungsberuf aus dem Kfz-Bereich als Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Kfz-Schlosser, Mechaniker für Karosserieinstandsetzungstechnik, Kfz-Service-Mechaniker, Landmaschinenmechaniker oder über eine mindestens ein-jährige Berufserfahrung im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich. Diese ist mindestens mit einem Gesellenprüfungszeugnis oder gleichgestelltem Abschlusszeugnis nachzuweisen.
- Nachweis Ausbildung zur Bergungs- und Fachkraft
- Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (DGUV Information 200-005, Stufe 1 oder höher).
- Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden.
- Nachweis, dass eine der Fachkräfte unterwiesen wurde über die Inhalte der Sicherungsmaß-nahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-I 214-010).
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz und zu den einzusetzenden Fahrzeugen" verbindlich zuzusichern, dass die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt werden.
Die Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Persönliche Mindestanforderungen Schwerverkehr Gruppe I und Gruppe II
Folgende fachliche Anforderungen an das Personal sind nachzuweisen:
Der Unternehmer muss nachweisen, dass ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, um einen 24-Stunden-Dienst auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten. Die Zuverlässigkeit gemäß der BGH-Urteile (Az.: VI ZR 277/75 vom. 11.07.1978 und III ZR 189/91 vom 21.01.1993) muss sichergestellt sein.
Der Bieter hat seinem Angebot beizufügen:
- Nachweis über eine abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung als Kfz-Techniker (Nutzfahrzeugsektor) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis) oder alternativ über eine mindestens fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfe-, Bergungs- und Abschleppbereich für den Schwerverkehr. Hierbei ist für Personal im Schwerverkehr Gruppe II zusätzlich nachzuweisen, dass der für den Einsatz verantwortliche Mitarbeiter des Bieters eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen besitzt. Zudem ist bei Einsatz eines Auto- oder Mobilkrans der Nachweis über die Weiterbildung zum Führen eines Mobilkrans durch mindestens einen Mitarbeiter vorzulegen.
- Nachweis über Qualifikation als Bergungsleiter.
- Nachweis über absolvierte Weiterbildung zu Sicherungsmaßnahmen bei Pannen- / Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-Information 214-010.
- Nachweis über absolvierte Weiterbildung "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" DGUV-Information 209-093 (bisher DGUV Information 200-005).
- Nachweis über eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation.
- Unterlagen über weitere Lehrgänge und Schulungen, falls vorhanden.
- Nachweise, dass das eingesetzte Personal Kenntnisse im Lkw