Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ...
VO: VgV Vergabeart:   Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.11.2024
19.12.2024
25.11.2024 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - Betriebsstelle Hannover - Hildesheim
03-0293800000-51
An der Scharlake 39
31135
Hildesheim
Deutschland
DE925
dirk.schneppel@lzn.de
+49 5121 5090

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
dirk.schneppel@lzn.de
+49 51189848102
Weitere Auskünfte
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
dirk.schneppel@lzn.de
+49 51189848102
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71319000-7
71317000-3
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der zu vergebende Auftrag umfasst Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

3.210.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Der Vertrag endet 48 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um höchstens 24 weitere Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.
Im Fall der vorliegenden Ausschreibung für die gutachterliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Endlager Konrad (Anhang 4, PFB) liegt aufgrund der zurückliegenden Verfahrensdauer und der damit zusammenhängenden Komplexität des Gesamtverfahrens ein entsprechender Sonderfall vor. Aus dem hohen Einarbeitungsaufwand (siehe Einarbeitungskonzept) resultiert für den späteren Auftragnehmer ein höher zeitlicher und damit wirtschaftlicher Aufwand der Einarbeitung in das Verfahren, bisher getroffene Entscheidungen etc.. Ferner stellt jeder Wechsel der Beteiligten in Bezug auf die Inbetriebnahme des Endlagers Konrad eine zusätzliche zeitliche Barriere, die durch vergaberechtlich zulässige Regelungen wie der Option auf eine Vertragsverlängerung um zwei Jahre auch im Interesse der Bewerber bzw. Anbietenden auszuschöpfen ist.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt im Rahmen der Angebotsabgabe über die Abfrage vorgegebener Stundenverrechnungssätze und Reisekostenpauschalen.

Eine Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzeptdarstellungen

Im Zusammenhang mit dem Zuschlagskriterium "Konzept" hat der Bieter im Rahmen der Angebotsphase jeweils für die Einarbeitungs- und Ausführungsphase ein Konzept vorzulegen, welche in die Bewertung als Zuschlagskriterium einfließen.

Eine Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam

Das Projektteam besteht aus fünf durch den Bieter zu benennenden Sachverständigen. Die einzelnen Sachverständigen werden In Bezug auf Ihre Berufserfahrung, den Erfahrungsumfang sowie deren jeweils individuellen Fachkenntnisse und Qualifikationen anhand vorgegebener Zuschlagskriterien bewertet.

Eine Bewertungsmatrix bzgl. der Zuschlagskriterien wird im Rahmen der Angebotsphase den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 51 Abs. 1 Satz 1 VgV.

Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gem. § 51 Abs. 1 Satz VgV anhand von objektiven und nichtdiskriminierenden Anforderungen (3 Referenzprojekten), gem. Abschnitt 5.1.9. der EU-Bekanntmachung. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte (sog. Eignungspunkte = EP) werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Sind mehr als 5 (fünf) Bewerber vorhanden, die entsprechend den in Abschnitt 5.1.9. der EU-Bekanntmachung genannten Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i.V.m. §§ 123, 124 GWB oder § 19 Abs. 1 MiLoG erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis die 5 bestplatzierten Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als 5 Bewerber vorhanden, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Bei Punktgleichstand werden mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Vergabe der Eignungspunkte zur Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Auswahlkriterien der den Teilnahmeunterlagen beigelegten Auswahlmatrix in Verbindung mit den Anforderungen der EU-Bekanntmachung.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.852.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDT3D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

(1) Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
(2) Das LZN führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) durch.
(3) Der zu vergebende Auftrag umfasst Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wobei es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt.
(4) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 16 VgV, § 119 Abs. 4 GWB in einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 GWB), insbesondere aufgrund der Komplexität der geforderten Gutachtertätigkeit und der inhaltlichen Verknüpfungen hinsichtlich der einzelnen Aufgaben, ist eine Aufteilung in Lose nicht möglich und gerechtfertigt.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt 5.1.9. als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet
und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 42 Abs. 2 VgV ), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem
Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(7) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(8) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
(9) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit
dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
(10) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
(11) Es wird darauf hingewiesen, dass die VV Nr. 3.1 zu § 55 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) Anwendung finden. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) sind vom Bieter die im Mustervertrag der VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO aufgeführten Bedingungen, zu berücksichtigen, da diese Bedingungen Vertragsbestandteil werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

(A1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. (Mindestanforderung)

Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist der unter (A1) genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei der Inanspruchnahme eignungsrelevanter Dritter ist der unter (A1) genannte Nachweis für diese genannten Dritten ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

(B1) Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Mindestanforderung)

(B2) Eigenerklärung (Vordruck) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 20.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist. (Mindestanforderung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(C1) Nachweis (Zertifikat) über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertiger Art. Die Gleichwertigkeit hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mit geeigneten Mitteln nachzuweisen. Als geeignetes Mittel gilt insbesondere ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle. (Mindestanforderung)

(C2) Nachweis (Zertifikat) über ein Compliance Management System DIN ISO 37301:2021 oder gleichwertiger Art. Die Gleichwertigkeit hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mit geeigneten Mitteln nachzuweisen. Als geeignetes Mittel gilt insbesondere ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle. (Mindestanforderung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzprojekte

(D1) Darstellung (gemäß Vordruck) von drei erfolgreichen Referenzprojekten des Bewerbers über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen, wobei für jedes Referenzprojekt mindestens die folgenden Mindestanforderungen (a bis c) kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):

a) Laufzeit von mindestens 12 Monaten seit Vertragsbeginn (Mindestanforderung),
b) durchschnittliche Jahresumsatz von mindestens 75.000 Euro (Mindestanforderung),
c) Gutachterliche Bewertung eines Projektes im Rahmen einer ganzheitlichen sicherheitstechnischen Bewertung (Mindestanforderung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
420,00

Eignungskriterium

Sonstiges

(E1) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (gemäß Vordruck) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. (Mindestanforderung)

(E2) Erklärung (gem. Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB. (Mindestanforderung)

Alternativ: Erklärung (gem. Vordruck), über die Erfüllung von Ausschlusstatbeständen, für die gegenüber der Vergabestelle im Rahmen des § 125 GWB ("Selbstreinigung") durch Vorlage entsprechender und geeigneter Unterlagen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen ist, dass das Unternehmen des betroffenen Bewerbers:

1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
(Mindestanforderung)

(E3) Erklärung (gem. Vordruck) zum Nichtvorliegen der unter § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) genannten Ausschlusstatbestände. (Mindestanforderung)

Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter (E1), (E2) und (E3) genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei der Inanspruchnahme eignungsrelevanter Dritter sind die unter (E1), (E2) und (E3) genannten Erklärungen für diese genannten Dritten ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung