(E1) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (gemäß Vordruck) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. (Mindestanforderung)
(E2) Erklärung (gem. Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123, 124 GWB. (Mindestanforderung)
Alternativ: Erklärung (gem. Vordruck), über die Erfüllung von Ausschlusstatbeständen, für die gegenüber der Vergabestelle im Rahmen des § 125 GWB ("Selbstreinigung") durch Vorlage entsprechender und geeigneter Unterlagen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen ist, dass das Unternehmen des betroffenen Bewerbers:
1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
(Mindestanforderung)
(E3) Erklärung (gem. Vordruck) zum Nichtvorliegen der unter § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) genannten Ausschlusstatbestände. (Mindestanforderung)
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die unter (E1), (E2) und (E3) genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei der Inanspruchnahme eignungsrelevanter Dritter sind die unter (E1), (E2) und (E3) genannten Erklärungen für diese genannten Dritten ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.