Lieferung von Strickwaren und Schriftzügen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Dringende Rückfrage bezüglich der Ärmellänge gemäß technischer Spezifikation Datum: 17.09.2024 - 11:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:

Fragen:
1) Gemäß den technischen Spezifikationen beträgt die Ärmellänge (SLSP) 66 cm, einschließlich des elastischen Rippbündchens. Unserer Auffassung nach sollte die Ärmellänge (SLSP) jedoch ohne das elastische Rippbündchen gemessen werden, da wir der Meinung sind, dass 66 cm ohne die Hinzufügung der Bündchenlänge nicht ausreichen.
2) Basierend auf der Maßtabelle für Größe L, die eine Ärmellänge (SLSP) von 66 cm, eine Armlochhöhe (AS) von 27 cm und eine Bündchenbreite von 8 cm vorsieht, haben wir ein erstes Modell des Ärmels ohne elastisches Rippbündchen erstellt. Dadurch ergibt sich eine tatsächliche Ärmellänge an der unteren Kante von lediglich 50 cm (gemessen vom Achselnahtpunkt bis zur unteren Ärmelkante). Dies scheint uns nicht korrekt zu sein, und wir sind der Meinung, dass die 66 cm um die Länge des elastischen Rippbündchens erweitert werden sollten. Anbei finden Sie ein Bild des gefertigten Prototyps.
3) Um diese Unklarheit zu beseitigen, bitten wir höflich um eine Bestätigung, ob die Ärmellänge (SLSP) von 66 cm ohne das Rippbündchen zu verstehen ist, oder ob eine Anpassung erforderlich ist, bei der die Bündchenlänge zusätzlich berücksichtigt wird.
4) Des Weiteren bitten wir um Bilder von realen Messungen der relevanten Maße (SLSP, AS usw.) am Ärmel, sowie um ein Bild der tatsächlichen Ärmellänge an der unteren Kante, um diese zu verifizieren.
5) Wir haben diese Unstimmigkeit durch Zählen der Rippen am elastischen Bündchen ebenfalls festgestellt und bestätigen damit unseren Verdacht.
6) Sollte es sich hierbei um einen signifikanten Fehler oder eine erforderliche Anpassung handeln, bitten wir um eine Fristverlängerung von 4 Wochen für die Abgabe unseres Angebots, da unser Garnmaterial aufgebraucht ist und wir neues Material beschaffen müssen.

Antworten:
zu 1) bis 6) Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die in der TL zu findenden Angaben sind richtig und so gewollt. Diese Maße haben sich in den letzten Jahren bewährt und sollen beibehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Ärmellänge.pdf 17.09.2024 6,4 MB
Betreff: AW: Frage zu Ärmellänge SLSP Datum: 02.09.2024 - 11:35 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:

Frage:
1) Laut Maßtabelle und beigefügtem Photo/Skizze wird von Schulterpunkt zu Ärmelsaumkante gemessen.
Für Größe L ist ein Maß von 66cm angegeben.
Auf dem Photo sieht es so aus, als ob das Ärmelbündchen bei der Messung nicht umgeschlagen sein soll.
Wenn man davon ausgeht, dass der Ärmel mit 5cm umgeschlagen wird, ergäbe sich eine Ärmellänge von 61 cm, was uns sehr kurz vorkommt.

Wir bitten um kurze Bestätigung, dass der Ärmel in Gr. L tatsächlich nur 66cm lang sein soll (SLSP) bevor er umgekrempelt wird.

Antwort:
zu 1) Ja, es soll so sein. Die Bieter möchte sich an die TL halten und die darin enthaltenen Maßangaben.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Betreff: AW: RE: Antwort des LZN v. 19.08.2024 zum Träger- bzw. Besatzgewebe Datum: 26.08.2024 - 13:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:

Frage:
1) Eventuell haben wir undeutlich gefragt und wir fragen nochmals:

Pantone 19-4013 TC ist für das Trägergewebe der Schriftzüge und für das Besatzgewebe Strickjacken und Pullover gefordert. Darf dieses Gewebe in Pantone 19-4013 TC NUR FÜR DIE ANGEBOTSMUSTER aus klassisch 65% PES und 35% CO sein, weil das Gewebe so für Angebotsmuster verfügbar ist? Für die spätere Produktion kann natürlich auf 65% R-PES und 35% Bio Cotton umgelegt werden und dazu kann von uns 0,5 x 0,5 m Ware in einer Fremdfarbe (hier ein sailor blue) mit vorgelegt werden. Technisch sind beide Gewebe-Artikel, die wir hier als Markenware beziehen, identisch und erfüllen die physikalischen Anforderungen in jedem Fall. Hier bei dieser Frage geht es also nur um die Fertigung der ANGEBOTSMUSTER samt Bitte um Erlaubnis, die Angebotsmuster in NICHT R-PES und in NICHT Bio Cotton in Bezug auf das Gewebe einreichen zu dürfen, aber das schriftliche Angebot samt Datenblatt eben in R-PES und in Bio Cotton für das Gewebe einzureichen.

Antwort:
zu 1) Da die Angebotsmuster diversen Prüfung unterzogen werden, ist es erforderlich, das bereits hier die Originalqualität verwendet wird, um die Vergleichbarkeit darstellen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Betreff: AW: Fragen zur Verarbeitung Datum: 22.08.2024 - 15:10 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:

Fragen:
1) In der TL 4.7 ist ein integriertes Stiftefach erwähnt. Soll innen auf die Taschenrückseite ein solches aufgesteppt werden, wenn ja welche Größe soll dieses haben. Oder ist damit nur der Stiftdurchlass der Patte und die nach oben verlängerte Taschenrückseite (6 x 2,5 cm) gemeint?

2) Wie werden die Maße FAL und FAW gemessen? Gilt für FAL ab der unteren Ärmelsaumkante und wird FAW da gemessen, wo lt. Maßtabelle FAL endet?
In der Skizze wird FAW jedoch ungefähr auf der Ärmelbesatzmitte gemessen.

3) Lt. TL sollen die Ecken der Blasebalgtasche gesichert werden. Sollen diese nur oben am Tascheneingriff sein oder auch an den unteren Ecken.
Auf den Skizzen sieht man unten schräge Verriegelungen, auf den Fotos wurden die Kante unten rechts und links auf der Steppnaht mit Doppelsteppstich (unsichtbar) aufgeriegelt?! Was ist richtig?

Antworten:
zu 1) Ja, damit ist der Stiftdurchlass gemeint.
zu 2) Die Skizze dient nur als Anhalt.
zu 3) Das ist dem Bieter überlassen.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Betreff: Bieterfragen Datum: 19.08.2024 - 10:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:

Fragen:
1) Für das Besatzgewebe, welches ja auch das Trägergewebe für die Schilder sein soll, wird 65% R-PES und 35% BIO COTTON gewünscht oder verlangt?

2) Wenn das Pflicht ist, dann wird die Beschaffung der Rohware schwierig und wegen der Färbemindestmenge von x.000 macht es das Angebot für Pullover, Strickjacke und Schilder merklich teurer. Dürfen dann Angebotspreise auf Basis Besatzgewebe in 65% R-PES und 35% BIO COTTON sowie in konventionell 65% PES und 35% CO eingereicht werden?

3) Für die Angebotsmuster kann sicherlich die konventionelle 65% PES und 35% CO verwendet werden, richtig?

4) Das Nm 28/2 Garn soll aus 50% Merinowolle Museling frei und 50% Polyacryl sein. Darf es auch die etwas wertigere Mischung 60% Merinowolle Museling frei und 40% Polyacryl sein, weil es davon genug Garn in Pantone 19-4013 TC am Markt gibt und bei anderen Landes-Polizei- und Justiz-Einkleidern seit langem sehr erfolgreich eingesetzt wird?

Antworten:
zu 1) Es wird das korrekte Gewebe verlangt, da Abweichungen von den Technischen Lieferbedingungen ein Ausschlussgrund sind.
zu 2) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote sowie Nebenangeboten ist unzulässig.
zu 3) Da sich BIO BW durchaus anders verhalten kann gegenüber nicht BIO BW ist hier keine Vergleichbarkeit gegeben, somit muss BIO BW und recyceltes PES angeboten werden.
zu 4) Nein, die Vergleichbarkeit ist dann nicht mehr gegeben.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 16.08.2024 - 07:52 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:

Fragen:
1) Dürfen für die Angebotsmuster das Besatzgewebe, das Gripperband für die Schriftzüge, der Reißverschluss und das Haken-/Flauschband in schwarz sein?

2) Das TOM-TAILOR-Etikett wird hier nicht verstanden und als überflüssig erachtet, weil nicht angegeben ist, was da drauf stehen soll. Tom Tailor wird hier nur als Mitbewerber wahrgenommen. Es muss sicher nur ein gewöhnliches Pflege- und Größenetikett in die Seitennaht rein und kein weiteres. Es wird um Klärung gebeten.

Antworten:
zu 1) Das Besatzgewebe muss zwingend in der Farbe Pantone 19-4013 (siehe TL) angeboten werden! Das Gripperband darf schwarz sein.

zu 2) Im Angebotsmuster kann auf das in der TL beschriebene TOM TAILER Etikett verzichtet werden. Im Auftragsfall muss es allerdings eingearbeitet werden.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Betreff: AW: Teillieferungen Datum: 13.08.2024 - 10:34 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellung ist bei uns eingegangen und wird gern wie folgt beantwortet:

Frage:
1) Wir würden uns gern nur an einen Teil der Ausschreibung (Pullover) beteiligen. Ist dies möglich?


Antwort:
zu 1) Dies ist nicht möglich, da gemäß "Aufforderung zur Angebotsabgabe" eine Losaufteilung aus wirtschaftlichen Gründen nicht statt findet.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Betreff: AW: Frage zu Besatzgewebe Datum: 06.08.2024 - 06:59 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragestellungen sind bei uns eingegangen und werden gern wie folgt beantwortet:

Frage:
1) Wir haben den fast perfekten Besatzstoff für Ihre Pullover und Strickjacken gefunden. Bio-Baumwolle + recyceltes Polyester. Fast alle anderen Parameter passen auch. Einer nur leider nicht. wir würden gerne eine Köperbindung 2/1 Z-Grat statt S-Grat anbieten. Können Sie das akzeptieren?
Sehen wird man den Unterschied am fertigen Teil sicher nicht.
Einen negativen Einfluss auf die Qualität hat das auch nicht.


Antwort:
zu 1) Der Bieter kann eine Köperbindung 2/1 Z-Grat statt S-Grat anbieten, wenn alle andern Parameter des Datenblattes erfüllt werden.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Logistik Zentrum Niedersachsen

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Betreff: Änderung der Vergabeunterlagen "TECHNISCHE LIEFERBEDINGUNGEN" Datum: 22.07.2024 - 12:18 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Technischen Lieferbedingungen TL-07 A HH Pullover und TL-08 A HH Strickpullover
haben sich geändert.
Die korrigierten TLs finden Sie anbei.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mareike Feldmeier
Sachbearbeiterin Einkauf

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2024-06-13 TL-07 A-HH Pullover 06030.pdf 22.07.2024 460,7 KB
2024-06-13 TL-08 A-HH Strickjacke 06031.pdf 22.07.2024 503,6 KB
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