Interimsbau GS Thiede - Modulmiete
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung von Bieterfragen Datum: 03.06.2025 - 08:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehende vollständige Übersicht der teilweise bereits direkt erfolgten Beantwortung von Bieterfragen übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung:

Frage:
Dürfen auch andere Wandbeplankungen zum Einsatz kommen als kunststoffbeschichtete Holzwerkstoffplatten?
Antwort:
Bitte sehen Sie zur Wahrung des Standards für Interimsbauten an Schulen der Stadt Salzgitter und zur Vergleichbarkeit der Angebote eine Wandbeplankung mit kunststoffbeschichteten Holzwerkstoffplatten vor.

Frage:
Dürfen es generalüberholte Gebrauchtcontainer sein?
Antwort:
Die Lieferung von generalüberholten Gebrauchtcontainern ist zulässig, sofern diese einen annähernd neuwertigen Zustand aufweisen.

Frage:
Muss die anerkannte Prüfstelle eine PÜZ Stelle sein oder reicht Ihnen eine gutachterliche Stellungnahme eines Ingenieurbüro für Brandschutz von Bauarten?
Antwort:
Zur Prüfung genügt eine gutachterliche Stellungnahme eines qualifizierten Ingenieurbüros.

Frage:
Kann die Akustikdecke direkt auf der Rohdecke befestigt werden oder ist eine Abhangdecke zwingend?
(Korrigierte) Antwort:
Die Akustikdecke soll die Nachhallzeit nach DIN 18041 für Raumgruppe A erreichen und zudem als Abhangdecke ausgeführt sein, um die Leitungsführung für u.a. Elektro- und Brandmeldeleitungen zu ermöglichen.

Frage:
Welche Art von Brandschutznachweis wird im Rahmen des Leistungsverzeichnisses gefordert?
Antwort:
Die Brandschutznachweise sind nach den Anforderungen der NBauVorlVO und der NBauO anzuführen.

Frage:
Wird eine gutachterliche Stellungnahme eines Ingenieurbüros für Brandschutz hinsichtlich der Bauart akzeptiert oder ist eine vBg zwingend erforderlich?
Antwort:
Zur Prüfung genügt eine gutachterliche Stellungnahme eines qualifizierten Ingenieurbüros.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heiko Zöfelt

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Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 27.05.2025 - 11:24 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Lieferung von generalüberholten Gebrauchtcontainern ist zulässig, sofern diese einen annähernd neuwertigen Zustand aufweisen.

Zur Prüfung genügt eine gutachterliche Stellungnahme eines qualifizierten Ingenieurbüros.

Mit freundlichen Grüßen.

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