Mit Angebotsabgabe erkennen Sie ausschließlich folgende Vertragsbestimmungen an:
1. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B), die gemäß § 29 ( 2) VgV Bestandteil des Vertrages wird.
2. die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB)
3. die beigefügten Bewerbungsbedingungen sind zu beachten.
4. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Di1enstleistungsaufträgen: Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen,
Der Auftrag erfolgt zu den vorgenannten Bestimmungen, die auch dann Vertragsgrundlage werden, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders lautende