Siehe Vergabeunterlagen
Errichtung und Betreib von öffentlichen Ladeeinrichtungen
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Errichtung und Betrieb der öffentlichen Ladeeinrichtungen für Elektromobilität für 36 Standorte (84 Ladepunkte) in den Gemeinden Stuhr und Weyhe
siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen(Höhe der jährlichen Pacht bis zu 30 Punkte)
Siehe Vergabeunterlagen (Betriebskonzept bis zu 20 Punkte)
Siehe Vergabeunterlagen(Mindestausstattung aller Standorte bis zu 30 Punkte)
Siehe Vergabeunterlagen(Zusätzliche E-Ladesäulen bis zu 40 Zusatzpunkte)
Siehe Vergabeunterlagen(Angebundene E-Roaming Partner mit Kundenzahlen bis zu 10 Punkte)
Siehe Vergabeunterlagen(Durchschnittlich niedrigster Endkundenpreis bis zu 10 Punkte)
Siehe Vergabeunterlagen(Kundenfreundlichste Blockadegebühr-Regelung bis zu 10 Punkte)
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemeinde StuhrZentrale VergabestelleNebenstelle Am Rathaus 328816 Stuhr
Bei elektronischen Verfahren sind keine weiteren Personen zugelassen.
Siehe Vergabeunterlagen 3.3 Referenzen
Eigenerklärung (Formblatt 124_LD) oder Präqualifikationsnachweis