Errichtung und Betrieb von öffentlichen Ladeeinrichtungen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfragen Datum: 15.04.2025 - 10:39 Uhr

Nachricht:

Guten Tag,

bitte beachten Sie folgende Bieterfragen und Antworten:
1. In Bezug auf: "Die Vergabe der Konzession hat das Ziel, dass in 2025 insgesamt 42 Ladesäulen flächendeckend im öffentlichen Raum an 36 Liegenschaften der Gemeinden errichtet und von dem Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko betrieben werden." --> Gibt es eine Priorisierung der Standorte, welche zwingend als erstes umgesetzt werden sollen? Müssen alle Säulen in 2025 errichtet sein?

Antwort: Eine zügige Ausstattung aller Standorte ist erwünscht. Vom Konzessionsgeber gibt es keine Vorgaben bzgl. der Priorisierung in der Umsetzung. Der mögliche Realisierungszeitraum ist anzugeben und aus der Planung sollte hervorgehen, welche Säulen in 2025 errichtet werden können.

2. In Bezug auf: "Der Konzessionsnehmer erhält für die Laufzeit der Konzession das ausschließliche Recht, Ladesäulen in dem vorgegebenen Umfang in den ausgewählten Bereichen/Liegenschaften der Gemeinden im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich der zugehörigen Stellplätze als Sondernutzung einzurichten und zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die erforderlichen Genehmigungen einzuholen." --> Dürfen auch weitere Standorte in Stuhr und Weyhe, die nicht aufgelistet sind, während der Konzessionslaufzeit mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden? Besitzt der Auftragnehmer des Konzessionsverfahren das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur in Stuhr und Weyhe oder können andere Unternehmen weitere Standorte im Gebiet des Konzessionsnehmers anfragen und betreiben?

Antwort: Ja, die Anbieter dürfen gerne weitere Standorte in Stuhr und Weyhe anbieten. Die Konzessionsausschreibung bezieht sich aber nur auf die angegebenen Standorte. Weitere Unternehmen haben bereits Ladesäulen in den Gemeindegebieten Stuhr und Weyhe errichtet und können dies auch an anderen Standorten künftig tun.

3. In Bezug auf: "Anbieter, die mehr als die geforderte Mindestausstattung von einer E-Ladesäule je Standort errichten und betreiben wollen, erhalten Zusatzpunkte." --> Wie soll für diese Zusatzstandorte die Pacht im Dokument "2025-02-19 Anlage 3_Preisblatt zum Ausfüllen_Stuhr_Weyhe" berücksichtigt werden? (es ist nur möglich eine Pacht für die vorausgewählten Ladepunkte einzutragen.)

Antwort: Das Dokument Anlage 3 - Preisblatt zum Ausfüllen_Stuhr_Weyhe betrifft die in der Ausschreibung beschriebenen Standorte. Sollten die Anbieter über die Mindestanforderungen hinausgehen, so sind die Anzahl der Ladepunkte und Leistungspositionen auf einem gesonderten Schreiben aufzuführen.
Eine Korrektur / Streichung auf dem Preisblatt wird als Änderung der Vergabeunterlagen gewertet und das Angebot wäre somit von der Wertung auszuschließen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen (s. Pkt. 5 der Ausschreibung). Damit können zusätzliche Standorte im Rahmen dieser Konzessionsvergabe nicht gewertet werden.

4. Können Sie uns die Geodaten der angedachten Parkplätze zur Verfügung stellen? (An manchen Adressen sind mehrere Parkplätze in der Nähe.)

Antwort: Ja, Geodaten zur Lokalisierung der Parkplatzflächen können zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Auswahl der Stellplätze innerhalb dieser Parkplatzflächen obliegt dem Auftragnehmer in der Planungsphase.

5. In Bezug auf: "Die Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der jeweiligen Ladepunkte an den jeweiligen Standorten liegt vollständig bei dem Konzessionsnehmer." --> Welche Pflichten zählen in dieser Ausschreibung zur Verkehrssicherungspflicht?

Antwort: Verkehrssicherungspflichten für Parkplätze, Ladesäulen, Zuleitungen, Beschilderung.
Allgemein: Die Pflicht zur Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass Grundstücksbesitzer und -betreiber dafür sorgen müssen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen, die eine Schädigung Dritter verursachen könnten (§ 836 BGB).

6. In Bezug auf: "Mit dem Angebot ist verbindlich abzugeben: (...) - die Ladetarife des Bieters bei Angebotsabgabe unter Benennung der Zusammensetzung der Preise (Cent / kWh, etwaige Start- und/oder Grundgebühr)." --> Da wir nicht als EMP auftreten, sondern als reiner Betreiber der Ladesäulen und diese im internationalen eRoaming Netzwerk Hubject angebunden sind - reicht es Ihnen, wenn wir Ihnen eine Übersicht aufstellen, mit welchen EMSP an unseren Ladesäulen geladen werden kann? Das Laden an unseren Säulen ist diskriminierungsfrei mit verschiedenen Ladetarifanbietern möglich, die Preise der angebotenen EMSP sind marktüblich und nicht von Avacon zu beeinflussen.

Antwort: Eine Übersicht ist ausreichend.

7. In Bezug auf: "Der Bewerber hat mit dem Erstangebot mindestens drei Referenzen vorzulegen, über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2020 - 2024)." --> In welcher Form müssen die Referenzen eingereicht werden?

Antwort: Die aussagekräftigen Informationen über Auftraggeber, Standorte, Umsetzungszeitraum etc. können formlos eingereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Heyer
Zentrale Vergabestelle

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