siehe Vergabeunterlagen
vergabe.Niedersachsen
Alle Unterlagen, mit Ausnahme des Formblattes 213 und des Leistungsverzeichnisses, werden nachgefordert. Die Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe des Formblattes 213 und/oder des Leistungsverzeichnisses führt zum sofortigen Ausschluss.