2024-78_Ausbau_E233_CEF-Maßnahmen_LAP
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.11.2024 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen
03-0264200000-43
Lucaskamp 9
49809
Lingen (Ems)
Deutschland
DE949
NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57-
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57_
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:+49 413115-3306
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV - rGB Lingen) ist der Vorhabenträger dieses Ausbauvorhabens. Der vierstreifige Ausbau der E 233 ist im Fernstraßenbaugesetz zur Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist mit vordringlichem Bedarf im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen eingestuft.

Der Planfeststellungsbeschluss für den hier betroffenen ersten Planungsabschnitt (PA 1) erfolge am 15.01.2024 (NLStBV) und wurde am 21.02.2024 gem. den §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgestellt.

Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 a.F. & n.F. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde im November 2010 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die im Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Varianten-vergleiche. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit sind in die Bewertung der einzelnen Varianten eingeflossen.
Diese umfassen die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der nach § 16 (1) n.F. UVPG erforderlichen Angaben auf die Schutzgüter gemäß § 2 (1) n.F. UVPG:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Zudem ist eine Betrachtung des Schutzgutes Klima bezüglich der Auswirkungen auf das globale Klima (§13 KSG) ergänzt worden.

Eine Besonderheit im PA 1 ist die Querung des FFH-Gebietes "Ems" (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Die B 402, die in den achtziger Jahren als "Nordumgehung Meppen" in relativ gestreckter Linienführung durch die Emsniederung geplant wurde, verläuft hier zur hochwasserfreien Führung und zur Überbrückung der Wasserstraße Ems (Dortmund-Ems-Kanal) auf einer ausgeprägten Dammlage. 1999 wurde das FFH-Gebiet "Ems" durch die Bundesrepublik Deutschland als FFH-Gebietsvorschlag gemeldet, 2004 von der EU-Kommission anerkannt.

Das FFH-Gebiet "Ems" (DE 2809-331) befindet sich im Landkreis Emsland und erstreckt sich auf einer Nord-Süd-Achse (westl. von Papenburg im Norden bis östlich von Bad Bentheim im Süden) entlang des Flusslaufes der Ems. Ein Großteil des FFH-Gebietes umfasst Teile der Flussauen.

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" (LAP) für CEF-Maßnahmen mit längerer Wirksamkeitsdauer, die deshalb zeitig vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind. Angestrebt wird eine Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen gemäß der zeitlichen Staffelung, die sich aus den Anforderungen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und dem Artenschutzbeitrag ergeben, um einen frühzeitigen Baubeginn des Straßen- und Brückenbaus zu ermöglichen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im aktuellen Verfahren werden Planungsleistungen zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan gem. § 39 HOAI Leistungsphasen (LPH) eins, drei, fünf und sechs sowie "Besondere Leistungen" ver-geben.
Dieser LAP bezieht sich auf acht vorgezogene Maßnahmen (vgl. u. a. beigefügte Maßnahmenblätter), die aufgrund ihrer langen Wirksamkeitsdauer zur Erreichung der ökologischen Funktion zeitkritisch sind:
- 7 ACEF - Ausgleichsmaßnahmen Fauna, Schaffung eines Ersatzlaichgewässers für den Moorfrosch im Wesuweer Moor
- 10.1 ACEF, Entwicklung von artenreichen mesophilen Grünlandbeständen/ Feuchtgrünland zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Wiesenbrüter und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen
- 10.2 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung einer Hutelandschaft mit Baum- und Gehölzgruppen sowie von mageren Grünlandstandorten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der vielfältigen strukturierten Agrarlandschaft und der Gehölze sowie als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen und FFH Lebensraumtypen
- 10.4 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 10.5 ACEF, Anlage und Entwicklung von Hochstaudenfluren und Säumen zur Schaffung Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gewässer und Röhrichte und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 10.9 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung strukturreicher Waldränder zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gehölze und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 11.1 AFCS/CEF/FFH, Anlage und Entwicklung von Wald sowie ökologische Waldaufwertung zur Schaffung von Lebensräumen für Fledermäuse und Brutvogelarten des Waldes als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 22 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern in Oberlangen als Ausgleich für FFH Lebensraumtypen

Randbedingungen und Zwangspunkte
Das Leistungsbild für Freianlagen umfasst hier die unter Punkt 2 genannten LPH gem. § 39 Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10 Juli 2013 (BGBl I. S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr 88) geändert worden sind.

Leistungen des Auftragnehmers:
Die wesentlichen vom AN durchzuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Aufstellung unter "B". beschrieben.

Die Leistungen des AN umfassen auch die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche; diese betreffen u. a. die Klärung der Zuwegungen, Erdmassenbewegungen, archäologische Funde, ggf. Kampfmittelräumung Terminplanung etc.
Zur adäquaten Ausgestaltung der Maßnahmen sind Abstimmungen mit Fachbehörden (Forstwirtschaft, Naturschutz, Moorverwaltung u. a.) und Planungsbeteiligten erforderlich und Bestandteil der zu erbringenden Leistung.

Vor Planungsbeginn hat sich der AN ein Bild von der Örtlichkeit zu machen.

Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMDV sowie die landesspezifischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.

Dabei sind die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" - ELA (FGSV - 2013) zu beachten.

Die Hinweise und Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung sind zu beachten ebenso wie später die Auflagen, die sich aus den planfestgestellten Unterlagen (LBP, FFF-VS u.a.) sowie dem Planfeststellungsbeschluss ergeben.

Der Beginn der Planungsaufgabe ist unmittelbar nach Auftragsvergabe vorgesehen.

Die Ausführungsunterlagen unterliegen einem Prüfungsprozess durch den AG, so dass von Überarbeitungen ausgegangen werden muss.

Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen ist einzukalkulieren, dass mindestens ein AG-interner Prüf-lauf erfolgt, so dass von der Erstellung von mindestens einem Leseexemplar, vor Einreichung der ab-gestimmten Unterlagen auszugehen ist. Die Aufwendungen sind einzukalkulieren.

Ein Terminplan zur zeitgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist aufzustellen, mit dem AG abzustimmen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Prüfprozesse seitens des AG sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen.

Der AN hat seine interne Qualitätsprüfung für alle Leistungen gegenüber dem AG zu dokumentieren.

Der AN hat sich bei Bedarf auch iterativ mit den Erstellern der folgend genannten Unterlagen abzustimmen.

Leistungen des Auftraggebers:
Die beigefügten Unterlagen bilden den derzeitigen Planungstand ab und werden als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.

Insbesondere sind zu beachten:
- Planfeststellungsbeschluss
- Erläuterungsbericht mit UVP-Bericht (01_D)
- Landschaftspflegerische Maßnahmen - Übersichtsplan 1:10.000 (09_1_D)
- Maßnahmenpläne (09_2_D Blatt 1,6,7,8,10,11, und 09_3_D Blatt 2,3,4) und Legendenblätter
- Maßnahmenblätter (09_4_D)
- FFH Verträglichkeitsstudie (19_3_1_D)
- LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (19_1_1_D)
- Bestandsübersichtsplan (19_1_2_D)

Im Rahmen der Bearbeitung des LAP ist die zeitgerechte Bereitstellung der zu beplanenden Flächen durch den AG zu gewährleisten.

Art des Honorars
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen 1, 3, 5 und 6.
Das Honorar wird abgerechnet nach der Kostenberechnung des AN als Ergebnis der Leistungsphase 6.

Umfang der Auftragsvergabe

240.091,64
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen

Referenzen

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung (Projektverständnis, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und insbesondere projektspezifische Besonderheiten/besondere Herausforderungen)
(möglichst nicht mehr als 10 DIN A4-Seiten)

Es ist ein schriftliches Konzept über die Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Erläuterung der projektspezifischen Vorgehensweise einzureichen. Hierbei werden Aussagen insbesondere zu projektspezifischen Besonderheiten und Herausforderungen (Projektanalyse) sowie zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und zu den Arbeitsschwerpunkten erwartet.
Zudem ist ein Terminplan als übersichtlicher Balkenplan einzureichen (Gesamtablauf unter Berücksichtigung der vom AG vorgegebenen Daten zu Vertragsbeginn, Vertragszeitraum und den Zwischenterminen).

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RYT7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 45 (4) Nr.2 VgV

Berufshaftpflichtversicherung
Deckungssumme für Personenschäden: 3 Mio. EUR
Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 5 Mio. EUR

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 45 (4) Nr.4 VgV

Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen
Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 (2021, 2022, 2023) abgeschlossenen Geschäftsjahre 0,7 Mio. EUR, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 0,2 Mio. EUR

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
§ 44 VgV

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 2 VgV

Qualifikation der verantwortlichen Personen
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung

Mindeststandard:
Projektleiter/-in mindestens jeweils 1 Referenzen
a.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,8 Mio. EUR
b.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 01.01.2018

Hauptbearbeiter/-in mindestens jeweils 1 Referenz
c.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,6 Mio. EUR
d.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 01.01.2018

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 1 VgV

Referenzprojekte
Ausführung von Leistungen des Bieters in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bieters, mindestens 1 Referenz)

Mindeststandard: LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,8 Mio.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 8 VgV

Personalstand
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren

Mindeststandard:
Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Landschaftsplanung / -architektur im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 10 VgV

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung