Im aktuellen Verfahren werden Planungsleistungen zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan gem. § 39 HOAI Leistungsphasen (LPH) eins, drei, fünf und sechs sowie "Besondere Leistungen" ver-geben.
Dieser LAP bezieht sich auf acht vorgezogene Maßnahmen (vgl. u. a. beigefügte Maßnahmenblätter), die aufgrund ihrer langen Wirksamkeitsdauer zur Erreichung der ökologischen Funktion zeitkritisch sind:
- 7 ACEF - Ausgleichsmaßnahmen Fauna, Schaffung eines Ersatzlaichgewässers für den Moorfrosch im Wesuweer Moor
- 10.1 ACEF, Entwicklung von artenreichen mesophilen Grünlandbeständen/ Feuchtgrünland zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Wiesenbrüter und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen
- 10.2 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung einer Hutelandschaft mit Baum- und Gehölzgruppen sowie von mageren Grünlandstandorten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der vielfältigen strukturierten Agrarlandschaft und der Gehölze sowie als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen und FFH Lebensraumtypen
- 10.4 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 10.5 ACEF, Anlage und Entwicklung von Hochstaudenfluren und Säumen zur Schaffung Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gewässer und Röhrichte und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 10.9 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung strukturreicher Waldränder zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gehölze und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 11.1 AFCS/CEF/FFH, Anlage und Entwicklung von Wald sowie ökologische Waldaufwertung zur Schaffung von Lebensräumen für Fledermäuse und Brutvogelarten des Waldes als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen
- 22 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern in Oberlangen als Ausgleich für FFH Lebensraumtypen
Randbedingungen und Zwangspunkte
Das Leistungsbild für Freianlagen umfasst hier die unter Punkt 2 genannten LPH gem. § 39 Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10 Juli 2013 (BGBl I. S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr 88) geändert worden sind.
Leistungen des Auftragnehmers:
Die wesentlichen vom AN durchzuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Aufstellung unter "B". beschrieben.
Die Leistungen des AN umfassen auch die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche; diese betreffen u. a. die Klärung der Zuwegungen, Erdmassenbewegungen, archäologische Funde, ggf. Kampfmittelräumung Terminplanung etc.
Zur adäquaten Ausgestaltung der Maßnahmen sind Abstimmungen mit Fachbehörden (Forstwirtschaft, Naturschutz, Moorverwaltung u. a.) und Planungsbeteiligten erforderlich und Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
Vor Planungsbeginn hat sich der AN ein Bild von der Örtlichkeit zu machen.
Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMDV sowie die landesspezifischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.
Dabei sind die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" - ELA (FGSV - 2013) zu beachten.
Die Hinweise und Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung sind zu beachten ebenso wie später die Auflagen, die sich aus den planfestgestellten Unterlagen (LBP, FFF-VS u.a.) sowie dem Planfeststellungsbeschluss ergeben.
Der Beginn der Planungsaufgabe ist unmittelbar nach Auftragsvergabe vorgesehen.
Die Ausführungsunterlagen unterliegen einem Prüfungsprozess durch den AG, so dass von Überarbeitungen ausgegangen werden muss.
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen ist einzukalkulieren, dass mindestens ein AG-interner Prüf-lauf erfolgt, so dass von der Erstellung von mindestens einem Leseexemplar, vor Einreichung der ab-gestimmten Unterlagen auszugehen ist. Die Aufwendungen sind einzukalkulieren.
Ein Terminplan zur zeitgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist aufzustellen, mit dem AG abzustimmen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Prüfprozesse seitens des AG sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen.
Der AN hat seine interne Qualitätsprüfung für alle Leistungen gegenüber dem AG zu dokumentieren.
Der AN hat sich bei Bedarf auch iterativ mit den Erstellern der folgend genannten Unterlagen abzustimmen.
Leistungen des Auftraggebers:
Die beigefügten Unterlagen bilden den derzeitigen Planungstand ab und werden als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Insbesondere sind zu beachten:
- Planfeststellungsbeschluss
- Erläuterungsbericht mit UVP-Bericht (01_D)
- Landschaftspflegerische Maßnahmen - Übersichtsplan 1:10.000 (09_1_D)
- Maßnahmenpläne (09_2_D Blatt 1,6,7,8,10,11, und 09_3_D Blatt 2,3,4) und Legendenblätter
- Maßnahmenblätter (09_4_D)
- FFH Verträglichkeitsstudie (19_3_1_D)
- LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (19_1_1_D)
- Bestandsübersichtsplan (19_1_2_D)
Im Rahmen der Bearbeitung des LAP ist die zeitgerechte Bereitstellung der zu beplanenden Flächen durch den AG zu gewährleisten.
Art des Honorars
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen 1, 3, 5 und 6.
Das Honorar wird abgerechnet nach der Kostenberechnung des AN als Ergebnis der Leistungsphase 6.