Für die ausgeschriebene Leistung einschlägig präqualifizierte Unternehmen: Nummer, unter der Sie in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen sind (im Angebotsschreiben anzugeben)
Nicht präqualifizierte bzw. nicht für die ausgeschriebene Leistung präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt "HVA B-StB Eigenerklärung Eignung" (ist mit dem Angebot abzugeben)
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- ausgefüllte Vordrucke der Heftung C)
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen)
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Benennung der Nachunternehmer
- "Eigenerklärung zur Eignung" der Nachunternehmer
- Urkalkulation des Bieters und ggf. Kalkulation der Nachunternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind (nicht älter als 12 Monate)
- Nicht präqualifizierte bzw. nicht für die ausgeschriebene Leistung präqualifizierte Unternehmen und Nachunternehmer: im Formblatt "HVA B-StB Eigenerklärung Eignung" bezeichnete Nachweise/ Bestätigungen
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS- Nachweis entsprechend der Straßenkategorie der Ausschreibung)"
Nicht gefährliche Abfälle:
- Ausgefülltes Formblatt "Entsorgungsnachweis", getrennt nach Losen und Einbauklassen
- Nachweis über die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungswegs der nicht gefährlichen Abfälle:
- bei Verwertung außerhalb einer Anlage: eine gültige behördliche Bestätigung der Zulässigkeit dieser Maßnahme oder
- bei Verwertung in einer Anlage: Kopie einer gültigen Genehmigung, aus der hervorgeht, dass die Anlage die betreffenden Abfälle entsorgen darf oder
- bei Entsorgungsfachbetrieben: gültiges Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Zertifizierung sich auf die Beförderung und Behandlung der betreffenden Abfälle am vorgesehenen Standort erstreckt