Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen:
- Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3)
- Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1)
- Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung
- Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung
- Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen.
2.1.1 Teil I - Ersatzneubau
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 1.1)
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorplanung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 1.2)
Leistungsphase 2: Vorplanung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
2.1.2 Teil II - Rückbau
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 1.3)
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorplanung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 1.4)
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorplanung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
2.1.3 Teil III - Verbauten
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 1.5)
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorplanung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 1.6)
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Im Rahmen der Planung sind die nachfolgend genannten Randbedingungen und Zwangspunkte zwingend zu berücksichtigen:
Die Brücke überführt die Kreisstraße K164 über das Gewässer "Große Hase". Bei der Planung sind die Belange des Wasserabflusses, insbesondere im Hinblick auf Hochwasserereignisse, zu berücksichtigen. Eine bauzeitliche Einschränkung des Hochwasserabflussquerschnitts ist in Abhängigkeit des Ergebnisses der hydraulischen Untersuchung ggf. zu vermeiden.
Bauzeitliche Zustände, Bauverfahren sowie der Rückbau des bestehenden Bauwerks sind frühzeitig zu berücksichtigen. Eingriffe in das Gewässer, die Uferbereiche sowie angrenzende Flächen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Während der Planung sind die erforderlichen Abstimmungen mit betroffenen Dritten, insbesondere dem Landkreis Cloppenburg, dem zuständigen Wasser- und Bodenverband sowie betroffenen Leitungsträgern, durchzuführen.
Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen.