Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Verlegung der B3 im Raum Celle/Wathlingen beauftragt. Im Zuge dessen wird die Ortsumfahrung (OU) Celle geplant.Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte:Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009.Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013.Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug.Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Plafeststellungsverfahren ist in Vorbreitung.Im gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 sind alle Bauabschnitte in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26.10.2016 eingeleitet und der Erörterungstermin fand dazu am 16.01.2019 statt.Die B3 verläuft in Nord-Süd-Richtung durch Niedersachsen und verbindet Celle mit Hannover sowie weiteren Regionen. Südlich von Celle ist die B3 bereits vierspurig ausgebaut. In Celle bestehen Anschlüsse an die B214 und B191; die wichtigste Verbindung nach Hannover erfolgt über die B3/A37. Somit hat die OU Celle eine überregionale Bedeutung.Im gesamten Bereich - von der Kreisgrenze Celle bis Hannover und nördlich Groß Hehlens - soll die B3 als Kraftfahrzugstraße ausgewiesen werden. Durch den geplanten neuen Staßenzug der B3 im Osten von Celle wurde nach Überprüfung des vorhandenen Straßennetzes ein abgestimmtes Umstufungskonzept festgestellt.Der vorliegende, 4. BA (=OU Celle Nord) liegt im Bereich des Stadtgebietes von Celle (rd. 70.000 Einwohner).
Auf der Neubaustrecke werden ingesamt 7 Brückenbauwerke und eine Stützwand geplant. Die Planung der insgesamt 8 Bauwerke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei Teillose. Die Teillose sind in der folgenden Auflistung dargestellt. Losaufteilung:- 1. Los: Bauwerkentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Stützwando Ce 23o Ce 25o Ce 25ao Ce 26
- 2. Los: Bauwerksentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Unterführungo Ce 24ao Ce 24bo Ce 24co Ce 27
Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben.Die Bauwerke im Zuge der Straßen sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG, zu bemessen oder einzustufen. Derzeit wird von einer Bemessung nach MLC 70/70 - 150 ausgegangen. Für die Bemessung der Brücken im Zuge der Schienenwege sind die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene zu berücksichtigen.Bei der Entwurfsplanung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers in Leistungsphase 3 verbindlich zu berücksichtigen und gestalterisch umzusetzen.Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für jedes Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen.Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten.
Hinweis: Die Verkehrsanlage befindet sich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses noch in der Planung. Entsprechende Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte:Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009.Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013.Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug.Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Planfeststellungsverfahren ist in Vorbereitung.
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Die Referenzen müssen durch den Bewerber bzw. dessen Nachunternehmer erbracht worden sein. Referenzen von anderen Standorten des Unternehmens mit abweichender Handelsregisternummer können nicht gewertet werden.Bei Referenzen, die in einer Arbeitsgemeinschaft bearbeitet wurden, ist eine eindeutige Angabe der erbachten Leistung des Bewerbers aufzuführen. Es kann nur die erbrachte Leistung des Bewerbers gewertet werden.Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten.Es ist mindestens eine Straßenbrücke je Projektleitung und Bewerber abzugeben (Mindeststandard).Insgesamt werden maximal 8 Referenzprojekte gewertet (jeweils 4 für den Bewerber und 4 für die Projektleitung).
Die Wertung erfolgt gem. Wertungsmatrix, s. Datei "Los 1_Bewertungsmatrix Referenzen" und "Los 2_Bewertungsmatrix Referenzen".
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 44 VgV:Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem Tätigkeitsbereich des AuftragsDer Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Los 1: 500.000 EUR, Los 2: 450.000EUR EUR
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Los 1 und 2: - Projektleitung: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung- Projektingenieur: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:- Los 1: siehe Datei "Los 1_Bewertungsmatrix Referenzen"; mind. 2, max. 8 - Los 2: siehe Datei "Los 2_Bewertungsmatrix Referenzen"; mind. 2, max. 8
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.Der Bewerber muss über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.