Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen.
Näheres Siehe Vergabeunterlagen - Anlagen A; HVA-B-StB Vordruck "Vorzulegende Unterlagen"
Im Übrigen u.a. Angaben gemäß:
- HVA B-StB Unterauftragnehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Qualifikationsnachweis für Fachpersonal in der Betoninstandsetzung (SIVV-Schein)
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
- Qualifikation der geprüften Fachkraft für Schutzplanken gem. ZTV FRS
- Bauablaufplan
- HVA B-StB Eigenerklärung Eignung: dabei insbesondere: Referenzen, Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammen-hang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Urkalkulation
- Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Auf gesondertes Verlangen können zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung folgende Nachweise
gefordert werden:
1. Gewerbeanmeldung
2. Eintragung ins Handelsregister oder bei der Handwerkskammer.
3. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über den Gesamtumsatz der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen
ausstellt.
6. Bescheinigung der Auftraggeber über die angegebenen Referenzen.