Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung plant, die vorhandene B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig im Bereich Rötgesbüttel und Meine zu verlegen und als vierstreifige Bundesstraße neuzu konzipieren. Die Realisierung als Ortsumgehungen von Rötgesbüttel und Meine soll eine Minderung der Verkehrsbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaftenerzielen.
Das in Niedersachsen befindliche Straßenneubauvorhaben umfasst den zweibahnig-vierstreifigen Neubau der Bundesstraße B 4 von südlich Gifhorn bis südlich Meine. Die Bundestraße 4 erstreckt sichvon Lüneburg bis Braunschweig. In Nord-Süd-Richtung verknüpft sie die Autobahnen A 39 (Lüneburg) und A 2 (AK Braunschweig-Nord).
Die bestehende B 4 hat hinsichtlich der Nutzung den für eine Bundesstraße typischen Charakter mit einer Mischung aus landwirtschaftlichem Verkehr, Pkw- und umfangreichem Schwerverkehr und nurwenigen Überholmöglichkeiten. Die B 4 bildet eine zusätzliche Nord-Süd-Verbindung parallel zur östlich geplanten BAB A 39 und der westlich gelegenen BAB A 7.
Entlang der Neubaustrecke sowie teilweise auf Bauwerken sind Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände zu errichten. Die Planung der Fledermausüberflughilfen und Irritationsschutzwände ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Es werden die Leistungsbilder Objektplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 sowie Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 3 und 6 vergeben.Alle Bauwerke sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen.
Bei der Planung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers auf Basis der Gestaltungsskizzen der LPH 2 in der LPH 3 umzusetzen.
Bei der Entwurfsbearbeitung sind die zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellungaller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsberichtzum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen.
Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zubeachten. Die entsprechenden Unterlagen werden nachgereicht.
Fledermausüberflughilfen IRW 1.201 Ost und WestIrritationsschutzwand auf BW 02 (Ost und West)Fledermausüberflughilfe (IRW 2.201 und IRW 2.202)Irritationsschutzwand auf BW03 (Ost und West)Irritationsschutzwand IRW 5.200 und IRW 5.201Irritationsschutzwände auf BW 05ÜIrritationsschutzwände IRW 5.202 (Ost und West)Fledermausüberflughilfen IRW 5.203 (Ost und West)Fledermausüberflughilfen IRW 6.200 und IRW 6.201Fledermausüberflughilfe IRW 8.201 (Ost und West)Fledermausüberflughilfe IRW 8.203 (Nord und Süd)Irritationsschutzwände IRW 8.202 auf BW 15ÜIrritationsschutzwände IRW 9.02 (Ost und West)Fledermausüberflughilfen IRW 9.205 (Ost und West)Fledermausüberflughilfen IRW 12.200 (Ost und West)Fledermausüberflughilfen IRW 13.201 (Ost und West)Irritationsschutzwände IRW 13.200 auf BW 13Ü (Nord und Süd)
OU Meine-Rötgesbüttel
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:? 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.? 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.? Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.? Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- Die Referenzen müssen durch den Bewerber bzw. dessen Nachunternehmer erbracht worden sein. Referenzen von anderen Standorten des Unternehmens mit abweichender Handelsregisternummer können nicht gewertet werden.- Bei Referenzen, die in einer Arbeitsgemeinschaft bearbeitet wurden, ist eine eindeutige Angabe der erbachten Leistung des Bewerbers aufzuführen. Es kann nur die erbrachte Leistung des Bewerbers gewertet werden.- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung beinhalten.- Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 Lärmschutzwände und 2 Irritationsschutzwände oder Fledermausüberflughilfen)- Es ist mindestens eine Referenz für Lärmschutzwände und eine Referenz für Irritationsschutzwände oder Fledermausüberflughilfen vorzulegen.
- Mindestbedingung zur Wertung der Referenz:- Projektabschluss zwischen 01.01.2016 und Einreichung Angebot- Lph. 3 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung enthalten- Bauwerk ist eine Lärmschutzwand- Bauwerk ist eine Irritationsschutzwand- oder Fledermausüberflughilfe
Berechnung der Punkte:Jede Referenz wird separat bewertet.Jede Referenz kann maximal = 3 bzw. 4 Punkte erhalten. Die Bewertungen der Referenzen von Lärmschutzwänden und Irritationsschutzwänden bzw. Fledermausüberflughilfen werden addiert. Maximal können 14 Punkte erreicht werden. Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/14 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wertungskriterium 1 Preis zu erzeugen.
Bewertung der Zuschlagskriterien: siehe gesonderte Datei ("Bewertungsmatrix Referenzen" und "Aufgaben- und Leistungsbeschreibung")
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 44 VgV:Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:- Projektleitung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. - Projektingenieur/in: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in oder vergleichbar und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:- Die Referenzen müssen durch den Bewerber bzw. dessen Nachunternehmer erbracht worden sein. Referenzen von anderen Standorten des Unternehmens mit abweichender Handelsregisternummer können nicht gewertet werden.- Bei Referenzen, die in einer Arbeitsgemeinschaft bearbeitet wurden, ist eine eindeutige Angabe der erbachten Leistung des Bewerbers aufzuführen. Es kann nur die erbrachte Leistung des Bewerbers gewertet werden.- Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Angebotes abgeschlossen wurden.- Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung beinhalten.- Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 Lärmschutzwände und 2 Irritationsschutzwände oder Fledermausüberflughilfen)- Es ist mindestens eine Referenz für Lärmschutzwände und eine Referenz für Irritationsschutzwände oder Fledermausüberflughilfen vorzulegen.
Mindestbedingung zur Wertung der Referenz:- Projektabschluss zwischen 01.01.2016 und Einreichung Angebot- Lph. 3 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung enthalten- Bauwerk ist eine Lärmschutzwand- Bauwerk ist eine Irritationsschutzwand- oder Fledermausüberflughilfe
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.Mindeststandard: Benennung der vorhandenen BIM-Software
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.Der Bieter muss über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.