Verfahrensangaben

ENB MLK-Brücke - B3

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.10.2026
13.10.2026 10:00 Uhr
13.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
03-0262200000-11
Dorfstraße 17-19
30519
Hannover
Deutschland
DE929
eVergabe-H@nlstbv.niedersachsen.de
+49 51139936-0
+49 51139936-299

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221110-6
45221111-3
45221119-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen-
und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbruch der Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges
(B 3), der Ersatzneubau der Schnellwegbrücke (2 TBW), der Neubau von zwei Rad und Gehwegbrücken an gleicher Stelle und der Neubau einer Stützwand südlich vom MLK an der RiFa Hannover sowie die Herstellung und der Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung der B 3.
Im Zusammenhang mit den Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen sind die Lärmschutzwände und die VZ-Brücke abzubrechen. Der Neubau der LSW und der VZ-Brücke ist Gegenstand von
gesonderten Verträgen.
Die überführte Straße (B 3) ist von Bau-km 124+924 bis Bau-km 125+493 zu erneuern und die unterführten Wege der geänderten Bauwerkssituation anzupassen.
Das Bestandsbauwerk überführt den Messeschnellweg (B 3) sowie zwei Rad-/Gehwege über den Mittellandkanal.
Die Kanalbrücke mit den zwei anschließenden Rad-/Gehwegunterführungen und die Lärmschutzwände
befindet sich in der Straßenbaulast der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen zu erbringen:
-Baufeldfreimachung
-Pfahlprobebelastungen
-Einrichten der Verkehrssicherung, mehrfach (Straße)
-Einrichten der Umleitung, mehrfach (Rad-/Gehwege)
-Rückbau/Abbruch der Lärmschutzwände, in Teillängen
-Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung
-Abbruch der Bestandsbrücken
-Neubau der Stützwand südlich vom MLK neben der RiFa Hannover (in 2 Abschnitten)
-Rückbau VZ-Brücke südlich vom MLK
-Herstellung der Ersatzbauwerke (2 Rad-/Gehwegbrücken und 2 TBW für B 3)
-Straßen- und Wegebau im Baubereich
Die auszuführenden Arbeiten sowie die im Rahmen der übrigen Fachlose auszuführenden Arbeiten haben zeitlich parallel und in Teilabschnitten entsprechend den Bauphasen stattzufinden.
Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Verbreiterung des Querschnitts gemäß Regelquerschnitt 31 (RQ) der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) auszuführen. Dazu sind beide Richtungsfahrbahnen (RiFa) zu verbreitern. Die Kronenbreite ist entsprechend anzupassen. Parallel dazu ist die MLK-Brücke entsprechend der Verbreiterung zu erneuern und südlich vom MLK an der RiFa Hannover eine Stützwand zu errichten.
In der Bauzeit kommen verschiedene Verkehrsführungen zum Einsatz, um den Schutz aller Personen zu gewährleisten und gleichzeitig den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Mehraufwendungen und Erschwernisse auf Grund der notwendigen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs bzw. der unterschiedlichen Verkehrsphasen/-führungen sowie sonstiger vorhandener Hindernisse (u.a. Straßenausstattungen, Entwässerungseinrichtungen, Schutzplanken, Bauwerke etc.) werden
nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten, im Bauprozess
aufrecht zu erhalten und entsprechend einzukalkulieren.
Eine Zuordnung der einzelnen Verkehrsführungen zu der jeweiligen Bauphase ist der Tabelle der Baubeschreibung zu entnehmen.
Weitere Einzelheiten zu den auszuführenden Arbeiten und zum Bauablauf sind den weiteren Ausführungen der Baubeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich auf die Ausführung der Gesamtleistung in zahlreichen Bauphasen/Teilleistungen hingewiesen. Gemäß des geplanten Bauablaufs (siehe Kapitel 3.2) und der aufgeführten Sperrungen, kann immer nur in Teil-/Einzelbereichen der Baumaßnahme gearbeitet werden (siehe hierzu auch Anlage Verkehrsphasenpläne). Hierfür entstehende Mehraufwendungen sind bei der Angebotskalkulation der entsprechenden Leistungen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.

Umfang der Auftragsvergabe

60.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE929

Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3)
Abschnitt 930, Station 1886

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
100% Preis

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises. Gewertet wird die finale Brutto-Gesamtsumme des Angebots (inklusive aller Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer), wie sie sich aus dem ausgefüllten Preisblatt / Formblatt ergibt. Voraussetzung für die Preiswertung ist, dass das Angebot alle formalen, fachlichen und technischen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) dieser Vergabeunterlagen vollständig erfüllt. Qualitative Mehrleistungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, werden nicht bewertet. Der Brutto-Gesamtpreis ist zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Rechenfehler werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrigiert; maßgeblich sind die korrigierten Brutto-Endbeträge. Bei rechnerischem Gleichstand mehrerer Angebote entscheidet das Los.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Preisangaben und Steuerpflicht
Die Angebote sind zwingend als Bruttobeträge (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und aller Nebenkosten) einzureichen.
2. Elektronische Kommunikation und Einreichung
Die Kommunikation im Verfahren sowie die Abgabe der Angebote erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (vergabe.niedersachsen.de). Angebote in Papierform oder per E-Mail sind nicht zugelassen und werden zwingend ausgeschlossen. Die Bieter sind verpflichtet, sich selbstständig über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Plattform zu informieren.
3. Bieterfragenfragen
zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über das Kommunikationswerkzeug der Vergabeplattform einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am [DATUM, z. B. 6 Kalendertage vor Angebotsfrist] um [UHRZEIT] Uhr. Später eingehende Fragen werden nur beantwortet, wenn eine ordnungsgemäße Bearbeitung rechtlich noch möglich ist.
4. Nachprüfungsverfahren und Rügen
Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

1. Wahl der Verfahrensart
Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1, 3 VgV europaweit durchgeführt. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem jedes interessierte Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist ein Angebot abgeben kann. Die Eignungsprüfung und die Angebotswertung erfolgen in einem gemeinsamen Verfahrensschritt.
2. Ablauf des Verfahrens
Die Angebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist in Abwesenheit der Bieter geöffnet. Die Prüfung und Wertung erfolgen in vier Stufen:Formale Prüfung (Vollständigkeit und Fristwahrung), Ausschluss von Bietern (Fehlen von Ausschlussgründen), Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit), Wirtschaftlichkeitswertung (Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis).
3. Verhandlungsverbot
Da es sich um ein Offenes Verfahren handelt, sind Nachverhandlungen über die Angebote, insbesondere über den angebotenen Preis oder Leistungsinhalte, strikt gesetzlich verboten. Es werden lediglich rechnerische oder formale Aufklärungen gemäß § 56 VgV zugelassen.
4. Zuschlags- und Bindefrist
Die Bieter sind an ihr Angebot bis zum Ablauf der im System und in den Unterlagen genannten Bindefrist gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Zuschlag erteilt werden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Gemäß § 11 VOB/A-EU erfolgt die gesamte Verfahrenskommunikation (Angebote, Bieterfragen, Rügen) zwingend und ausschließlich über das Vergabeportal. Anfragen per regulärer E-Mail, Fax oder Telefon werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Dokumentationspflicht nicht beantwortet. Bieter müssen sich eigenverantwortlich im Portal über Änderungen oder Antworten informieren.

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RN9Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

Kontaktdaten:
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Frist und Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Empfohlene Ortsbesichtigung:
Den Bietern wird vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen, sich vor Ort über die baulichen und logistischen Gegebenheiten zu informieren. Spätere Nachforderungen (Nachträge), die auf Unkenntnis der ohne weiteres erkennbaren örtlichen Verhältnisse beruhen, werden nicht anerkannt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
GB Hannover,
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
https://vergabe.niedersachsen.de

Die Angebotsöffnung (Submission) erfolgt rein elektronisch über die eVergabe-Plattform auf Grundlage des § 14 EU Abs. 1 VOB/A. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote ausdrücklich nicht zugelassen. Die Öffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip). Den Bietern wird im Nachgang gemäß § 14 EU Abs. 2 VOB/A unverzüglich das Öffnungsprotokoll elektronisch zur Verfügung gestellt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

1. Regelung zur Nachforderung von Unterlagen (§ 16a EU VOB/A):
Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (z. B. Eignungsnachweise, Eigenerklärungen) nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung oder den Angebotspreis betreffen, ist rechtlich ausgeschlossen. Erfolgt eine Nachforderung, ist diese vom Bieter zwingend innerhalb der gesetzten Frist, welche der Auftraggeber in seiner Nachforderung benennt, über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform zu erfüllen. Ein fruchtloser Fristablauf führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.

2. Sämtliche weiteren verfahrensrelevanten Informationen, Fristen und Bedingungen sind vollumfänglich den elektronischen Vergabeunterlagen im Projektraum der Plattform zu entnehmen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN:
1. Vollständigkeit
Alle geforderten Nachweise sind zwingend mit dem Angebot über die Vergabeplattform (vergabe.niedersachsen.de) einzureichen. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
2. Nachforderung
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Rechtsanspruch des Bieters hierauf besteht nicht. Die Einreichungsfrist der Unterlagen zu den fehlenden Nachweisen wird in der Aufforderderung der Nachweise genannt.
3. Eignungsleihe / Unteraufträge
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter (Eignungsleihe nach § 47 VgV) oder Übertragung von Teilleistungen (Unteraufträge nach § 36 VgV) sind diese Unternehmen im Angebot zu benennen. Für jedes dieser Unternehmen sind separate Eigenerklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, Berufsregister oder dem Gewerberegister des Herkunftslandes ist vorzulegen.

Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (bzw. Handwerksrolle/IHK).
Der Nachweis kann auch durch Vorlage einer gültigen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Bau) erbracht werden.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, Berufsregister oder dem Gewerberegister des Herkunftslandes ist vorzulegen.

Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (bzw. Handwerksrolle/IHK).
Der Nachweis kann auch durch Vorlage einer gültigen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Bau) erbracht werden.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Mindestumsatz:
Ein Mindestjahresumsatz des Unternehmens von brutto von min. 20 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, generiert im Bereich des Brücken- und/oder Ingenieurbaus.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Die Bieter müssen nachweisen, dass sie vergleichbare Großprojekte unter Aufrechterhaltung des Verkehrs und unter Wasserbaubedingungen fehlerfrei abgewickelt haben (BB. 7, 13, 38).
Referenzprojekte (Ingenieurbau / Brückenbau): Vorlage von mindestens 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren, die in Art und Komplexität mit der Ausschreibung vergleichbar sind. Mindestens eine Referenz muss zwingend folgende Kriterien erfüllen (BB. 13-15, 27, 38):
1. Neubau oder Ersatzneubau einer Großbrücke als Stahlverbundkonstruktion mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 Metern (BB. 14, 26).
2. Ausführung von Brückenmontagen im Querverschubverfahren oder mittels Längsverschub (BB. 13, 27, 30).
3. Abbruch eines Brückenbauwerks im Oberschwellenbereich unter Einsatz von schwimmendem Gerät / Pontons auf Bundeswasserstraßen (BB. 4, 38).
Die Referenzen müssen Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer, Ausführungszeitraum und den Netto-Auftragswert enthalten.

Referenzprojekte (Straßenbau):
Vorlage von mindestens 2 Referenzprojekten über die Herstellung von Fahrbahnbefestigungen in bituminöser Bauweise der Belastungsklasse Bk 10 or Bk 100 nach RStO im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesstraßen oder Autobahnen) (BB. 8, 11).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Qualifikation des Projektleitungsteams:
Benennung einer festen Projektleitung sowie einer Stellvertretung. Gefordert wird für beide Personen (BB. 33)
- ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Dipl.-Ing. / Master / Bachelor) oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung von Ingenieur- und Brückenbauprojekten.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Gerätetechnische Ausstattung:
Nachweis über den Zugriff auf die für die Baumaßnahme erforderlichen Spezialgeräte (z. B. verrohrte Bohrpfahlgeräte für Tiefgründungen Durchm. > 120 cm, Seilsägesysteme für den Betonabbruch sowie gepanzerte Bagger gem. DGUV-Information 201-027 für die baubegleitende Kampfmittelsondierung) (BB. 14, 21, 38, 42).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Baustellenverordnung (BaustellV):
Der Bieter verpflichtet sich zur engen Zusammenarbeit mit dem SiGe-Koordinator des Auftraggebers (BB. 41). Die für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGeKo-Plan) erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 ArbSchG und die verfahrensbezogenen Ablaufpläne sind spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss einzureichen (BB. 41).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Kampfmittelräumung:
Die Erdarbeiten finden in kampfmittelverdächtigem Boden statt (BB. 42). Der Bieter muss bestätigen, dass sein eingesetztes Personal maßnahmenbezogen unterwiesen wird und eine verantwortliche Person gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG für die baubegleitende Kampfmittelräumung gestellt wird BB. 42).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer mit folgenden Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr): Für Personenschäden: mindestens von min. 5.000.000 EUR.
Für Sach- und Vermögensschäden von min. 3.000.000 EUR.

Finanzierung

Finanzielle Vereinbarung & Zahlungsbedingungen:
Die Vergütung erfolgt über Abschlagszahlungen nach Baufortschritt gemäß § 16 VOB/B.
Basis hierfür ist ein vom Auftragnehmer zu erstellender und vom Auftraggeber freizugebender Zahlungsplan (vgl. Punkt 4.2.4 der Unterlagen), der an die technologischen Bauphasen (Verschub, Brückenabbruch) anzupassen ist.

Sicherheitsleistungen (gemäß § 17 VOB/B):
Vertragserfüllung:
Für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR netto beträgt. Die Sicherheitsleistung kann durch Einbehalt oder Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden.

Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme. Der Einbehalt wird nach mangelfreier Abnahme gegen Vorlage einer entsprechenden Bürgschaft abgelöst.

Rechtsform des Bieters

Für die Angebotsabgabe wird keine bestimmte Rechtsform gefordert. Im Falle der Auftragserteilung (Zuschlag) ist der Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder erforderlich. Mit dem Angebot ist zwingend eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung bestätigt und ein alleinvertretungsberechtigter Bevollmächtigter für das Verfahren und die Vertragsabwicklung benannt wird.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung:
rbeitsrecht: Es gelten die Bestimmungen des Bundes-Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Die Pflichten sind auf alle Unterauftragnehmer zu übertragen.
Verkehr & Bauphasen: Die Ausführung erfolgt zwingend parallel und in Teilabschnitten gemäß den Bauphasen 1 bis 5 der Baubeschreibung unter permanenter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der B 3. Rettungswege sind ständig freizuhalten.
Kampfmittel: Erdarbeiten im kampfmittelverdächtigen Bereich erfordern eine baubegleitende Räumung nach TS A-9.4.3 BFR KMR unter Aufsicht einer Fachkraft nach § 19 SprengG. Bagger müssen Panzerverglasung nach DGUV 201-027 aufweisen.
Qualität: Es gelten die strengen Vorgaben der ZTV-ING. Für den RHD-Belag ist der Qualifikationsnachweis des Kolonnenführers vorzulegen.
Abrechnung: Rechnungslegung erfolgt rein digital als eRechnung im Standard XRechnung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung