Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen-
und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbruch der Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges
(B 3), der Ersatzneubau der Schnellwegbrücke (2 TBW), der Neubau von zwei Rad und Gehwegbrücken an gleicher Stelle und der Neubau einer Stützwand südlich vom MLK an der RiFa Hannover sowie die Herstellung und der Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung der B 3.
Im Zusammenhang mit den Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen sind die Lärmschutzwände und die VZ-Brücke abzubrechen. Der Neubau der LSW und der VZ-Brücke ist Gegenstand von
gesonderten Verträgen.
Die überführte Straße (B 3) ist von Bau-km 124+924 bis Bau-km 125+493 zu erneuern und die unterführten Wege der geänderten Bauwerkssituation anzupassen.
Das Bestandsbauwerk überführt den Messeschnellweg (B 3) sowie zwei Rad-/Gehwege über den Mittellandkanal.
Die Kanalbrücke mit den zwei anschließenden Rad-/Gehwegunterführungen und die Lärmschutzwände
befindet sich in der Straßenbaulast der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen zu erbringen:
-Baufeldfreimachung
-Pfahlprobebelastungen
-Einrichten der Verkehrssicherung, mehrfach (Straße)
-Einrichten der Umleitung, mehrfach (Rad-/Gehwege)
-Rückbau/Abbruch der Lärmschutzwände, in Teillängen
-Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung
-Abbruch der Bestandsbrücken
-Neubau der Stützwand südlich vom MLK neben der RiFa Hannover (in 2 Abschnitten)
-Rückbau VZ-Brücke südlich vom MLK
-Herstellung der Ersatzbauwerke (2 Rad-/Gehwegbrücken und 2 TBW für B 3)
-Straßen- und Wegebau im Baubereich
Die auszuführenden Arbeiten sowie die im Rahmen der übrigen Fachlose auszuführenden Arbeiten haben zeitlich parallel und in Teilabschnitten entsprechend den Bauphasen stattzufinden.
Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Verbreiterung des Querschnitts gemäß Regelquerschnitt 31 (RQ) der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) auszuführen. Dazu sind beide Richtungsfahrbahnen (RiFa) zu verbreitern. Die Kronenbreite ist entsprechend anzupassen. Parallel dazu ist die MLK-Brücke entsprechend der Verbreiterung zu erneuern und südlich vom MLK an der RiFa Hannover eine Stützwand zu errichten.
In der Bauzeit kommen verschiedene Verkehrsführungen zum Einsatz, um den Schutz aller Personen zu gewährleisten und gleichzeitig den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Mehraufwendungen und Erschwernisse auf Grund der notwendigen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs bzw. der unterschiedlichen Verkehrsphasen/-führungen sowie sonstiger vorhandener Hindernisse (u.a. Straßenausstattungen, Entwässerungseinrichtungen, Schutzplanken, Bauwerke etc.) werden
nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten, im Bauprozess
aufrecht zu erhalten und entsprechend einzukalkulieren.
Eine Zuordnung der einzelnen Verkehrsführungen zu der jeweiligen Bauphase ist der Tabelle der Baubeschreibung zu entnehmen.
Weitere Einzelheiten zu den auszuführenden Arbeiten und zum Bauablauf sind den weiteren Ausführungen der Baubeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich auf die Ausführung der Gesamtleistung in zahlreichen Bauphasen/Teilleistungen hingewiesen. Gemäß des geplanten Bauablaufs (siehe Kapitel 3.2) und der aufgeführten Sperrungen, kann immer nur in Teil-/Einzelbereichen der Baumaßnahme gearbeitet werden (siehe hierzu auch Anlage Verkehrsphasenpläne). Hierfür entstehende Mehraufwendungen sind bei der Angebotskalkulation der entsprechenden Leistungen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.