Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022.
Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben.
Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung).
Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen:
- Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3)
- Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1)
- Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung
- Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung
- Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung
Die vorhandenen Brücken (Leinebrücke und Geh- und Radwegbrücke) überführen die B443 über die Leine zwischen Rethen und Pattensen und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Im Anschluss sind die Bestandsbauwerke zurückzubauen. Eine entsprechende Planung des Rückbaus ist anzufertigen (Hinweis: Die Geh- und Radwegbrücke ist beim Rückbau ebenfalls zu berücksichtigen). In Bereichen, in denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendige Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.
Der Ersatzneubau ist für die Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2-/NA, sowie für die Militärlastklassen nach STANAG (MLC 70/70-150) zu bemessen.
Der Ersatzneubau erfolgt in Nebenlage. Für die Ausführung der Bauarbeiten ist keine Vollsperrung der B443 im Bereich der Brücke notwendig. Eine Behelfsbrücke ist nicht erforderlich.
Die Maßnahme liegt u.a. im FFH-Gebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (EU-Kennzahl: 3624-331), dem Landschaftsschutzgebiet "Obere Leine" (Kennzeichen: LSG H 00021), dem Naturschutzgebiet "Leineaue zwischen Hannover und Ruthe" (Kennzeichen: NSG HA 00239) und einem Überschwemmungsgebiet.
Weitere Informationen sind auf den Umweltkarten Niedersachsen zu finden (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/).
Es sind Abstimmungen mit Betroffenen der Maßnahme zu führen.
Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.)
Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten (Anlage 5). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für dieses Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen.
Das Bestandsbauwerk überführt die B443 über die Leine östlich von Pattensen. Gebaut wurde es im Jahr 1894 als dreifeldrige Gewölbebrücke. Im Jahr 1963 wurde das bestehende Bauwerk teilweise ersetzt. Der neue Überbau besteht seitdem aus einer in Längsrichtung vorgespannten Vollplatte. Die Gründungsbauteile wurden im Zuge der Errichtung des Überbaus modifiziert und weiterverwendet. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Gewölbebrücke wurde durch ein Verblendmauerwerk erhalten. Das Bauwerk wurde mit einem einteiligen Überbau hergestellt.
Das Bestandsbauwerk ist eine Geh- und Radwegbrücke neben der Leinebrücke. Gebaut wurde die Brücke im Jahr 1981 als dreifeldrige Spannbetonplattenbalkenbrücke. Der Überbau besteht aus einem in Längsrichtung vorgespannten einstegigen Plattenbalken.