Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden beabsichtigt im Zuge der geplantenVerlegung der Bundesstraße 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis südöstlich Celle (B 214) den bestehenden Apfelweg zwischen Station 21+000 und 21+600 umzuverlegen und durch die Anbindung eines Dammkörpers an das neu hergestellte Bauwerk Ce 14 über die Trasse der geplanten B3 zu führen.
- Umverlegung des Apfelweges inkl. Straßendamm sowie Anschluss an das Bauwerk Ce 14.- Rückbau versiegelte Flächen inkl. Rekultivierung- Herstellung des Wirtschaftsweges Achse 209, 211, 212, 214, 215- Erosionsschutzmatten inkl. Erdnägel u. Steckhölzer- Zaunrückbau und Aufbau nördlich Apfelweg
Nordöstlich Celle (B 191) bis südöstlich Celle (B 214)
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGeschäftsbereich VerdenBgm.- Münchmeyer - Straße 1027283 Verden (Aller)
Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:Erklärung, dass habe/Ich bin/Wir sind- im Handelsregister eingetragen unter der Nr.: "..."beim Amtsgericht "...".- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.,haben.- Mitglieder der Berufsgenossenschaft.
Angabe zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Angabe zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieter:Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Erklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.