Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Geschäftsbereich Lingen beabsichtigt, Ersatzbauwerke für die Emsbrücke, für die Vorlandbrücke und für die Flutmuldenbrücke im Zuge der Landesstraße 59 in Steinbild, Landkreis Emsland zu errichten. Schäden an den Bauwerken begründen den Neubau der Ersatzbauwerke.
Für den Neubau der Ems- und Vorlandbrücke sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke
- Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI als besondere Leistungen und weitere besondere Leistungen für die Ver-kehrsanlage
Für den Neubau der Flutmuldenbrücke sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für das Ingenieurbauwerk
Die erforderlichen Leistungen für die Untersuchung der Brückenvorfelder und die Erstellung eines ingenieur-geologischen Berichtes zu den Brückenvorfeldern sind Teil der Leistungsbeschreibung Geotechnik Ingenieurbauwerke für die Flutmuldenbrücke.
Für die Ems- und Vorlandbrücke ist nach Festlegung der Vorzugsvariante für die bestehende Straße L 59 und für den neuen Verlauf der L 59 (Vorzugsvariante) ein ingenieurgeologisches Streckengutachten zu erstellen. Für den Neubau der Ersatzbauwerke ist ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A Geotechnischer Bericht mit Gründungsempfehlung und dem Teil B Geotechnischer Entwurfsbericht besteht.
Für die Flutmuldenbrücke ist als Vorstufe für die weiteren Planungen ein Baugrundgutachten Teil A für das Ersatzbauwerk und ein ingenieurgeologisches Gutachten über den vorhandenen Fahrbahnaufbau im Bereich der Brückenvorfelder, circa 50 m vor und hinter dem Bauwerk, zu erstellen. Nach Vorliegen des Bauwerksentwurfs hat der AN den Teil B Geotechnischer Entwurfsbericht anzufertigen.
Ems- und Vorlandbrücke:
Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversuche) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen.
Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung des Projektes die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotechnischen Fragen beraten.
Flutmuldenbrücke:
Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Feld- und Laborversuche auszuarbeiten und dem AG zu übergeben. Zudem soll der Baugrundgutachter während der baulichen Umsetzung des Projektes die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen und den AG in geotechnischen Fragen bera-ten.