2025-32_L59_ENB Ems-, Vorland- und Flutmuldenbrücke_Geotechnik
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.06.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen
03-0264200000-43
Lucaskamp 9
49809
Lingen (Ems)
Deutschland
DE949
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5918007-0
+49 5918007-145

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71351220-1
71351500-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr- Geschäftsbereich Lingen beabsichtigt, Ersatzbauwerke für die Emsbrücke, für die Vorlandbrücke und für die Flutmuldenbrücke im Zuge der Landesstraße 59 in Steinbild, Landkreis Emsland zu errichten. Schäden an den Bauwerken begründen den Neubau der Ersatzbauwerke.

Für den Neubau der Ems- und Vorlandbrücke sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke
- Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI als besondere Leistungen und weitere besondere Leistungen für die Ver-kehrsanlage

Für den Neubau der Flutmuldenbrücke sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für das Ingenieurbauwerk

Die erforderlichen Leistungen für die Untersuchung der Brückenvorfelder und die Erstellung eines ingenieur-geologischen Berichtes zu den Brückenvorfeldern sind Teil der Leistungsbeschreibung Geotechnik Ingenieurbauwerke für die Flutmuldenbrücke.

Für die Ems- und Vorlandbrücke ist nach Festlegung der Vorzugsvariante für die bestehende Straße L 59 und für den neuen Verlauf der L 59 (Vorzugsvariante) ein ingenieurgeologisches Streckengutachten zu erstellen. Für den Neubau der Ersatzbauwerke ist ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A Geotechnischer Bericht mit Gründungsempfehlung und dem Teil B Geotechnischer Entwurfsbericht besteht.

Für die Flutmuldenbrücke ist als Vorstufe für die weiteren Planungen ein Baugrundgutachten Teil A für das Ersatzbauwerk und ein ingenieurgeologisches Gutachten über den vorhandenen Fahrbahnaufbau im Bereich der Brückenvorfelder, circa 50 m vor und hinter dem Bauwerk, zu erstellen. Nach Vorliegen des Bauwerksentwurfs hat der AN den Teil B Geotechnischer Entwurfsbericht anzufertigen.

Ems- und Vorlandbrücke:
Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversuche) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen.
Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung des Projektes die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotechnischen Fragen beraten.

Flutmuldenbrücke:
Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Feld- und Laborversuche auszuarbeiten und dem AG zu übergeben. Zudem soll der Baugrundgutachter während der baulichen Umsetzung des Projektes die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen und den AG in geotechnischen Fragen bera-ten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die L 59 verbindet die Landesstraße 48 mit der Bundesstraße 70 und gleichzeitig die Gemeinden Walchum, Steinbild und Kluse im Nordwesten des Landkreises Emsland. Sie hat nach RIN die Kategorie LS VI, Verbindungsstufe nahräumig. Somit ist sie nach RAL der Entwurfsklasse 4 zuzuordnen. Die zu ersetzenden Bauwerke befinden sich im Abschnitt 10 der L 59 nahe der Gemeinde Steinbild.
Die Landesstraße verläuft nach der Überquerung der Ems durch die Ortsdurchfahrt von Steinbild.

Gemäß der Straßenverkehrszählung aus 2021 wurden für die L 59 im Abschnitt 10 folgende Daten erhoben:
- DTV: 1.853 Kfz/24h
- SV: 223 Kfz/24h

Die L 59 befindet sich im Abschnitt 10 im Überschwemmungsgebiet der Ems.

Vorland- und Emsbrücke:
Im Zuge der L 59, im Abschnitt 10 befindet sich in Station 1.306 die Bogenbrücke über die Ems. Die Ems-brücke besteht aus insgesamt 3 Teilbrücken:
- Strombrücke, Bogenbrücke über die Ems
- Vorlandbrücke
- Radwegbrücke

Flutmuldenbrücke:
Im Verlauf der L59 ist bei Station 1.964 im Abschnitt 10 die Flutmuldenbrücke vorhanden. Die Brücke befindet sich östlich des Ortes Steinbild. Die Landesstraße liegt hier im Überschwemmungsgebiet der Ems. Gleich-zeitig wird die L59 mit der Flutmuldenbrücke über den Steinbildergraben überführt. Der Steinbildergraben führt Wasser. Südlich der Landesstraße grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an das Bauwerk.
Das Bestandsbauwerk ist eine zweifeldrige Brücke aus Stahlbeton auf Stahlwalzprofilen. Die Brücke hat eine Breite von 10,50m und eine Gesamtlänge von 14,70m. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1966.
Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk aus Stahlbeton an gleicher Stelle ersetzt werden. Eine Änderung des bestehenden Radweges ist nicht geplant.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lucaskamp 9
49809
Lingen (Ems)
Deutschland
DE949

L59, Abschnitt 10 nahe der Gemeinde Steinbild

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma

Gewichtung
65,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzen

Es werden nur Referenzprojekte gewertet, bei denen die Grundleistungen a) bis c) des Leistungsbildes Geotechnik für Ingenieurbauwerke zwischen dem 01.01.2015 und dem Einreichen des Angebotes erbracht und abgeschlossen wurden.

Insgesamt werden maximal 4 Referenzprojekte gewertet (jeweils 2 für den Bieter und 2 für den Projektverantwortlichen Geotechnik).

Es werden nur Referenzprojekte mit Baukosten des Ingenieurbauwerks Brücke = 3 Mio. EUR gewertet

Jede zu wertende Referenz wird über folgende Systematik bewertet:
1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer
1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk mit mehr als einem Feld über ein Fließgewässer
1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein tiefgegründetes Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer
1 Punkt: Abgeschlossene Teilleistung a) bis c) Leistungsbild Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer mit lichter Weite = 50 m
1 Punkt: Streckengutachten Verkehrsanlage im Zusammenhang mit dem Neubau eines Ersatzbauwerkes (Referenz 1 - 4)

Das Referenzprojekt zu dem Streckengutachten Verkehrsanlage wird nur gewertet, wenn es im Zusammenhang mit dem Neubau eines der Ingenieurbauwerke aus den Referenzen 1 bis 4 erbracht worden ist.
Zu den Referenzprojekten ist eine kurze Beschreibung der Projekte einzureichen, die Angaben zur Örtlichkeit, Name des Auftraggebers, Ansprechpartner des Auftraggebers, Jahr der Erbringung der Grundleistungen a) bis c) des Leistungsbildes Geotechnik für ein Ingenieurbauwerk über ein Fließgewässer, Baukosten brutto des Referenzprojektes, Name des Fließgewässers, Anzahl der Felder des Ingenieurbauwerks und Angabe der lichten Weite des Ingenieurbauwerks über ein Fließgewässer enthält. Bilder, Ansichten oder Bauwerkszeichnungen (unmaßstäblich, max. DIN A4) zu den Referenzprojekten können miteingereicht werden.
Es werden nur die 4 Referenzprojekte gewertet, die vom Bieter in dem Vordruck "Zusammenfassung Referenzen" angegeben werden. Weitere Referenzprojekte werden nicht gewertet.

Berechnung der Punkte:
Jede Referenz wird separat bewertet.
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für den Bieter als auch für den Projektverantwortlichen Verkehrsanlage jeweils 10 Punkte (2 Referenzen á 5 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektverantwortlichen Verkehrsanlage werden addiert.
Nach der Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/20 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber den Wertungskriterien Preis und Qualität zu erzeugen. Im Ergebnis erhält man eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 5 für das Wertungskriterium B Referenzen - Geotechnik.

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RMNZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens: 400.000 EUR

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

Projektverantwortlicher Geotechnik mindestens 1 Referenz:
Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto Größer-gleich 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2015

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Geotechnik Ingenieurbauwerke Teilleistung a) bis c) Baukosten Brückenbau brutto Größer-gleich 1.000.000 EUR abgeschlossen nach 01.01.2015

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Geotechnik im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung