Git 4 Ersatzneubau
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: 16. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 18.07.2025 - 06:04 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

In den Positionen 2.0.22; 2.0.23; 2.0.25; 2.0.26; 2.0.28; 2.0.30; 2.0.34 werden die Einstufungen nach LAGA, Ersatzbaustoff V sowie Deponie V immer zusammengefasst. Dies kann zu Konflikten in den Entsorgungswegen und -preisen führen, so dass es eine sichere Kalkulation unmöglich macht.
Wir bitten um Änderungen der Positionen nach den jeweiligen vorgenannten Einstufungen.

----- Antwort -----

Die verschiedenen Analyseergebnisse gemäß LAGA M20, ErsatzbaustoffV und DepV wurden bewusst in dieser Form als eine LV-Position zusammengefasst. Mit den Analyseergebnissen stehen den Bietern alle Entsorgungswege offen, inklusive der Entsorgung nach BBodSchV und nach TR Bergbau. Somit findet keine Einschränkung statt und der Bieter kann frei die "Entsorgung nach Wahl des AN" planen und kalkulieren.
Welchen Entsorgungsweg der Bieter wählt, kann er dementsprechend selbst entscheiden. Die Entsorgung hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen und die entsprechenden Gesetzte/ Verordnungen/ Regelwerke etc. sind einzuhalten.
Ob der Bieter das zu entsorgende Material nach LAGA M20, ErsatzbaustoffV oder DepV entsorgt, wird zum einem durch die Entsorgungsbetriebe und deren Annahmekriterien bestimmt sowie den Markt. Zudem muss die Entsorgung wirtschaftlich und technisch möglich sein.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
Gez.Vergabestelle

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Betreff: 15. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 18.07.2025 - 06:02 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen haben uns erreicht:

1. Gemäß Pos. 02.02.0015 ist einer Grundwassermessstelle ausgeschrieben. Wir bitten um weitere Angaben zu der
Ausführungsart, Durchmesser, Tiefe etc. einer Grundwassermessstelle mit Entnahmemöglichkeit.
2. Gemäß der Entsorgungsposition 02.00.0022; 02.00.0023; 02.00.0025; 02.00.0026; 02.00.0028; 02.00.0030;
02.00.0034 wurde im Langtext gemäß der Analyse die Einstufung nach LAGA, nach EBV und nach Deponieklassen
aufgeführt.
Wir bitten um eindeutige Aussage auf welcher Basis zu kalkulieren ist.
Kann der AN von folgenden Punkten ausgehen?
1. Die Entsorgung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben gem. der Ersatzbaustoffverordnung. Diese ist in den
Einheitspreisen maßgeblich und zu verpreisen.
2. Der AN ist angehalten die Abfälle der Verwertung zuzuführen. Die Beseitigung darf nur gewählt werden, sofern eine
Verwertung nicht möglich ist.
3. Die Einstufungsparameter nach LAGA/DepV sind nur zu beachten, sofern die Abfälle der Beseitigung in Form einer
Deponierung (z.B. aufgrund der Einstufung als gefährliches Material) zuzuführen sind.
4. Bei verschiedenen Analyseangaben ist immer der ungünstigste (Schadstoff-)Belastungsfall entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben zu wählen.
3. Gemäß den Pos. 02.00.0021; -0024; -0027; -0029; -0031; 04.05.0001; -0003; -0005; -0007; -0009; -0012; -0014;
-0016; -0018; -0020 ist eine Deklarationsanalyse gem. LAGA und EBV zu erstellen. Sind alle zu beprobenden
Einzelproben als 1 Stück jeweils abzurechnen oder sind je Stück Deklarationsanalyse durch den AG mehrere
Einzelproben vorgesehen? Wenn ja, wie viele bzw. nach welcher Vorgabe (Runder Tisch Berlin / PN 98)?


----- Antworten -----

Zu Frage 1.:

Die Position 02.02.0015 Grundwassermessstelle herstellen, wird um folgende Informationen ergänzt, die in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen sind:

Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme ist eine Grundwassermessstelle zur Überwachung des Grundwasserstandes vor Beginn sowie während der Bauausführung zu errichten. Die Messstelle dient der begleitenden Kontrolle des Grundwasserstands vor sowie während der eigentlichen Bauzeit sowie zu Analysezwecken.

Die Grundwassermessstelle ist jeweils als Einzelmessstelle bis zu einer Tiefe von 10 m unter Geländeoberkante herzustellen. Erwarteter Grundwasserspiegel liegt bei ca. 2,50-5,00 m unter GOK. Die Ausführung erfolgt mittels Trockenbohrung mindestens DN 150, einschließlich der Erstellung eines geologischen Schichtenverzeichnisses. Der Ausbau ist mit einem kostengünstigen PE-HD-Rohr mit einem Außendurchmesser von 2 Zoll (DN 50) vorzunehmen. Im unteren Abschnitt der Messstelle ist ein Filterrohr mit einer Schlitzweite von ca. 0,3-0,5 mm und einer Länge von ca. 6 m einzubauen. Darüber folgt ein Vollrohr bis zur Geländeoberkante. Der Filterbereich ist mit geeignetem Filterkies entsprechend der örtlichen Bodenverhältnisse zu umhüllen. Über dem Filterbereich ist eine Abdichtung (Ton- oder Bentonitabdichtung) von mindestens 0,5 m Mächtigkeit einzubauen.
Die Messstelle ist mit einer abschließbaren Verschlusskappe zu sichern. Aufbau Oberflächenabschluss verzinktes Stahlrohr DN 150 mit verschließbarer Brunnenkappe, einbetoniert. Lage und Höhe der Messstelle sind nach Fertigstellung einzumessen und zu dokumentieren. Die Messstelle ist nach Fertigstellung klar zu pumpen und auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu kontrollieren (z. B. mittels Lichtlotmessung).

Die Arbeiten sind durch eine Fachfirma mit Erfahrung im Brunnenbau und der Errichtung von Grundwassermessstellen auszuführen.


Zu Frage 2:
Wie der Bieter seine Preise kalkuliert bzw. welche Basis er nimmt, hat er selbst zu entscheiden. Der Bieter entscheidet über den Entsorgungsweg.

1. Die Entsorgung als solches ist in der ErsatzbaustoffV nicht direkt geregelt. Ob das Material dann nach ErsatzbaustoffV, LAGA M20 oder DepV entsorgt wird, hängt von dem Entsorgungsweg ab. Im Raum Hannover wird aktuell noch überwiegend nach LAGA M20 entsorgt, dass ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Der Bieter hat sich dementsprechend zu informieren. Aus diesem Grund heißt es "Entsorgung nach Wahl das AN". Sollte sich keine Verwertungsmöglichkeit ergeben, kann das Material anhand der DepV Werten deponiert werden.

2. Dies ist korrekt, die Verwertung hat immer Vorrang vor der Beseitigung. Außer bei z.B. gefährlichem Abfall. Sollte es jedoch keinen Markt für das zu verwertende Material geben, kann dieses auch beseitigt werden. Dafür gibt es z.B. DK0 Bodendeponien.

3. Die Werte nach DepV sind nur für die Deponierung notwendig. Wie unter Punkt 1 beschrieben, können die LAGA M20 Werte jedoch auch für die Entsorgung genutzt werden.

4. Ja, aber nur innerhalb eines Untersuchungsumfanges (LAGA M20, ErsatzbaustoffV oder DepV). Die Analyseergebnisse von LAGA M20 und ErsatzbaustoffV sind nicht miteinander vergleichbar. Der Umgang mit den Ergebnissen von Doppelanalysen von LAGA M20 und ErsatzbaustoffV bei gefährlichem Abfall ist auf der S. 82 Kapitel 5.8 der Handreichung beschrieben.


Zu Frage 3:
Die Vorgabe ist hier die LAGA PN98, das ist das Maß für die Probenahme. Eine Mischprobe besteht immer mindestens aus 4 Einzelproben und eine Untersuchung umfasst mindestens immer 2 Mischproben. An den Mischproben werden dann die Analysen durchgeführt. Ab Seite 65 Kapitel 4 wird in der Handreichung das Thema aufgegriffen und beschrieben.

Hinweis zu den oben stehenden Fragen 2 und 3:
Die Handreichung "Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen ist auf unserer Internetseite frei zugänglich. Folgend der direkte Link zur PDF: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/download/85046/Qualifizierter_Umgang_mit_mineralischen_Abfaellen_und_Ausbaustoffen_im_Strassenbau_Februar_2025_.pdf

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gez.Vergabestelle

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Betreff: 14. Bieterfrage inkl. Antwort und Nachsendung Datum: 08.07.2025 - 14:28 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Fragen haben uns erreicht:

Die von Ihnen vorgenommene Einteilung der Belatungsklassen/Materialklassen der Leistungspositionen 02.00.0023, 02.00.0025 und 02.00.0026 in Z0 bzw. Z0* und BM-F3 bzw. >BM-F3 und DK0 sind in sich widersprüchlich. Die Grenzwerte von BM-F3 liegen größtenteils über DK0, weiterhin zeigen die Analysenergebnisse, dass bei Belastungen mit Schwermetallen und PAK eine Zuordnung > Z0* vorzunehmen ist.

Bitte stellen Sie klar, wie die eindeutige mengenmäßige Zuordnung zu den genannten Belastungs- bzw. Materialklassen bzw. Deponieklassen erfolgen soll.

----- Antwort ------

Es ist richtig, dass bei 6 Proben die Einstufung DK I und nicht DK 0 lauten muss. Das korrigierte Gutachten "Schadstoffgutachten, Streckengutachten Bereich Brücke_07.07.2025" liegt der Bieterantwort bei. Es ersetzt das zuletzt hinzugefügte Gutachten vom 29.07.2024. Für eine bessere Übersicht, sind die korrigierten Proben in der Zusammenfassung (Tabelle 16-18 bzw. auf den Seiten 33-36) farblich hervorgehoben.

Das LV wurde entsprechend der vorgenannten Korrektur geringfügig angepasst. Die Positionen 02.00.0025 und 02.00.0026 sind hinsichtlich der Massen angepasst worden. Die Position 02.00.0034 am Ende des Abschnittes 02.00 ist neu hinzugekommen.

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die Zuordnung der Deponieklasse jeweils auf Basis der LAGA-Analysen erfolgt ist, da die dort angewendeten Messverfahren auch denen der Deponieverordnung entsprechen. Aus der Diskrepanz einzelner Messwerte zur EBV (z.B. LAGA-PAK 20 mg/kg; EBV-PAK 40 mg/kg) können sich dann Unstimmigkeiten ergeben.
Da neue Analysen mit ausgeschrieben sind, wird im Zuge der Baumaßnahme eine eindeutige Zuordnung möglich sein.
Im LV sind alle betreffenden Deponieklassen abgefragt und mengenmäßig hinterlegt.

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Nachsendung Bieterfrage 14.zip 08.07.2025 10 MB
Betreff: 13. verschiedene Bieterfragen und Antworten Datum: 04.07.2025 - 12:08 Uhr

Nachricht:

sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen haben uns erreicht:

mit Ihrer Nachsendung Nr. 7 vom 02.07.2025 haben Sie ein kompeltt überarbeitetes
Leistungsverzeichnis übergeben. Der Erste Vergleich Ihres LV der Nachsendung Nr. 2
vom 12.06.2025 mit dem LV der Nachsendung Nr. 7 vom 03.07.2025 hat ergeben, dass Sie
insgesamt 115 Texte der OZ inhaltlich, bei 5 OZ zusätzlich die Mengen, 4 OZ komplett
geändert und 2 OZ neu eingefügt wurden.
Wir bitten um übergabe einer Auflistung der geänderten OZ mit der Angabe welche
Änderrungen erfolgt sind.

--------Antwort-------------

n der Nachsendung haben sich die OZ 02.00.0021 bis 02.00.0030
geändert. Hier wurden Positionen teilweise zusammengelegt, neu
hinzugefügt oder aufgeteilt.
Insgesamt haben sich die Abfallmengen nicht verändert, sondern
wurden nur neu verteilt.
Die neuen OZ 02.00.0031 bis 02.00.0033 haben sich inhaltlich
nicht verändert und entsprechen den alten OZ 02.00.0029 bis 02.00.0031.
Vor der OZ 05.01.0013 wurde ein Hinweistext eingefügt.

Eine Nachsendung der Gegenüberstellung der Auflistung LV wurde am 03.07. eingestellt.

Weitere Bieterfrage:

Da die geänderten und neuen OZ neu bei Lieferanten und Nachunternehmener
angefragt werden müssen, und durch Ihre erheblichen Änderungen am LV, bitten wir
um Verschiebeung des Submissionstermin um 3 Wochen auf den 31.07.2025, damit wir
Ihnen ein wirtschaftliches Angebot übergeben können.

------------------Antwort--------------

Der Submissionstermin wird auf den 24.07.2025 um 10:00 Uhr verschoben.

Weitere Bieterfrage:

in Ihrem neuen LV Rev. 2 vom 02.07.2025 haben Sie neue Positionen zwischen vorhandene Positionen geschoben und
damit die vorhandenen Positionen umnummeriert.
Das geht so nicht! Zusätzliche Positionen werden im Titel angehängt und NIEMALS irgendwo dazwischen geschoben.
Der Arbeitsaufwand, Ihre Änderungen einzupflegen und neu anzufragen hat sich dadurch überproportional erhöht.
Wir beantragen eine Submissionsverschiebung um drei Wochen auf den 31.07.2025.

---------------Antwort------------------

Es hat sich der Bereich in Abschnitt 02.00 ab OZ 02.00.0021 bis 02.00.0033 geändert.
Die letzten 3 Positionen in dem Abschnitt haben eine neue Nummerierung erhalten.
Hierzu ist auf die Beantwortung der 12. Bieterfrage inkl Antwort und Nachsendung
( tabellarischen Gegenüberstellung ) zu verweisen, dort steht es im Detail.
Es wurden keine neuen Positionen zwischen vorhandene bzw. zusätzliche Positionen im Titel eingefügt.
Es handelt sich um eine vollständige Änderung des Bereichs (Entsorgung Bodenmaterial) ab Position 02.00.0021.

Der Submissionstermin wird auf den 24.07.2025 verschoben.

weitere Bieterfrage:

mit der Beantwortung der Bieterfrage 11 teilen Sie mit, dass die Bestandsfundamente
nach der Erstellung der Bohrpfähle abgebrochen werden sollen.
Wir bitten um Aufklärung wie bei dem Abbruch der durchfahrenen Bestandsfundamente
eine Schädigung der hergestellten Bohrpfähle ausgeschlossen werden soll, da die
Bohrpfähle beim Herstellen einen Verbund mit dem durchfahrenen Bestandsfundament eingehen.

-----------------Antwort----------------

Das Arbeitsverfahren zum Durchfahren der Bestandsfundamente ist auf den gewählten Abbruch des AN abzustimmen.
Ein Verbund zwischen Bohrpfahl und Bestandsfundament ist auszuschließen.
Die Erschwernisse beim Abbruch der Bestandsfundamente, kann den Entwurfsunterlagen entnommen werden
und sind im Abbruch zu berücksichtigen.


Mit freundlichem Gruß
gez. Vergabestelle

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Betreff: AW: Anfrage Datum: 04.07.2025 - 11:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Submissionstermin wurde auf den 24.07.2025 um 10:00 Uhr verschoben und eine Nachricht für alle im Portal hinterlegt.

Mit freundlichem Gruß
gez. Vergabestelle

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Verschiebung Submissionstermin Datum: 04.07.2025 - 11:28 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Submissionstermin wird auf den 24.07.2025 um 10:00 Uhr verschoben!

Mit freundlichem Gruß
gez. Vergabestelle

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: 12. Bieterfrage inkl. Antwort und Nachsendung Datum: 03.07.2025 - 15:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

bitte benennen Sie konkret die Veränderungen im LV und der Baubeschreibung, welche Sie mit Bieterinfo 7, 8 und 9
vorgenommen haben: Position, geänderter Text, Seite...

---------------Antwort------------

In der Nachsendung haben sich die OZ 02.00.0021 bis 02.00.0030
geändert. Hier wurden Positionen teilweise zusammengelegt, neu
hinzugefügt oder aufgeteilt.
Insgesamt haben sich die Abfallmengen nicht verändert, sondern
wurden nur neu verteilt.
Die neuen OZ 02.00.0031 bis 02.00.0033 haben sich inhaltlich
nicht verändert und entsprechen den alten OZ 02.00.0029 bis 02.00.0031.
Vor der OZ 05.01.0013 wurde ein Hinweistext eingefügt.
Siehe auch beigefügte tabellarische Übersicht.
In der Baubeschreibung wurde der Text im Abschnitt 2.7 nur geringfügig entsprechend der Ergänzungen im LV aktualisiert.

Mit freundlichem Gruß
Gez. Vergabestelle

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Gegenüberstellung Änderungen LV Nachsendung Nr.7_10_18.pdf 03.07.2025 119,1 KB
Betreff: 11. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 03.07.2025 - 15:00 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

mit Nachsendung Nr. 9 vom 02.07.2025 haben Sie mitgeteilt,
dass die OZ 05.01.0013. für das Durchfahren der Bestandsfundament
vorgesehen ist, diese steht im Widerspruch zu den nachfolgenden OZ
04.03.0002. Betonbauteil abbrechen, Fundament nördliches Widerlager
04.03.0003. Betonbauteil abbrechen, Fundament südliches Widerlader
04.03.0004. Betonbauteil abbrechen, Fundament nördlicher Pfeiler
04.03.0005. Betonbauteil abbrechen, Fundament südlicher Pfeiler
da die Fundamente komplett ausgebaut werden.
Somit kann es sich mit Ihrer Nachsendung nicht um die Bestandsfundamente
handeln. Wir bitten um Aufklärung des Widerspruches und um Mitteilung welche
Hindernisse durchfahren werden sollen oder ob diese OZ entfällt.

-------------Antwort-----------

Es bleiben alle genannten LV-Positionen bestehen, da die Planung den Abbruch
der Fundamente nach der Herstellung der Pfähle vorsieht.

Mit freundlichem Gruß
Gez. Vergabestelle

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Betreff: 10. Bieterfrage Inkl. Antwort Datum: 03.07.2025 - 10:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

gemäß Leistungsbeschreibung ist die Ausführungsplanung modellbasiert entsprechend AIA zu erstellen und
entsprechend der AWF des Titels 0.2. zu ergänzen und fortzuschreiben.
Aus den Ausschreibungsunterlagen ist dabei nicht ersichtlich auf welcher Basis die Planung zu erfolgen hat oder
aufsetzt.
Welche Vorinformationen werden durch den AG zur Verfügung gestellt.
Wir bitten darüber hinaus um Aufklärung, ob und in welcher Form entsprechende Modelle aus der vorangegangenen
Entwurfs- und Objektplanung zur Verfügung gestellt werden.

------------Antwort------------

Bei dem BIM-Projekt Ersatzneubau Bauwerk Git 4 wird von Seiten des AG ein Ausführungsmodell nicht explizit gefordert. Der AN kann die Ausführungspläne konventionell anfertigen. Im Projektverlauf ist im Zuge des Anwendungsfall 190 Projekt- und Bauwerksdokumentation ein As-Built-Modell (Wie-gebaut-Modell) bis zum Bauende zu erstellen. Aus diesem As-Built-Modell werden anschließend mit dem Anwendungsfall 080 die Bestandspläne abgeleitet. Die vorangegangene Entwurfsplanung erfolgte konventionell. Es liegen somit keine Entwurfsmodelle vor, die dem AN übergeben werden können. Die BIM-Leistung selbst ist in den AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen) beschrieben.


Mit freundlichen Grüßen
Gez. Vergabestelle

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Betreff: 9. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 02.07.2025 - 15:44 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

In Pos. 5.1.13 wird das Durchfahren von Hindernissen nach Unterlagen des AG beschrieben: Hindernis = "Stahlbeton"
Entsprechend VOB/A gemäß § 7 Abs. 1 VOB/A ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
Um eine einheitliche Auslegung der Ausschreibung sicherzustellen und zur Vermeidung eines ungewöhnlichen Wagnis,
bitten wir um Konkretisierung der Leistung.
Welche Bauteile sind zu durchbohren? Gibt es Angaben zur Betonfestigkeit und zur Bewehrung?

---------------- Antwort---------------

Die Position bezieht sich auf das Durchfahren der Bestandsfundamente bei der Herstellung der Pfähle.
Die Angaben über die Festigkeiten und Bewehrung können den, der Ausschreibung beigefügten, Bestandsunterlagen entnommen werden.

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Betreff: 8. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 02.07.2025 - 15:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

OZ 02.00.0021 / 02.00.0023 / 02.00.0025 / 02.00.0027 Deklarationsanalysen durchführen
Im Langtext der OZ sollen Analysen gem. LAGA M20 und Ersatzbaustoffverordnung durchgeführt werden.
Es werden daher 2 Analysen notwendig. Die Entsorgung kann jedoch nur nach LAGA oder EBV erfolgen.
Wir bitten um Prüfung, ob beide Analysen in das Angebot einfließen sollen.

-------------- Antwort -------------

Ja, es sind beide Analysen durchzuführen.

- weitere Frage:

OZ 02.00.0029 Deklarationsanalyse Asphalt
Im Langtext der OZ sollen Analysen gem. LAGA M20 und Ersatzbaustoffverordnung durchgeführt werden.
Asphalt ist kein Ersatzbaustoff. Entsprechend kann diese Prüfung nicht erfolgen.
Wie soll hier verfahren werden?

------------ Antwort --------------

Die Analyse der Proben hat in einem akkreditierten Labor gemäß RuVA-StB 01 "Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- /pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau" einschl. einer Asbest-Analyse inkl. Bericht und einer Einstufung nach Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen."

Die Position wurde entsprechend angepasst. (s. Nachsendungen vom 02.07.2025 - 15:09 Uhr)

- weitere Frage:

OZ 02.00.0022 / 02.00.0024 / 02.00.0026 / 02.00.0028 N.gefährl. Abfall
Das Baugrundgutachten weist für die zu entsorgenden Materialien (Böden, Tragschichten ...) unterschiedliche
Belastungen / Einstufungen aus.
Diese Einstufungen finden in den o.g. Leistungspositionen jedoch keine Beachtung. Hier wird lediglich eine
Gesamtmenge beziffert mit folgendem Hinweis:
"Einstufung gemäß Analyseergebnis. Abfallschlüsselnummer nach Unterlagen des AG zur Orientierung 17 05 04".
Weiterhin liegen zum Oberboden liegen keine Informationen vor.
Für die Entsorgung ist jedoch die Einstufung maßgebend. Bitte teilen Sie uns mit, welche Teilmengen mit welcher
Einstufung n. LAGA (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2)
oder n. EBV (z.B. BM-0 etc) entsorgt werden müssen. Die AVV 170504 ist für alle o.g. Böden zutreffend, aber für die
Preisfindung nebensächlich.
Sofern dies nicht möglich ist, bitten wir um Benennung der Einstufung, die der Kalkulation, bezogen auf die
Gesamtmenge, zu Grunde gelegt werden soll.

------------Antwort --------------

Die Angaben wurden im LV ergänzt und der Abschnitt 2.7 in der Baubeschreibung wurde geringfügig angepasst. Zusätzlich wurde den Anlagen das Schadstoffgutachten der AWIA Umwelt GmbH vom 29.07.2024 komplett hinzugefügt. (s. Nachsendungen vom 02.07.2025 - 14:05 Uhr und 15:09 Uhr)

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gez. Vergabestelle

Dateianhänge:

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Nachsendungen - Bezug AW 7. Bieterfrage Datum: 02.07.2025 - 15:09 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zur Beantwortung der 7. Bieterfrage sind im Anhang noch folgende Nachsendungen zu beachten!

Im Anhang sende ich Ihnen:
- 144 HVA-B Titelblatt Leistungsbeschreibung NLStBV 09-23
- 38966_702_Kurztext-LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-30
- 38966_702_LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-30
- 38966-702-Git4-Baubeschreibung-Abbruch und Ersatzneubau-2025-07-01
- Angebotsaufforderung Abbruch und Ersatzneubau Git 4.d83
- Anlagenübersicht_Übersicht vom AG zu liefernde Unterlagen-2025-06-30

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern.

Mit freundlichem Gruß
Gez.Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
144 HVA-B Titelblatt Leistungsbeschreibung NLStBV 09-23.pdf 02.07.2025 65,3 KB
38966-702-Git4-Baubeschreibung-Abbruch und Ersatzneubau-2025-07-01.pdf 02.07.2025 2,4 MB
38966_702_Kurztext-LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-30.pdf 02.07.2025 214,5 KB
38966_702_LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-30.pdf 02.07.2025 512,8 KB
Angebotsaufforderung Abbruch und Ersatzneubau Git 4.D83 02.07.2025 339,2 KB
Anlagenübersicht_Übersicht vom AG zu liefernde Unterlagen-2025-06-30.pdf 02.07.2025 84,3 KB
Betreff: 7. Bieterfrage inkl. Antworten und Nachsendung Datum: 02.07.2025 - 14:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage wurde gestellt:

in den Positionen 2.0.22., 2.0.24., 2.0.24 und 2.0.28. schreiben Sie "Nicht gefährlichen Abfall aus Baustelle laden,
fördern und entsorgen. Schadstoffbelastung nach Unterlagen des AG. ... 17 05 04". (insgesamt 16.400t)
Die Bandbreite von "nicht gefährlich" ist dabei sehr weit gefächert und kann von Z0 bis DK I ungefährlich reichen. Dies
ist mit sehr unterschiedlichen Preisen je nach Zuordnung verbunden.
Weitere Informationen sind aus den Vergabeunterlagen nicht zu entnehmen.
Eine sichere Kalkulation kann somit nicht vorgenommen werden.
Wir möchten Sie daher bitten, uns mitzuteilen von welchen Zuordnungswerten bei der Kalkulation auszugehen ist.

----ANTWORT-----

Die Angaben wurden im LV ergänzt und der Abschnitt 2.7 in der Baubeschreibung wurde geringfügig angepasst. Zusätzlich wurde den Anlagen das Schadstoffgutachten der AWIA Umwelt GmbH komplett vom 29.07.2024 hinzugefügt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gez. Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
xAWIA Bericht 29.07.2024_B6 Git Schadstofferkundung komplett.pdf 02.07.2025 8,7 MB
Betreff: 6. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 25.06.2025 - 13:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

In LV-Pos. 0.0.6 wird die Bereitstellung von Behältern zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen beschrieben.
Um die Entsorgungskosten zu kalkulieren benötigen wir Angaben zu Art und evtl. Schadstoffbelastung dieser Abfälle.

----- Antwort -----

In der Position 00.00.0006 "Behälter für Abfälle aufstellen [...]" ist die Leistung der Entsorgung der Abfälle entsprechend des Langtextes nicht enthalten, sodass keine Entsorgungskosten bei der Kalkulation dieser Position zu berücksichtigen sind.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gez. Vergabestelle

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Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: 5. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 24.06.2025 - 10:23 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

In der Baubeschreibung verweisen Sie auf Seite 91 auf die vorzugsweise Beauftragung der Prüfleistungen Baubehelfe an den von Ihnen bereits verpflichteten EBA zugelassenen Prüfingenieur.
Wir bitten dahingehend um Benennung dessen, damit wir die Anfrage entsprechend versenden können.

----- Antwort -----

Herr Dipl.-Ing. Jörg Duensing, Karl-Wiechert-Allee 1 B, 30625 Hannover, Tel.: 0511/3407-135, E-Mail: Joerg.Duensing@pruefing-duensing.de


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
Gez. Vergabestelle

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Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
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Betreff: 4. Bieterfrage inkl. Antwort Datum: 24.06.2025 - 10:10 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

Laut Baubeschreibung, Punkt 3.1.4 sind für den Neubau keine, außer den natürlichen nächtlichen Zugpausen geplant. Wir bitten um Auskunft, welche Zeitfenster in den nächtlichen Zugpausen vorgesehen sind und im Zuge der Angebotserstellung berücksichtigt werden sollen. Handelt es sich um die gleichen Zeiträume (23:35 Uhr bis 05:15 Uhr), wie für die vorbereitenden Arbeiten zum Abbruch?

----- Antwort -----

Ja, bei den vorbereitenden Arbeiten handelt es sich ebenfalls um natürliche nächtliche Zugpausen, sodass dieser Zeitraum (23:35 Uhr bis 05:15 Uhr) gleichermaßen für den Neubau in der Angebotserstellung berücksichtigt werden kann.



Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Betreff: 3. Bieterfrage inkl. Antworten Datum: 13.06.2025 - 06:24 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Fragen haben uns erreicht:

1.) In der Auftragsbekanntmachung werden unter den Teilnahmebedingungen die
Eignungsbedingungen / Ausschreibungsbedingungen festgelegt, wobei zu jedem
Kriterium eine Beschreibung des jeweils möglichen Nachweises aufgeführt wird.
In der EU-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes wird unter Punkt 3 "Unterlagen
(Erklärungen, Angaben, Nachweise)" Ausschließlich auf die Vorlage "HVA B-StB
Vorzulegende Unterlagen" verwiesen.

Frage: Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Bieter zur Angebotsabgabe lediglich die Unterlagen gemäß Formblatt "HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen" abzugeben haben, welche unter Abschnitt 1 und 2 gelistet sind?

2.) Im Formblatt "HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen" unter Abschnitt 1
"Unternehmensbezogene Unterlagen" wird das Formblatt "107 HVA B-StB
Eigenerklärung zur Eignung" aufgeführt. In Klammern steht hierzu: "falls keine PQNummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist." Im vorgenannten Formblatt (107) wird unter I. "Verpflichtende Eignungsnachweise" der Hinweis in Klammern auf eine vorhandene PQ gegeben, bei deren Vorliegen dieses
Blatt nicht ausgefüllt werden muss. Unter II "Ergänzende Eignungsnachweise" fehlt
dieser Hinweis, wobei hier die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einzutragen ist. Weiterhin ist unter II eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt, abzugeben.

Frage: Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Bieter, die eine einschlägige PQ
besitzen, dieses Formblatt (107) unausgefüllt beilegen können und mit Hinweis auf die vorhandene PQ ihre Eignung zur Angebotsabgabe, gemäß der Kriterien der
Auftragsbekanntmachung, ausreichend nachgewiesen haben?


----- Antworten -----

Zu 1.) Es müssen lediglich die Unterlagen aus Abschnitt 1 und 2 mit der Angebotsabgabe eingereicht werden. Unterlagen die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind, können selbstverständlich mit Angebotsabgabe abgegeben werden, müssen es aber nicht. Grundsätzlich gilt, dass fehlende Unterlagen, egal aus welchem Abschnitt, bei in Betracht kommen des Angebots nachgefordert werden. Selbst wenn bei Angebotsabgabe Unterlagen aus Abschnitt 1 oder 2
fehlen sollten, werden diese von uns bei einer ggf. zustande kommenden "Vorlage von Nachweisen" nachgefordert.

Zu 2.) Korrekt. Falls die Eintragungen im PQ-Register nicht einschlägig oder nicht ersichtlich sein sollten, werden von uns Nachweise für die PQ-Eintragungen nachgefordert. Erfahrungsgemäß ist es bisher sehr selten vorgekommen, dass
eine PQ nicht einschlägig war.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Betreff: 2. Bieterfrage inkls. ANtworten und Nachsendung Datum: 12.06.2025 - 13:09 Uhr

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Ser geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage wurde gestellt:

- Pos 2.1.2. Welches Spundwandprofil ist zu kalkulieren?
- Pos 2.1.2. Welche Stahlgüte ist zu kalkulieren?
- Pos 2.1.3. Welches Profil ist zu kalkulieren?
- Pos 2.1.3. Welche Stahlgüte ist zu kalkulieren?

----- Antwort -----

Infolge Ihrer Anfrage wurden die OZ 02.01.0002 und 02.01.0003 mit Profil und Stahlgüte aus der Vorbemessung ergänzt.

Anbei erhalten Sie die überarbeitete Leistungsbeschreibung einschl. Datenart 83 sowie das überarbeitete Titelblatt Leistungsbeschreibung.

Hingewiesen wird auf Folgendes.
Die technische Bearbeitung der in den OZ 02.01.0002/0003 obliegt dem Auftragnehmer, die Anforderungen (u.a. Profilart und Stahlgüte) an die Spundwandprofile und die dazugehörigen Gurtungen/Aussteifungen ergeben sich aus den vom AN durchzuführenden technischen Bearbeitung. Die technische Bearbeitung erfolgt in den OZ 00.01.0003/0004.


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144 HVA-B Vorlage Titelblatt Leistungsbeschreibung NLStBV 09-23.pdf 12.06.2025 8,6 KB
38966_702_Kurztext-LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-12.pdf 12.06.2025 213,9 KB
38966_702_LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-12.pdf 12.06.2025 505,5 KB
38966_Angebotsaufforderung_Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-12.X83 12.06.2025 795,8 KB
Betreff: 1. Bieterfrage inkl. Antwort und Nachsendung Datum: 11.06.2025 - 14:39 Uhr

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Sehr geehrten Damen und Herren,

folgende Bieterfrage hat uns erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Baubeschreibung und Langtext-LV sollen Betonoberflächen u. a. mit einer Struktur-Matrize hergestellt werden.

In den OZ-Positionen 05.02.0001, 05.02.0002, 05.03.0001 wird jedoch nicht erwähnt, welche Struktur-Matrizen verwendet werden sollen. Aus den Bauwerksplänen kann nur die Struktur-Matrize für das Fertigteil entnommen werden.

Welche Strukturmatrizen sind in den entsprechenden OZ-Positionen gefordert?

----- Antwort -----

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Strukturmatrizen in den OZ-Positionen 05.02.0001, 05.02.0002 und 05.03.0001 sollen die Matrizen mit Namen "Sambesi" der Fa. Reckli eingesetzt werden.

Anbei erhalten Sie die überarbeitete Leistungsbeschreibung einschl. Datenart 83 sowie eine Skizze zum Erscheinungsbild. Auf der Skizze und in der überarbeiteten Leistungsbeschreibung ist ersichtlich, dass die Struktur der Widerlager an den Flügeln fortgesetzt werden soll.

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38966-702-Git4-Baubeschreibung-Abbruch und Ersatzneubau-2025-06-11.pdf 11.06.2025 1,7 MB
38966_702_Kurztext-LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-11.pdf 11.06.2025 213,8 KB
38966_702_LV Abbruch und Ersatzneubau Git 4_2025-06-11.pdf 11.06.2025 505,2 KB
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Skizze Erscheinungsbild.pdf 11.06.2025 60,5 KB
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