Radwegunterhaltung im Winter und Sommer.
Im Winter::Räumen von Schnee und Streuen von Salz (ca. 63 Std./Jahr Streuen u. ca. 5 Std./Jahr Streuen und Räumen).
Im Sommer:Radwege Kehren (ca. 294 km Radweg und 1 Std/Jahr kehren nach Unfällen), Seitenräume mähen (Intensivpflegefläche ca. 450.000m2 u. Extensivpflegefläche ca. 290.000m2), entfernen von Unkraut mit der Wildkrautbürste (ca. 227 Std./Jahr) und freischneiden des Lichtraumprofils von Gehölzen (ca. 288 Std./Jahr).
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag und die angegeben Massenangaben zu den Arbeiten sind Schätzungen auf Grundlage der letzten 3 Jahre. Die tatsächlichen Massen können von den angegeben abweichen.
entfällt
An verschiedenen Bund-, Land- und Kreisstraßen in dem Straßenmeistereibezirk der SM Lemke
Der Preis wird aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis mit den Massen aus der Massenzusammenstellung ermittelt. Der dabei ermittelte günstigste Gesamtpreis bekommt den Zuschlag.Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise werden Vertragsbestandteil und sind Grundlage für die Abrechnung. Die Massen aus der Massenzusammenstellung dienen nur der rechnerischen Vergleichbarkeit der Angebote und sind unverbindlich. Abgerechnet wird nach der tatsächlich erbrachten Leistung.
Unterhaltung der Radwege außerhalb der Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen einschließlich der Gestellung von Fahrzeug, Geräten (Mäh-, Kehrgerät, Wildkrautbürste, Wallheckenschere, Schneepflug, Streuautomaten) und Fahrer.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrGeschäftsbereich NienburgBismarckstraße 3931582 Nienburg
Bieter und Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend der Vorgabe des §57 VgV Abs. (1) Pkt. 2.
Nachweis der Eignung durch:- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:- Eigenerklärung Eignung (für Unterauftragnehmer/Nachunternehmer von nicht präqualifizierten Bietern/Firmen).- Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer.- Vorlage Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Nachunternehmer und Verpflichtungserklärungen im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe.- Urkalkulation
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Nachweis der Eignung durch:- Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung- Angaben zur Mitgliedschaft des Unternehmen zur Berufsgenossenschaft
Angaben,- über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A bzw. § 6a VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
Auf Grund des 5. EU-Sanktionspaketes im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 für alle Vergaben öffentlicher Auftraggeber maßgeblich. Gemäß Artikel 5k sind Auftragsvergaben an RUS Unternehmen sowie Beteiligungen solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, verboten, soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf das jeweilige Unternehmen entfallen. Der Artikel 5k sieht Ausnahmen vor. Der Auftraggeber kann im Fall dieser Ausnahmen die Erfüllung dieser Verträge genehmigen. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen geeignete Unterlagen für das Vorliegen dieser Ausnahmetatbestände vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen nach der Auftragsvergabe die Rechtsform gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter haben.
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme
- Bietergemeinschaften müssen nach der Auftragsvergabe die Rechtsform gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter haben