Erklärung, dass Ihr Unternehmen:
- im Berufs-/Handelsregister eingetragen ist,
- nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
(Auf gesondertes Verlangen sind Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorzulegen)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Erklärung, dass
- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt worden ist [auf gesondertes Verlangen sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorzulegen.]
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer:
Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen,
- das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Sonstiger Nachweis (auf gesondertes Verlangen):
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS,
- Qualifikation des Unternehmens und der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13
- Urkalkulation,
- Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer nach § 48 b EStG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen die Arbeitnehmer(innen) versichert sind,
- Kalkulationsschlussblatt inkl. Angaben der Zuschläge oder alternativ vollständig ausgefülltes Formblatt EFB 221 bzw. EFB 222 (im Zweifel gilt das Kalkulationsschlussblatt)