Die Bundesstraßen B 3, B 6 und B 65 verlaufen im Süden Hannovers gemeinsam als "Südschnellweg" (SSW) vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten. Der SSW hat für den Großraum Hannover eine wesentliche verkehrliche Bedeutung und ist Bestandteil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes. Bei dem ca. 3,8 km langen Streckenabschnitt Landwehrkreisel bis Unterführung der DB-Bahntrasse) handelt es sich um eine 4-streifige Bundesstraße mit Mindestfahrstreifenbreiten und ohne Standstreifen. Die Strecke wird ausgebaut gemäß der heutigen Regelwerke und es erfolgt der Ersatz der in naher Zukunft abgängigen Bauwerke.
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden die Leistungen zur gutachterlichen Baubegleitung im Hinblick auf den Hochwasserschutz ausgeschrieben. Ziele der Baubegleitung Hochwasserschutz sind u. a. die Berücksichtigung hochwasserrelevanter Belange in der Baudurchführung, die Vermeidung bzw. Minimierung von Schäden während eines Hochwasserereignisses sowie die Beweissicherung und Dokumentation solcher und darüber hinaus die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers zum Themenbereich Hochwasser.
Die Wertungssumme (in EUR inkl. Nebenkosten, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Wertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Erforderlich ist eine schriftliche Darstellung zum Aufgabenverständnis. Hierbei werden insbesondere Aussagen zu projektspezifischen Besonderheiten / besonderen projektspezifischen Herausforderungen erwartet. Des Weiteren werden Ausführungen zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben, zu Arbeitsschwerpunkten und zum Informationsaustausch mit weiteren am Bau Beteiligten im Zusammenhang mit dem Projekt erwartet. Des Weiteren ist ein Organigramm mit der Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter und deren Position im Projektteam und ihre zu erbringenden Leistungsbereiche beizufügen. Das Kriterium K2 wird mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten nach dem folgenden Punktesystem bewertet: - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt.
Für die Mitglieder des Projektteams sind der Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und wesentliche Referenzen vorzulegen. Gewertet werden Referenzen der letzten 10 Jahre (seit 2015, d. h. die beauftragten Leistungen müssen zwischen 2015 und Einreichung des Angebots abgeschlossen sein (Hinweis: Der Leistungsbeginn darf vor 2015 liegen). Die Referenzen sind in den Referenzenbogen (Datei: D03-2_B3_BBHW_ Referenzenbogen) einzutragen. Es werden ausschließlich die im Referenzbogen angegebenen Referenzen gewertet. Das Kriterium K3 wirdmit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten nach dem folgenden Punktesystem bewertet: - 0 Punkte: Es kann keine Erfahrung wie für 1 Punkt gefordert nachgewiesen werden. - 1 Punkt: Der hauptverantwortliche Baubegleiter Hochwasserschutz muss Erfahrung mit der Baubegleitung / Bauüberwachung im Rahmen einer Hochwasserschutzmaßnahme nachweisen. - 2 Punkte: Der hauptverantwortliche Baubegleiter Hochwasserschutz und der stellvertretende Baubegleiter Hochwasserschutz müssen Erfahrung mit der Baubegleitung / Bauüberwachung im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen nachweisen und innerhalb des Teams muss mind. einmal Erfahrung mit der Durchführung einer Hochwasserdatenbewertung nachgewiesen werden. - 3 Punkte: Der hauptverantwortliche Baubegleiter Hochwasserschutz und der stellvertretende Baubegleiter Hochwasserschutz müssen Erfahrung (je 1- fach) mit der Baubegleitung / Bauüberwachung im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen nachweisen und innerhalb des Teams muss mind. einmal Erfahrung mit der Durchführung einer Hochwasserdatenbewertung und mind. einmal Erfahrung mit der Erstellung eines Berichtes über ein Hochwasserereignis nachgewiesen werden. - 4 Punkte: Der hauptverantwortliche Baubegleiter Hochwasserschutz muss mehrfache Erfahrungen (2-fach) und der stellvertretende Baubegleiter Hochwasserschutz muss Erfahrung (1-fach) mit der Baubegleitung / Bauüberwachung im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen nachweisen und innerhalb des Teams muss mind. zweimal Erfahrung mit der Durchführung einer Hochwasserdatenbewertung und mind. zweimal Erfahrung mit der Erstellung eines Berichtes über ein Hochwasserereignis nachgewiesen werden. - 5 Punkte: Der hauptverantwortliche Baubegleiter Hochwasserschutz muss mehrfache Erfahrungen (2-fach) und der stellvertretende Baubegleiter Hochwasserschutz muss Erfahrung (1-fach)mit der Baubegleitung / Bauüberwachung im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen nachweisen und innerhalb des Teams muss mind. zweimal Erfahrung mit der Durchführung einer Hochwasserdatenbewertung, mind. zweimal Erfahrung mit der Erstellung eines Berichtes über ein Hochwasserereignis, mind. einmal Erfahrung mit der Planung von Retentionsflächen und mind. einmal Abstimmungen mit Unteren Wasserbehörden nachgewiesen werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Der Bieter muss mindestens einen Umsatz von 0,1 Mio. EUR im Mittel der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags aufweisen.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen.
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Bieter muss nachweisen, dass Erfahrung vorliegt mit Baubegleitung / Bauüberwachung bei der Schaffung einer Hochwasserschutzmaßnahme (1 Referenz) und Erfahrung mit der Durchführung einer Hochwasserdatenbewertung (1Referenz).
Hauptbearbeiter und Stellvertretung müssen über eine abgeschlossene (Fach-)Hochschulausbildung im Bereich Bauingenieurwesen mit Vertiefungsrichtung im Bereich Wasser (Wassermanagement, Wasserwirtschaft, Wasserbau o.ä.) oder ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im Bereich Hydro(geo)logie/Wasser (Wassermanagement, Wasserwirtschaft, Wasserbau o.ä.) und eine Berufserfahrung von mind. fünf Jahren im Bereich Hochwasser verfügen.
Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure oder vergleichbar für die Baubegleitung / Bauüberwachung Hochwasserschutz zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.