Örtliche Bauüberwachung für B1 Neubau der Bauwerkes Co11, 13a und 14 bei Marienau
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen, als besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47.
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.