Vorzulegende Unterlagen
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben.
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen).
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird).
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen.
- Wenn möglich, Datenart *.X84.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung für alle Unterauftrag-/Nachunternehmer (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Bescheinigung über ordnungsgemäße Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages der zuständigen Krankenkasse(n).
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
- Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Nachweise über die Ausstattung, welche Geräte und welche Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)".
-Nachweis Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gem. ZTV-M
-Nachweise für die verwendeten Prüfgeräte und das Prüfverfahren der Standsicherheitsprüfung der Maste.
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise.
- Urkalkulation für Bieter.
- Zur Höhe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis gem. Art. 5 k der Verordnung (EU) 2022/576 zum Vorliegen von Ausnahmetatbeständen.
- Offenlegung des Entsorgungsweges für gefährlichen- und nicht gefährlichen Abfall.
- Ergänzung des Nachunternehmerverzeichnisses um die Namen der Nachunternehmer.
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354). Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Nachunternehmern auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den oben genannten - mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
- Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG.
- Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den oben genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung der Unterauftrag-/Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
Sämtliche Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Bewerbung / das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber zu den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister vornehmen (§ 6 WRegG).
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Näheres siehe Vergabeunterlagen