Im Voraus wurde durch die Fa. AFREY GmbH eine Schalltechnische Untersuchung im Jahr 2022 mit der Software SoundPLAN durchgeführt, welche das genaue Ausmaß der Schallemissionen auf die umliegenden Wohngebiete zeigt (Anlage 7). Auf Grundlage der ermittelten Anspruchsvoraussetzungen wurden dann Varianten aufgeführt, welche unter Einhaltung der Grenzwerte nach BImSchV3 aus ökonomischer Sicht am geeignetsten erscheinen (und den Lärmpegel entsprechend mindern).
Als Vorzugslösungen wurden unter Berücksichtigung des "Kosten- Nutzen- Verhältnisses" fahrbahnbegleitende Lärmschutzwände in variierenden Höhenausführungen eingesetzt, welche einen optimalen Emissionsschutz bieten sollen. Der genaue Variantenvergleich wurde in einem Erläuterungsbericht umfassend dargestellt und ist diesem bitte zu entnehmen (Anlage 7).
Die B73 geht mit Beginn des Abschnitts 325 in eine Dammlage über. Dabei befindet sich bei Station 0 ein Brückenbauwerk, welches die L124 Harsefelder Straße überführt.
Angaben zum Brückenbauwerk B73 / Harsefelder Straße:
- Bauwerks- Nr.: 2422509
- Bauwerksname: ÜF d. B 73 ü. d. L 124 in Abs. 325, Stat. 0
- Bauart: Plattenbrücke
- Material: Stahlbeton
- Konstruktion: Schlaff bewehrte Stahlbetonplatte über 1 Feld
- Länge: 10,50 m
- Breite: 14,75 m
- Fläche: 155 m2
Das Brückenbauwerk soll zukünftig erneuert werden und ist daher nicht von den geplanten Lärmschutzmaßnahmen betroffen. Es fällt aufgrund der Fahrspuränderungen in den Anwendungsbereich der Verkehrslärmschutzverordnung (BimSchV).
Weitere Überführungsbauwerke:
- ÜF d. B 73 Abs. 310, Stat. 2174 Stahlbetonvollrahmen (Nr.: 2422508)
- ÜF d. B 73 Abs. 325, Stat. 707 Stahlbetonvollrahmen (Nr.: 2422514)
- ÜF d. B 73 Abs. 325, Stat. 743 Stahlbetonplatte ü. Bahntrasse (Nr.: 2422510)
- ÜF d. B 73 Abs. 325, Stat. 879 Stahlbetonplatte ü. Bahntrasse (Nr.: 2422511)
Entwässerung: Die Fahrbahn und der gemeinsame Geh- und Radweg entwässern, derzeit über die Böschungen in die parallel verlaufenden Seitengräben. Die Fahrbahn weist in ihrer Querneigungsform ein Dachprofil auf. Der Radweg hingegen besitzt eine einseitige Querneigung und entwässert in den nördlich verlaufenden Graben.
Da das Aufstellen der Lärmschutzwände im nördlichen und südlichen Bereich entlang der B 73 mit beengten Platzverhältnissen im Zusammenhang steht, ist eine mögliche Anpassung der Entwässerung in Betracht zu ziehen. Ein Anschluss an Regenwasserleitungen und Mulden ist dabei zu prüfen. Eine Entwässerung hinter den Lärmschutzwenden nördlich und südlich ist ebenfalls eine mögliche Option. Hierbei muss auch die nördliche Entwässerung des Radwegs berücksichtigt werden. Dieser könnte dann gegebenenfalls in dieselbe Rinne wie die Fahrbahn entwässern. Für die Überprüfung und Bearbeitung der Entwässerung der Lärmschutzwände sind u.a. die REwS4 sowie RAB-ING5 zu beachten.
Bestandsleitungen: In dem zu beplanenden Bereich befinden sich einige Bestandsleitungen von verschiedenen Versorgern, u. a. den Stadtwerken Stade, EWE Netz GmbH und der Stadt Stade.
Die Bestandpläne werden gesondert als Anhang zur Verfügung gestellt und sind in den Planungen zu berücksichtigen.
Kampfmitteluntersuchung: Eine Untersuchung auf Kampfmittel ist beauftragt. Das Ergebnis steht noch aus. Und wird nach Erhalt nachgereicht.