Die Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie der technischen Ausrüstung umfasst das Überwachen der Ausführung des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben. Dazu gehören die Auflagen und Bedingungen aus dem Planfeststellungsbeschluss.
Im Rahmen der o. g. allgemein beschriebenen Leistung sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
- Durchsicht der Leistungsbeschreibung für die Brückenbauarbeiten mit Rückbau, Straßenbau und Ausstattung
- Nach Zuschlagserteilung für den Bau Brücke+Straße die anrechenbaren Kosten "Negativkatalog" für die Grünprüfung gem. RVP aufstellen
- Planen, moderieren und protokollieren der Bauanlaufbesprechung zum Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme
- Planen, moderieren und protokollieren der Plananlaufbesprechung mit AG, Grünprüfer, Rotprüfer, Bodengutachter, AN und Ausführungsplaner des AN
- Vorbereiten, leiten und protokollieren der Grundsatzbesprechung gem. ZTV-ING Teil 1.2
- Überwachung von Vermessungsleistungen des AN
- Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen
- Führen eines Bautagebuches und fortführen des Bauablaufplanes mit Ist-Aktivitäten aller Beteiligter
- Unverzügliche Information des AG über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen
- Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch, Fotodokumentation)
- Prüfungen der Bauwerksabmessungen und Kontrolle der Setzungsmessungen
- Freigabe der Schalungen und Bewehrung zu Betonagen
- Anwesenheit bei Betonagen
- Kontrolle der Betonverarbeitung auf der Baustelle sowie statistische Auswertung der Güteprüfungen
- Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung
- Überwachung der Nachunternehmereinsätze auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern
- Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen, Aufstellung von weitergabefähigen Entwurfsschreiben an den AN bezgl. Behinderungen, Bedenken und sonstigen Schriftverkehr
- Aufstellen und Prüfen von Nachträgen: Mitwirken bei der Erstellung/Bearbeitung von Vertragsänderungen und -ergänzungen einschl. Erstellen des Nachtragsleistungsverzeichnisses, Prüfung dem Grunde und der Höhe nach, Prüfung auf Vollständigkeit, Nachforderungen begründender Unterlagen und schriftlicher Begründung zur Vertragsänderung und -ergänzung nach HVA B-StB, Vorbereitung und Protokollierung von Nachtragsverhandlungen (gesonderte Vergütung)
- Zeitliche Verfolgung der Nachtragsstellung durch den AN
- Gemeinsame Aufmaße mit den bauausführenden Unternehmen. Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründender Unterlagen
- Fortschreibung und Übergabe der zahlungsbegründenden und objektspezifischen Unterlagen im Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung
- Laufende Beurteilung und Information an den Auftraggeber über die zu erwartenden Abrechnungssumme.
- Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG.
- Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät. Überwachen und Prüfung der Funktionsfähigkeit von Anlagenteilen und der Gesamtanlage einschl. Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen
(z. B.: Funktionsfähigkeit einer Straßenanlage vor Verkehrsfreigabe)
- Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen (Zustandsfeststellung einschl. vorbereitende Maßnahmen, Koordinierung aller fachlicher Beteiligter, Vorbereitung der Abnahmeniederschrift)
- Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baubetriebsflächen
- Vorbereitung und Mitwirken bei behördlichen Abnahmen einschl. Vermerkerstellung
- Überwachung der Beseitigung der Mängel aus der H1-Prüfung vor der VOB-Abnahme
- Überwachen von Maßnahmen zur Beweissicherung
- Veranlassung und Überwachung der Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen und Prüfung der Ergebnisse und ggf. bei nicht Erreichen der erforderlichen Werte Schreiben an AN vorbereiten
- Prüfen der Rechnungen mit iTWO (Hinweis: Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen, Schlussrechnungen innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungseingang geprüft, rechnerisch und fachtechnisch festgestellt dem AG vorzulegen.)
- Prüfung der Ausführungsunterlagen/-pläne, Erstellen eines Protokolls über die Prüfung mit Ergebnissen, Prüfung "dem Grunde nach", bei Unklarheiten, Fehlern etc. Kontakt zu dem Aufsteller aufnehmen und eine Klärung herbeiführen
- Kontrolle der Ausführung von Baubehelfen und Bauleistungen auf Übereinstimmung mit den genehmigten und freigegebenen Ausführungsunterlagen. Teilnahme, Leitung und Protokollierung der Baustellenbesprechungen (voraussichtlich wöchentliche Baubesprechungen im Ausführungszeitraum)
- Vorbereitung, Teilnahme und Protokollierung an sonstigen Besprechungen in den Büros des Auftraggebers, bei Behörden und Privaten
- Erstellen von Presseinformationen und Abstimmung mit der Pressestelle des GB WF
- Durchgehende Bauüberwachung vor Ort täglich von montags bis freitags ggf. samstags
- Prüfung der Bestandsunterlagen/-pläne und der Bauwerksbücher auf Übereinstimmung mit der Ausführung einschl. Revisionsunterlagen, ggf. Nachforderungen beim AN durchführen
- Prüfung und Zusammenstellung der Schlussrechnung
Leistungsumfang werksseitige Fertigungsüberwachung und Leistungsumfang Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) siehe Leistungsbeschreibung