Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen der Leistungsphasen (LPH) vergeben:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen zu LPH 8
- Kostenkontrolle
- Örtliche Bauüberwachung
Objektplanung für Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen zu LPH 8
- Kostenkontrolle
- Örtliche Bauüberwachung
5.1. Besondere Leistung in der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Bauüberwachung)
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1 zu erbringen.
5.1.1. Kostenkontrolle
Die Kontrolle der Kosten während der Baudurchführung beinhaltet:
Verfolgung der Kostenentwicklung der einzelnen Verträge und der einzelnen Baulose sowie deren Auswirkung auf die Kosten der Gesamtmaßnahme. Dabei ist abzuschätzen, wie sich Kostenänderungen in Einzelbereichen auf die Gesamtmaßnahme auswirken (Kostenprog-nose). Die Ursache der Kostenänderung der einzelnen Verträge und der einzelnen Baulose sind zu ergründen und auf ihre Auswirkungen auf andere Verträge und Baulose sind zu überprüfen. Der Auftraggeber ist laufend zu unterrichten.
5.1.2. Örtliche Bauüberwachung
Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung beinhalten u. a.:
- Erstellen eines Personaleinsatzplanes und Übergabe an den AG spätestens zu Baube-ginn. Regelmäßige Fortschreibung des Personaleinsatzplanes.
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung.
- Überwachung der Ausführung der Bauleistung gemäß HVA B-StB:
o Mitwirken beim Einweisen des Bauauftragnehmers in die Baumaßnahme (Bau-anlaufbesprechung)
o Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
o Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
o Prüfung der Leistungsnachweise (Aufmaß, Wiegescheine, Lieferscheine, Stun-denlohnzettel usw.)
o Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwachungs- und ggf. Fremdüberwa-chungsprüfungen.
o Durchführung oder Veranlassen von Kontrollprüfungen.
o Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch, Fotodokumentation).
o Überwachen der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der Überwachung der angemessenen Förderung der Ausführung (z. B. durch aus-reichende Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile)
- Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden (z. B. Bewehrung, Planum).
- Prüfen und Bewerten von Behinderungs- und Bedenkenanzeigen.
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Sachverhaltsdarstellung, Prü-fung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote).
- Unverzügliche Information an den Auftraggeber über erkennbare Änderungen der ver-traglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Bauleis-tung, über Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung, über geändertem Ein-satz von Nachunternehmern/anderen Unternehmen sowie über Mengenänderungen und möglichen Kostenerhöhungen.
- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen.
- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen (z. B. Verkehrsbehörde, Feuerwehr).
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistung festgestellten Mängel.
- Prüfung gemäß HVA B-StB der Rechnungen einschließlich der Mengenberechnungen unter Nutzung einer qualifizierten AVA-Software.
- Laufende Beurteilung und Information an den Auftraggeber über die zu erwartenden Abrechnungssumme.
- Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät.
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Prüfung der von der Baufirma erstellten Bauwerksbücher. (Die Prüfung beinhaltet die Prüfung der Daten für die Datenbank SIB-BW, Angaben der Sachverhalte u.a. für VEMAGS und BMS. Erstellen eines Testates)
5.1.3. BIM-Leistungen (Ingenieurbauwerk Git 4)
In diesem Projekt soll die BIM-Methode zum Einsatz kommen.
"BIM ist eine kooperative Arbeitsmethode, bei der auf Basis digitaler Bauwerksmodelle die für ihren gesamten Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden." (BMVI - Stufenplan Digitales Planen und Bauen, 2015)
Die öBÜ müssen in die Arbeit mit der BIM-Methode einbezogen werden. Die fortschreiten-de Entwicklung von digitalen Hilfsmitteln unterstützt die Bauüberwachung zunehmend. 3D-Modelle simulieren den geplanten Bau und vereinfachen die Verständigung. Durch die transparente Zusammenarbeit mit nur einer Informationsquelle, der gemeinsamen Daten-umgebung (CDE) steht jedem Projektbeteiligten immer der aktuelle Stand der Projektunterlagen zur Verfügung.
weiteres siehe Leistungsbeschreibung