2025-21_Umbau_AS-SZ-Gitter_Bauüberwachung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.04.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Goslar
03-0261200000-92
Am Stollen 16
38640
Goslar
Deutschland
DE916
NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5321311-0
+49 5321311-199

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
03-0025000000-57
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
DE929
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
+49 5113034-01
+49 5113034-2099

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Projekt: 191732 - Umbau AS Salzgitter-Gitter KP B6/B248/K32/K33

Auftrag: 314242 - Bauüberwachung Umbau AS SZ-Gitter inkl. EBW Git 4
Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen nach HOAI § 43 und § 47 i. V. m. Anlage 12 und 13

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen der Leistungsphasen (LPH) vergeben:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen zu LPH 8
- Kostenkontrolle
- Örtliche Bauüberwachung
Objektplanung für Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen zu LPH 8
- Kostenkontrolle
- Örtliche Bauüberwachung

5.1. Besondere Leistung in der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Bauüberwachung)
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1 zu erbringen.
5.1.1. Kostenkontrolle
Die Kontrolle der Kosten während der Baudurchführung beinhaltet:
Verfolgung der Kostenentwicklung der einzelnen Verträge und der einzelnen Baulose sowie deren Auswirkung auf die Kosten der Gesamtmaßnahme. Dabei ist abzuschätzen, wie sich Kostenänderungen in Einzelbereichen auf die Gesamtmaßnahme auswirken (Kostenprog-nose). Die Ursache der Kostenänderung der einzelnen Verträge und der einzelnen Baulose sind zu ergründen und auf ihre Auswirkungen auf andere Verträge und Baulose sind zu überprüfen. Der Auftraggeber ist laufend zu unterrichten.
5.1.2. Örtliche Bauüberwachung
Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung beinhalten u. a.:
- Erstellen eines Personaleinsatzplanes und Übergabe an den AG spätestens zu Baube-ginn. Regelmäßige Fortschreibung des Personaleinsatzplanes.
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung.
- Überwachung der Ausführung der Bauleistung gemäß HVA B-StB:
o Mitwirken beim Einweisen des Bauauftragnehmers in die Baumaßnahme (Bau-anlaufbesprechung)
o Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
o Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
o Prüfung der Leistungsnachweise (Aufmaß, Wiegescheine, Lieferscheine, Stun-denlohnzettel usw.)
o Auswertung der Eignungs-, Eigenüberwachungs- und ggf. Fremdüberwa-chungsprüfungen.
o Durchführung oder Veranlassen von Kontrollprüfungen.
o Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch, Fotodokumentation).
o Überwachen der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der Überwachung der angemessenen Förderung der Ausführung (z. B. durch aus-reichende Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile)
- Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden (z. B. Bewehrung, Planum).
- Prüfen und Bewerten von Behinderungs- und Bedenkenanzeigen.
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen (Sachverhaltsdarstellung, Prü-fung auf Vollständigkeit der Nachtragsangebote).
- Unverzügliche Information an den Auftraggeber über erkennbare Änderungen der ver-traglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Bauleis-tung, über Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung, über geändertem Ein-satz von Nachunternehmern/anderen Unternehmen sowie über Mengenänderungen und möglichen Kostenerhöhungen.
- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen.
- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen (z. B. Verkehrsbehörde, Feuerwehr).
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistung festgestellten Mängel.
- Prüfung gemäß HVA B-StB der Rechnungen einschließlich der Mengenberechnungen unter Nutzung einer qualifizierten AVA-Software.
- Laufende Beurteilung und Information an den Auftraggeber über die zu erwartenden Abrechnungssumme.
- Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät.
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Prüfung der von der Baufirma erstellten Bauwerksbücher. (Die Prüfung beinhaltet die Prüfung der Daten für die Datenbank SIB-BW, Angaben der Sachverhalte u.a. für VEMAGS und BMS. Erstellen eines Testates)

5.1.3. BIM-Leistungen (Ingenieurbauwerk Git 4)
In diesem Projekt soll die BIM-Methode zum Einsatz kommen.

"BIM ist eine kooperative Arbeitsmethode, bei der auf Basis digitaler Bauwerksmodelle die für ihren gesamten Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden." (BMVI - Stufenplan Digitales Planen und Bauen, 2015)

Die öBÜ müssen in die Arbeit mit der BIM-Methode einbezogen werden. Die fortschreiten-de Entwicklung von digitalen Hilfsmitteln unterstützt die Bauüberwachung zunehmend. 3D-Modelle simulieren den geplanten Bau und vereinfachen die Verständigung. Durch die transparente Zusammenarbeit mit nur einer Informationsquelle, der gemeinsamen Daten-umgebung (CDE) steht jedem Projektbeteiligten immer der aktuelle Stand der Projektunterlagen zur Verfügung.
weiteres siehe Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE912

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:
- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RH3U

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Handelsregisterauszug

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 45 (4) Nr. 2 VgV

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 45 (4) Nr. 4 VgV

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 500.000 EUR

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 2 VgV

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die Projektleitung und die Projektverantwortlichen müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen:
3 Referenzen, Dipl.-Ing. (FH) bzw. B.A. (FH) Fachrichtung Bau, Vertiefung Konstr. Ing.-Bau, 5 Jahre Berufserfahrung; Vertiefte Kenntnisse im Bereich Ingenieurbau, Beton- und Spannbetonbau, Straßenbau

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 1 VgV

Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
3 Referenzen zu Mehrfeldbrücken (Bauvolumen > 3Mio. EUR)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 6 VgV

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Dipl.-Ing. (FH) bzw. B.A. (FH) Fachrichtung Bau, Vertiefung Konstr. Ing.-Bau, 5 Jahre Berufserfahrung

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 8 VgV

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
mind. 4 Bauüberwacher in den letzten 3 Jahren

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 9 VgV

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen:
EDV-Anlagen / Laptop einschl. Bürosoftware und iTwo

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 3 VgV

Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bieter muss mindestens ein Qualitätsmanagement, regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen nachweisen können

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 (3) Nr. 10 VgV

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung